Jugendpflege
Die Aufgaben Jugendpflege im Jugendamt der Stadt Bedburg ergeben sich aus dem SGB VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Kernauftrag der Jugendpflege ist die kind- und jugendgerechte Gestaltung des städtischen Lebensraumes, sowie die Schaffung von Angeboten für die Zielgruppe.
So soll die einerseits die Jugendarbeit der Bedburger Verbände und Gruppierungen in ihrer Arbeit gestärkt und unterstützt werden. Neben der finanziellen Förderung für Maßnahmen für Kinder und Jugendlichen, steht die Jugendpflege auch inhaltlich beratend zur Seite. Des Weiteren sind die Koordination von Ferienmaßnahmen in der der Stadt Bedburg und die Kooperation mit anderen Städten und Verbänden im Aufgabenspektrum der Jugendpflege.
Mit den Jugendzentren und in enger Kooperation mit der Jugendhilfeplanung werden die zukünftigen Arbeitsschwerpunkte festgelegt. Außerdem wird im Austausch auf die Besonderheiten und Notwendigkeiten der Jugendarbeit vor Ort eingegangen.
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Gehring, Helena |
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Müchen, Daniela |
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Küppers, Benjamin |
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zuständiges Amt:
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 16:00