Grundregeln in NRW
- Die wichtigsten Informationen auf einen Blick: https://www.mags.nrw/coronavirus
- Multilingual information about the Coronavirus in North Rhine-Westphalia: https://www.land.nrw/corona-multilingual
- Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten
Coronavirus - Servicetelefon:
Montag – Freitag: 8:00 – 20:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 10:00 – 18:00 Uhr
E-Mail: corona@nrw.de
Grundregeln:
- Persönliche Treffen bitte auf das absolute Mindestmaß und das Erlaubte reduzieren.
- Im öffentlichen Raum mindestens anderthalb Meter Abstand zu anderen Menschen halten.
- Die Alltagsmaske korrekt – also auch über der Nase – und überall dort tragen, wo es vorgeschrieben ist oder eng wird.
- Treffen ohne Mindestabstand sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Dazu gehören beispielsweise:
- Private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Die zusätzliche Person aus dem anderen Hausstand darf Kinder aus dem eigenen Hausstand mitnehmen.
- Wenn dies zur Begleitung und Beaufsichtigung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen erforderlich ist sowie zur Wahrnehmung von Umgangsrechten.
- Fahrten im öffentlichen Personenverkehr.
- Zwingende Zusammenkünfte zur Berufsausübung.
- Immer auf die Hygieneregeln achten, also beispielsweise regelmäßig die Hände waschen und grundsätzlich in die Armbeuge niesen.
- Empfehlenswert ist zudem, die Corona-Warn-App auf dem Handy zu installieren und zu nutzen.
- Für den privaten Raum gilt die Aufforderung, sich in eigener Verantwortung an den Regelungen der Corona-Schutzverordnung zu orientieren. Auf Feiern und ähnliches sollte grundsätzlich verzichtet werden.
Was für NRW gilt, erfahren Sie hier.