Eheschließung
Die einzige rechtlich anerkannte Möglichkeit, in Deutschland die Ehe zu schließen, ist die standesamtliche Hochzeit, also die Eheschließung vor einem Standesbeamten. Viele verbinden damit eine Menge Bürokratie, steife Zeremonien und rechtliche Hürden. Natürlich können Ihnen auch die Standesbeamten der Stadt Bedburg das Verfahren zur Anmeldung der Eheschließung nicht ersparen, aber wir tun unser Bestes, den Ablauf möglichst einfach, verständlich und angenehm zu gestalten sowie umfassend zu beraten. Letztendlich bietet Ihnen das Standesamt Bedburg zusätzlich die Möglichkeit, Ihrer standesamtlichen Trauung, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, eine ganz persönliche Note zu verleihen.
In den folgenden FAQ finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Informationen:
Location für die Hochzeit
Vom romantischen Ambiente im Schloss, über das klassisch gehaltene Trauzimmer im Rathaus Kaster bis zu den wunderschönen Kulissen in der Bedburger Mühle, auf Gut Hohenholz oder im Landhaus Danielshof.
Im Schloss haben Sie die Möglichkeit unter drei verschiedenen Räumlichkeiten auszuwählen:
Das Turmzimmer bietet Platz für bis zu 16 Gäste, im Delfterzimmer können bis zu 50 Personen Platz nehmen und der Arkadenhof ist für Eheschließungen mit bis zu 100 Gästen geeignet.
Weitere Informationen zum Schloss finden Sie hier: Heiraten auf Schloss Bedburg
Hinweis: Die Bedburger Mühle, das Gut Hohenholz und das Landhaus Danielshof sind keine städtischen Einrichtungen. Diese Räumlichkeiten müssen, in Terminabsprache mit dem Standesamt, direkt beim Eigentümer gebucht werden. Beachten Sie bitte, dass hierfür separate Kosten anfallen.
Terminreservierung für Hochzeiten bis Ende 2025
Für das Jahr 2025 sind Reservierungsanfragen für Hochzeiten bis Ende Dezember 2025 möglich. Nutzen Sie hierfür bitte den Reservierungsassistenten in diesem Abschnitt (s. unten).
Es kann nur ein Termin je Brautpaar eingetragen werden. Sofern Ihr Termin bestätigt werden kann, erhalten Sie kurzfristig eine verbindliche, schriftliche Reservierungsbestätigung. Mit dieser Bestätigung wird eine Reservierungsanzahlung in Höhe von 50 € fällig, durch deren Zahlung Sie die Reservierung final bestätigen. Dieser Betrag wird bei der Anmeldung der Eheschließung verrechnet.
Sollten Sie eine Eheschließung auf einer der drei Eventlocations beabsichtigen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit dem Eigentümer der Eventlocation bezüglich einer Terminabsprache persönlich Kontakt aufnehmen.
Grundsätzlich sind Eheschließungen zu folgenden Uhrzeiten möglich:
Wochentag | Uhrzeit | |
Montag | 09:00, 10:00, 11:00, 12:00 Uhr* | 14:00, 15:00 Uhr |
Dienstag | 09:00, 10:00, 11:00, 12:00 Uhr* | 14:00, 15:00, 16:00, 17:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00, 10:00, 11:00, 12:00 Uhr* | - |
Donnerstag | 09:00, 10:00, 11:00, 12:00 Uhr* | 14:00, 15:00 Uhr |
Freitag | 09:00, 10:00, 11:00, 12:00 Uhr* | - |
Samstag** | 10.00*, 11:00*, 12:00*, 13:00*, 14:00 Uhr* |
* sind Termine außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses. Hierfür fallen gesonderte Gebühren an
** Trauungen werden nicht an allen Samstagen durchgeführt, sondern nur an ausgewählten Tagen
Im Jahr 2025 werden Eheschließungen an folgenden Samstagen angeboten:
18. Januar | 15. März | |
18. Oktober | 08. November | 13. Dezember |
Hinsichtlich der Reservierung eines Eheschließungstermins beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Samstags finden keine Trauungen im Rathaus statt. Außerdem finden keine Trauungen an Feiertagen sowie an Brückentagen statt.
Reservierungsanfragen werden nur noch für Eheschließungstermine bis Ende Dezember 2025 bearbeitet. War Ihre Reservierung für 2025 erfolgreich, erhalten Sie auf dem Postweg eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Für diese ist eine Anzahlung in Höhe von 50 € zu leisten, welche auf die im weiteren Verfahren noch anfallenden Gebühren angerechnet wird.
Hier können Sie Ihren Wunschtermin reservieren:
Terminreservierung für Hochzeiten ab 2026
Ab 2026 besteht keine Möglichkeit mehr, Trautermine vorab online zu reservieren.
Um einen Eheschließungstermin ab dem Jahr 2026 zu reservieren, ist Ihre persönliche Vorsprache maximal 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin zur Anmeldung der Eheschließung und gleichzeitiger Reservierung des Termins notwendig.
Möchten Sie beispielsweise am 08.08.2026 in Bedburg heiraten, so kann die Anmeldung der Eheschließung (und somit die Festlegung des Eheschließungstermins) frühestens ab dem 09.02.2026 zum Beginn der allgemeinen Öffnungszeiten vorgenommen werden; also auf den Tag genau 6 Monate vorher, unter Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen.
Reservierungsanfragen, die vorher eintreffen, können leider nicht beantwortet werden. Bei Ihrer Vorsprache sind demzufolge alle zur Anmeldung der Eheschließung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Welche das sind, finden Sie hier. Sofern nicht alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Vorsprache vorliegen, kann eine Reservierung des Eheschließungstermins nicht vorgenommen werden. Eine Vormerkung Ihres Wunschtermins ist ebenfalls leider nicht mehr möglich.
Sollte der von Ihnen gewünschte Eheschließungstermin bei Ihrer Vorsprache nicht oder nicht mehr verfügbar sein, können entsprechende Ausweichtermine gesucht werden. Konnte Ihre Anmeldung zur Eheschließung erfolgreich durchgeführt werden, erhalten Sie direkt im Anschluss an die Anmeldung die rechtsverbindliche Terminbestätigung für Ihre Hochzeit.
Sofern Sie planen, Ihre standesamtliche Hochzeit in einer der drei Eventlocations stattfinden zu lassen, so beachten Sie bitte unbedingt, dass das Brautpaar selber für die Buchung der Eventlocation verantwortlich ist.
Im Jahr 2026 werden an folgenden Terminen Hochzeiten an Samstagen angeboten:
17. Januar | 07. Februar | 28. März |
11. April | 09. Mai | 30. Mai |
13. Juni | 27. Juni | 11. Juli |
25. Juli | 08. August | 22. August |
19. September | 10. Oktober | 28. November |
19. Dezember |
Brautpaare, die nicht in Bedburg wohnhaft sind, aber dennoch in Bedburg heiraten möchten, beachten für Eheschließungstermine ab 2026 bitte Folgendes:
Auch Sie können auf den Tag genau 6 Monate vor Ihrem Eheschließungstermin beim Standesamt Bedburg persönlich vorsprechen und Ihren Termin reservieren, auch wenn das Standesamt Bedburg nicht für die Anmeldung Ihrer Eheschließung zuständig ist. Hierfür ist vor Ort eine Reservierungsanzahlung in Höhe von 50 € zu leisten. Kurzfristig nach der Reservierung Ihres Eheschließungstermins sollten Sie dann die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Wohnortstandesamt vornehmen.
Spätestens vier Wochen nach Ihrer Vorsprache zur Reservierung des Eheschließungstermins ist eine weitere Vorsprache beim Standesamt Bedburg zur Durchführung einer Vorbesprechung der Hochzeit notwendig. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Wohnortstandesamt bis dahin erfolgreich abgeschlossen worden ist. Sollten Sie diese Frist von vier Wochen verstreichen lassen, wird Ihre Terminreservierung hinfällig.
Weitere Informationen zur Anmeldung der Eheschließung von Personen, die nicht in Bedburg wohnhaft sind, erhalten Sie hier.
Anmeldung der Eheschließung
Wenn Sie heiraten möchten, prüft das Standesamt im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Sie können frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt vornehmen, da die Feststellung der Ehefähigkeit nur ein halbes Jahr ab dem Datum der Ausstellung gültig ist.
Wo Sie die Anmeldung der Eheschließung vornehmen müssen und welche Unterlagen Sie hierzu benötigen, finden Sie in der Übersicht unter folgendem Link:
Allgemeine Informationen zur Anmeldung der Eheschließung
Eine individuelle Beratung erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat mit unseren Standesbeamtinnen und Standesbeamten.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist Ihr Wohnort-Standesamt. Möchten Sie in Bedburg heiraten und wohnen nicht im Stadtgebiet, sprechen Sie zur Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Wohnort-Standesamt vor. Ihre Anmeldeunterlagen werden dann an uns weitergeleitet.
Ausländische Staatsbürgerschaft
Beachten Sie bitte: Ist mindestens einer der Ehepartner nicht deutscher Staatsangehöriger, so kann es sein, dass die Anmeldung der Eheschließung mit einem erhöhten Prüfaufwand verbunden ist. In Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit sind ggfls. weitere Behörden zu beteiligen, bspw. das Oberlandesgericht in Köln zur Ausstellung einer sog. „Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses“, ausländische Vertretungen zur Erstellung von Geburts- und/oder Eheurkunden und ähnliches.
Diese Verfahren können sehr viel Zeit in Anspruch nehmen; berücksichtigen Sie das bitte bei Ihrer Hochzeitsplanung.
Die Ehe kann nur geschlossen werden, wenn die Ehefähigkeit abschließend durch das Standesamt festgestellt worden ist!
Nähere Auskünfte hierzu gibt Ihnen das Standesamt, welches für die Anmeldung Ihrer Eheschließung zuständig ist; ggfls. im Rahmen eines gesonderten Beratungstermins.
Termin für die Anmeldung
Liegen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung vor, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei dem für Sie zuständigen Standesamt.
Ist die Anmeldung beim Standesamt Bedburg vorzunehmen, können Sie einen Termin hierfür entweder telefonisch oder per Email anfragen.
Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten finden Sie oben unter den jeweiligen Punkten.
Nach Anmeldung der Eheschließung
Nach erfolgreicher Anmeldung hängen die weiteren Schritte davon ab, wo die Anmeldung vorgenommen worden ist:
• Anmeldung außerhalb von Bedburg – Hochzeit in Bedburg:
Die Anmeldeunterlagen werden unverzüglich nach erfolgreicher Anmeldung im Original an das Standesamt Bedburg versendet. Erfahrungsgemäß dauert dies ca. 1 Woche.
Nach Ablauf dieser Wartezeit melden Sie sich bitte wegen eines Termins zur Vorbesprechung der Eheschließung direkt beim Standesamt.
• Anmeldung beim Standesamt Bedburg – Hochzeit außerhalb von Bedburg:
Wenn Sie in Bedburg wohnhaft sind, sich jedoch nicht in Bedburg das Ja-Wort geben möchten, sendet das Standesamt Bedburg Ihre Unterlagen, nach erfolgreicher Anmeldung der Eheschließung, an das Hochzeitsstandesamt. Die Vorbesprechung findet dann bei diesem Eheschließungsstandesamt statt.
• Anmeldung beim Standesamt Bedburg – Hochzeit in Bedburg:
Sämtliche, auch für die Zeremonie selber wichtigen Absprachen werden im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung besprochen. Aus diesem Grund wäre es von enormem Vorteil, wenn das zukünftige Ehepaar gemeinsam vorsprechen würde.
Vollmacht
Sollten Sie es nicht schaffen, beide zur Anmeldung der Eheschließung vorzusprechen, können Sie sich auch gegenseitig dazu bevollmächtigen.
Die Vorbesprechung
Welche Fragen werden im Rahmen der Vorbesprechung der Eheschließungszeremonie besprochen?
• Trauzeugen
Sie können, wenn Sie das möchten, bis zu zwei Trauzeugen bestimmen.
• Bestimmung eines Ehenamens
Es obliegt Ihrer Wahl, ob Sie einen Ehenamen bestimmen oder nicht. Welche rechtlichen Konsequenzen, auch für gemeinsame Kinder, daraus resultieren können, wird im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung besprochen.
Die Bestimmung des Ehenamens erfolgt zunächst nur in Form einer Absichtserklärung; nach dem Ja-Wort ist die Bestimmung des Ehenamens jedoch unwiderruflich.
• Anzahl der Eheurkunden
Nachdem Sie geheiratet haben, werden Ihnen natürlich Eheurkunden ausgehändigt. Normalerweise handelt es sich hierbei um Urkunden im DIN A4–Format.
Bei Bedarf können Sie sich jedoch auch mehr als eine Eheurkunde anfertigen lassen.
Für die erste Eheurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 10 € fällig, jede weitere Urkunde (unabhängig vom Format) kostet 5 €.
• das Stammbuch
Der Einsatz eines Stammbuchs ist rechtlich natürlich nicht verpflichtend; aber sofern Sie sich dazu entscheiden, Ihre im passenden Format erstellte Eheurkunde darin einzuheften, können Sie eines der beim Standesamt Bedburg angebotenen Stammbücher zu erwerben. Sie können ein solches jedoch auch selber bei Drittanbietern beschaffen.
• die Ringe
Wenn Sie dies wünschen, erhalten Sie bei der Hochzeitszeremonie die Gelegenheit, die Ringe zu tauschen.
• die Traurede
Die Standesbeamten der Stadt Bedburg versuchen, Ihre Hochzeit möglichst persönlich zu gestalten.
Hierzu gehört letztendlich auch der Inhalt der für Ihre Hochzeit verfassten Traurede.
In gewissen Grenzen kann das Standesamt hierbei auf Sie als Paar eingehen. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass nicht unbegrenzte Mengen an Informationen genutzt werden können. Versuchen Sie bitte, nicht mehr als maximal ½ DIN A4-Seite zu schreiben.
Eheschließung im Ausland
Wenn Sie die Ehe im Ausland schließen wollen, erfahren Sie bei den dortigen Behörden, welche Unterlagen Sie benötigen. Sofern Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, müssen die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, wie für die Eheschließung in Deutschland.
Namensführung in der Ehe
Die Namensführung in der Ehe ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Bei der Eheschließung kann ein Ehename bestimmt werden, die Bestimmung des Ehenamens ist aber keine Pflicht, d. h. es kann jeder den vor der Ehe geführten Namen behalten.
Ehename kann der Geburtsname des Ehemannes oder der Ehefrau oder ein vor der Ehe geführter Name sein.
Es kann ohne Frist auch später ein Ehename bestimmt werden. Während der bestehenden Ehe kann die einmal erfolgte Ehenamensbestimmung nicht mehr widerrufen werden.
Wird ein Ehename bestimmt, kann durch Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des vor der Ehe geführten Familiennamens ein Doppelname gebildet werden. Den Doppelnamen führt aber nur der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist. Auch die Hinzufügung oder Voranstellung kann ohne Frist nach der Eheschließung erfolgen, diese kann einmal widerrufen werden.
Ist einer der Ehegatten ausländischer Staatsbürger, so kann für die Namensführung in der Ehe auch das ausländische Recht gewählt werden. Aufgrund der Vielzahl der einzelnen Länderbestimmungen kann an dieser Stelle keine einzelne Darstellung erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Standesbeamten. Im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung kann über die Rechtswahl und die Auswirkungen gesprochen werden. Je nach Fallgestaltung und Auswahl kann es sinnvoll sein, mit dem Konsulat des Heimatstaates vor Eheschließung über die Anerkennungsfähigkeit der Namenswahl zu sprechen.
Nach Auflösung der Ehe kann der Geburtsname oder der vor der Ehe geführte Familienname (aus der Vorehe) wieder angenommen werden. Die Erklärung kann das Eheschließungsstandesamt oder das Wohnortstandesamt entgegennehmen.
Weitere Möglichkeiten
Bei Hochzeiten im Schloss können Sie dieses auch für einen längeren Zeitraum mieten.
Informationen hierzu erhalten Sie hier:
https://www.bedburg.de/Seiten/Schloss-Bedburg.html?
Berücksichtigen Sie bitte, dass gewisse Bräuche (Konfetti, Tauben, Stanniolpapier, Blüten, Seifenblasen etc.) im Bereich des Schlosses sowie des Rathauses nicht zulässig sind.
Gebühren:
Natürlich sind für die Tätigkeiten des Standesamtes Gebühren zu entrichten. Wie hoch die Gesamtgebühr letztendlich ausfällt, wird immer im Einzelfall im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung bzw. bei der Vorbesprechung berechnet. Berücksichtigung findet hierbei u.a. die Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Eine auszugsweise Übersicht der möglicherweise anfallenden Gebühren können Sie folgender Tabelle entnehmen:
Gebührenart | Gebühr |
Prüfung der Ehevoraussetzungen nach dem deutschen Recht | 40,00 € |
Prüfung der Ehevoraussetzung nach ausländischen Recht | 66,00 € |
Bescheinigung über die Namensänderung | 9,00 € |
erweiterte Meldebescheinigung | 15,00 € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten montags bis freitags | 80,00 € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten samstags | 100,00 € |
Eheschließung für Personen, die nicht in Bedburg wohnen | 40,00 € |
Turmzimmer Schloss Bedburg | 150,00 € |
Delfterzimmer Schloss Bedburg | 300,00 € |
Arkadenhof Schloss Bedburg | 350,00 € |
Hochzeit in einer Eventlocation | 75,00 € |
erste Eheurkunde | 10,00 € |
jede weitere Urkunde | 5,00 € |
Hinzu kommen ggfls. die Kosten für ein Stammbuch, dass Sie sich aus unserem Sortiment auswählen können und Gebühren für Namenserklärungen, sog. Doppelnamen.
Die Gebühren sind im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung bzw. Vorbesprechung der Eheschließung, vorzugsweise per EC- oder Kreditkarte, zu zahlen.