Städtebauliche Projekte und Konzepte
Bedburg ist eine Stadt in Bewegung:
Ehemalige Industrie- oder Gewerbestandorte werden umgenutzt, neue Standorte für Arbeitsplätze entstehen, ebenso wie Wohngebiete für ganz unterschiedliche Zielgruppen. Gleichzeitig wollen wir die Qualität des Städtebaus in Bedburg fördern, ebenso wie Nachhaltigkeit im Bau und eine ganzheitliche Sicht auf die Entwicklung unserer Stadt.
Ein Schwerpunkt der örtlichen Stadtentwicklung ist die weitere städtebauliche und funktionale Aufwertung der Bedburger Innenstadt.
Mit dem im November 2019 beschlossenen ISEK – dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept hat die Stadt Bedburg ein Konzept für den Umbau von Innenstadt und Schlosspark vorgelegt, das im Frühjahr 2020 den Weg frei gemacht hat für Mittel aus der Städtebauförderung und zahlreiche Projekte.
Auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik soll nach dem Entwurf des Büros ksg – kister scheithauer gross - ein vollständig neues nachhaltiges Stadtquartier entwickelt werden. In dem Film „Bedburg ZwanzigZwanzig“ sehen Sie die Visualisierungen zu dem Planvorhaben, mit dessen ersten Umsetzungsschritten im Frühjahr 2023 begonnen worden ist.
Den kompletten Film "Bedburg 2020" können Sie sich hier anschauen.
In der „Ressourcenschutzsiedlung Bedburg-Kaster“ entstehen derzeit 108 Wohneinheiten nach einem besonders nachhaltigen Konzept. Dieses umfasst ein innovatives und ressourcenschonendes Energie- und Wärmeversorgungs- sowie Mobilitäts- und Dienstleistungskonzept aus 100 % grüner und lokaler Energie. Außerdem wird die messbare Senkung des Ressourcenverbrauches eines in der Ressourcenschutzsiedlung errichteten Gebäudes um mindestens 50 % gegen-über einem konventionell errichteten Gebäude angestrebt. Mit diesem Projekt sind wir eines von drei „Reallaboren der Energiewende“ in Deutschland.
Der Flächennutzungsplan für die Stadt Bedburg gibt darüber hinaus einen Überblick über die Grundstruktur der Stadt und ihrer Nutzungen. Er wird regelmäßig aktualisiert und angepasst und dient als Bindeglied zwischen der Regionalplanung und der verbindlichen Bauleitplanung, die als Ortssatzung für jedermann verbindlich ist.