Warum wurde bei der Rathauszentralisierung ein Generalplaner von der Stadt eingesetzt?
Für den Auftraggeber ist die Beauftragung eines Generalplaners regelmäßig vorteilhaft. Er vermeidet auf diese Weise am ehesten Lücken bei der Vergabe der einzelnen Planungsaufgaben. Vor allem aber hat er im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nur einen Ansprechpartner, muss also nicht zwischen vielen in Betracht kommenden Verantwortlichen für einen Mangel oder einen Schaden den tatsächlichen Verursacher finden und in Anspruch nehmen.
Vorteile des Generalplanereinsatzes (aus Sicht des Bauherrn):
- Ein Vertragspartner
- Ein Koordinator
- Ein Gesamtverantwortlicher (Haftung für alle Planungsleistungen; Beweiserleichterung)
- Entlastung des Bauherrn (ein verantwortlicher Ansprechpartner bzw. Federführer, Delegation von Koordinations- und Steuerungsaufgaben, Wegfall von Mitwirkungspflichten, reduziertes Vertragsmanagement)
- Erhöhte Planungssicherheit (frühzeitige Mitwirkung von Sonderfachleuten)