Verpachtung von städtischen Grundstücken
Die Stadt Bedburg bietet, je nach Verfügbarkeit, verschiedene Flächen für eine vorübergehende Pacht an. Je nach Standort und zukünftiger, eventuell vorgesehener städtischer Nutzung des Grundstückes, kann eine Pachtzeit individuell ausgehandelt werden. Auch eine Anpachtung städtischer Flächen, die direkt angrenzend zum eigenen Grundstück liegen, ist in bestimmten Fällen möglich. Es handelt sich hierbei immer eine Einzelfallentscheidung.
Vergabe einer Kleingartenfläche am Carl-von-Ossietzky-Ring
Die Stadt Bedburg bietet eine Fläche am Carl-von-Ossietzky-Ring zur Nutzung als Kleingarten an. Die Fläche (ca. 544 qm) kann nach Bedarf auch geteilt werden.
- Der jährliche Pachtzins liegt bei 0,40 €/qm x 544 qm = 217,60 € und ist jährlich zum 11.11. im Voraus zu zahlen. Für den Zeitraum bis 11.11.2023 wird ein anteiliger Pachtzins berechnet.
- Die Errichtung einer Gartenhütte oder anderer fest verankerten Aufbauten ist nicht zulässig.
- Die Einfriedung ist zulässig, muss aber durch den Pächter hergestellt werden. Die Stadt übernimmt hier keine Kosten.
- Der Pachtvertrag wird zunächst für 3 Jahre abgeschlossen. Er verlängert sich danach immer um 1 Jahr.
- Auf den Pachtflächen dürfen keine Schottergärten angelegt werden.
- Bei Kündigung durch einen Vertragspartner ist die Fläche geräumt zu übergeben.
- Bei der Bewirtschaftung der Pachtfläche dürfen keine Herbizide (Unkrautvernichtungsmittel) mit dem Wirkstoff Glyphosat, welches zum Beispiel im Präparat „Roundup“ enthalten ist, verwendet werden.
Die Vergabe der Pachtfläche erfolgt nach Eingang der Bewerbungen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Stadt Bedburg
Fachdienst 5
Herr Teich
m.teich@bedburg.de
02272 402 605