Taschengeldbörse
Die Bedburger Taschengeldbörse ist eine Plattform, über die Bürgerinnen und Bürger als Jobanbieter und Taschengeldverdiener zusammenkommen können.
Jugendliche zwischen 14 und 20 Jahren, die gerne für andere kleinere ungefährliche Arbeiten wie beispielsweise Einkaufsdienste oder Hilfe in Haus und Garten übernehmen würden und ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen, die entsprechende Unterstützung suchen, können hier miteinander in Kontakt treten.
Beispiele für einfache Tätigkeiten sind:
- Gartenarbeiten (Aufräumen, Laub harken, Rasenmähen, Unkraut ziehen, Grabpflege, Kehr- und Winterdienst)
- Begleitung bei Behördengängen, Einkäufen und Arztbesuchen sowie gemeinsame Spaziergänge
- Einkaufen, Fenster putzen, Hund ausführen, Versorgung von Haustieren,
- technische Hilfe am PC/Tablet/Smartphone
Dabei gelten immer die Bestimmungen der Kinderarbeitsschutzverordnung und des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Die Anmeldung erfolgt nach Vorlage der unten vorgegebenen Formulare sowie einer einmaligen persönlichen Identitätsüberprüfung mit Vorlage des Personalausweises oder des Aufenthaltstitels beim Schulverwaltungsamt der Stadt Bedburg. Für Jugendliche, die bei einer der weiterführenden Bedburger Schulen angemeldet sind, ist es möglich, die Identität entsprechend durch das Schulsekretariat ihrer jeweiligen Schule feststellen zu lassen.
Anmeldeformulare
- Anmeldebogen für Jugendliche (Jobnehmer)
- Einverständniserklärung der Eltern
- Anmeldebogen für Jobanbieter
Nach erfolgter Anmeldung ist es möglich, auf www.dasnez.de eine Registrierung durchzuführen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bedburg werden das Profil daraufhin freischalten, damit online „Angebote“ bzw. „Nachfragen“ erstellt werden können.
Übrigens kann der Service auch über die dasnez-App genutzt werden. Im Flyer können Sie alle Infos nochmal nachlesen.
Kontakt:
E-Mail: taschengeldboerse@bedburg.de
Tel.: 02272 / 402 808
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Münchrath, Thorsten | 02272 / 402 - 503 | 02272 / 402 - 812 |
zuständiges Amt:
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 16:00