Was ist ein Generalplaner?
Generalplaner ist der Auftragnehmer, der die Gesamtplanung für Bauwerke und Anlagen übernimmt.
Was Inhalt dieser Gesamtplanung ist, ergibt sich aus den vom Auftraggeber übertragenen Leistungen. In der Praxis, insbesondere bei privaten Bauherren und Investoren, aber auch bei öffentlichen Auftraggebern, ist ein allgemeiner Trend zur Dienstleistung aus einer Hand und damit auch zum Generalplaner festzustellen.
So wurden sämtliche Regierungsbauten im Zusammenhang mit dem Umzug der Bundesregierung nach Berlin von Generalplanern geplant. Im Gewerbebau und auch im Wohnungsbau durch Bauträger ist der Einsatz eines Generalplaners schon seit längerem üblich.
Der Generalplaner erbringt Leistungen aus mehreren Fachdisziplinen als alleiniger Gesamtverantwortlicher.
Bei größeren Bauvorhaben umfasst die Generalplanung regelmäßig die Objektplanung für Gebäude und Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Ausrüstung, die Thermische Bauphysik sowie Schallschutz, Brandschutz und Raumakustik. Bei kleineren Bauvorhaben übertragen Bauherren oftmals nur die Objektplanung für Gebäude und Freianlagen sowie die Tragwerksplanung an einen Generalplaner. Auch die technische und zeitliche Koordinierung der Fachplaner- und Fachingenieurleistungen ist vom Generalplaner durchzuführen und zu steuern, insbesondere durch Aufstellen, Abstimmen und Fortschreiben von Termin- und Ablaufplänen für die Planung und die Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen.