Corona-Novemberhilfe des Bundes startet diese Woche
Die Bundesregierung sieht Finanzhilfen für Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen vor, die vom `Teil-Lockdown` im November betroffen sind, zum Beispiel durch massive Umsatzrückgänge oder gar die vollständige Betriebsschließung.
Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, können ab dieser Woche Anträge gestellt werden. Erste Abschlagszahlungen werden ebenfalls noch im November starten.
- Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
Die Ministerien haben sich darauf verständigt, die „Überbrückungshilfe II“ über das Jahresende 2020 hinaus zu verlängern und auszuweiten. Die „Überbrückungshilfe III“ soll eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021 haben. Zu ihr gehört auch eine „Neustarthilfe für Soloselbstständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden Rechnung getragen werden.
Weitere Informationen sind in der gemeinsamen Presseerklärung vom 12.11.2020 zu lesen: