Bedburg hilft - Ukraine Flüchtlingshilfe
Informationen zur Aufnahme von Menschen aus der Ukraine (Stand 07.03.2023)
Hinweise zur aufenthaltsrechtlichen Situation von ukrainischen Staatsangehörigen
Інформація про законне перебування громадян України
Informacje dotyczące sytuacji w zakresie prawa pobytu obywateli Ukrainy
Ukrainische Staatsangehörige können schon seit mehreren Jahren für Besuchsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu 90 Tagen visumfrei nach Deutschland einreisen. Voraussetzung ist lediglich der Besitz eines biometrischen Passes.
Die Europäische Kommission hat am 3. März 2022 ein erleichtertes, aufenthaltsrechtliches Verfahren für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beschlossen. Für diese Personen kann ein Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG beantragt werden. Dies bedeutet im Einzelnen:
- Sofortiger vorübergehender Schutz in der EU für ein bis drei Jahre
- Aufnahme ohne aufwändiges Asylverfahren
- Krankenversicherungsschutz und medizinische Versorgung
- Unterkunft
- Sozialleistungen
- Zugang zum Arbeitsmarkt gemäß nationaler Arbeitsmarktpolitik
- Recht auf Bildung und Schulbesuch
- Schutz für unbegleitete Kinder und Jugendliche
Um einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG zu beantragen, kontaktieren Sie bitte die Stadtverwaltung Bedburg unter asyl@bedburg.de, sobald Sie in unserer Kommune angekommen sind.
Nach der Anmeldung im örtlichen Einwohnermeldeamt erhalten Sie einen Termin beim Ausländeramt des Rhein-Erft-Kreises, damit Sie dort Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen können.
Sofern Sie keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, aber einen Aufenthaltstitel in der Ukraine besitzen, nutzen Sie bitte die gleichen Wege.
Personen, die vor dem 24. Februar 2022 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind oder sich in einem Duldungsstatus befinden, können sich ebenfalls an die oben genannte E-Mail-Adresse wenden.
Sollten Sie bereits in einer anderen Kommune gemeldet und/oder erfasst sein und einen Aufenthaltstitel und/oder einen aufenthaltsrechtlichen Status haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.
Im Übrigen möchten wir auf die Webseite des Bundesamtes für Migration und Integration verweisen: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und dem Aufenthalt in Deutschland
Oder in ukrainischer Sprache: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
Gesundheit der Gäste - Krankenversicherung
Alle Geflüchteten aus der Ukraine haben nach ihrer Ankunft in Deutschland Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Grundlage dafür ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Darüber hinaus können sie sich seit 1. Juni 2022 hier in Deutschland krankenversichern, sobald Sie einen Antrag auf Bürgergeld (ALGII) beim Jobcenter gestellt haben. Geflüchtete, die hierzulande eine Arbeit aufnehmen, können dies ebenfalls.
Unterkunft
Sofern Sie keine Unterkunft haben, melden Sie sich bitte im Fachdienst 3 Soziales unter asyl@bedburg.de
Kita/Schule/Studium
Kita und Schule
Mit der Anmeldung in einer Kommune werden Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche schulpflichtig. Hier finden Sie Informationen zum deutschen Schulsystem.
Unterstützung und Informationen bezüglich der Suche nach einem Schulplatz erhalten Sie beim Schulverwaltungsamt unter t.muenchrath@bedburg.de oder 02272-402 503.
Angebote und Beratung zur Tagesbetreuung oder Kindertageseinrichtungen erhalten Sie unter elternbeitraege@bedburg.de
Weitergehende Informationen finden Sie auch hier!
Studieren in Deutschland
Wer in der Ukraine ein Studium begonnen hat und es nicht abschließen konnte, hat in Deutschland mehrere Möglichkeiten. Auch ein Studienbeginn ist möglich.
Für Ukrainerinnen und Ukrainer stehen die Hilfsangebote des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zur Verfügung. Hier gibt es eine Studienvorbereitung, Deutsch-Kurse für Geflüchtete sowie allgemeine Informationen über verschiedene Wege ins Studium:
Ukrainische Führerscheine
Der ukrainische Führerschein berechtigt sechs Monate lang zum Fahren eines Fahrzeugs. Danach muss dieser umgeschrieben werden. Bitte wenden Sie sich dazu an:
Straßenverkehrsamt Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Telefon: 02271 8343642
fuehrerscheinstelle@rhein-erft-kreis.de
Spezielle Informationen für geflüchtete Frauen
Beratung auf Ukrainisch - Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – 08000 116 016
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ sein Sprachangebot erweitert. Gewaltbetroffene Frauen finden ab sofort auch in ukrainischer Sprache Unterstützung. Auf Wunsch einer Anruferin schalten die Beraterinnen innerhalb einer Minute eine Dolmetscherin in der benötigten Sprache zum Gespräch hinzu. Die kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratung unter der 08000 116 016 ist damit jetzt in 18 Fremdsprachen möglich.
Psychologische Beratung
Nach Krieg und Flucht brauchen viele Menschen aus der Ukraine professionelle psychologische Unterstützung. Welche Angebote gibt es in Deutschland? Und wie kann man sie in Anspruch nehmen? Es gibt unterschiedliche Arten von psychologischen Angeboten, beispielsweise:
- Beratung per Telefon oder Internet:
- Mittlerweile gibt es verschiedene kostenlose psychologische Beratungsangebote per Telefon oder Chat. Zum Beispiel:
- Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk: "2-Stunden-Hilfe für Menschen in Not" - auch auf Ukrainisch und Russisch. Telefonisch unter +49-228/30434525, dienstags und donnerstags von 12.00 bis 14.00 Uhr (sonst Anrufbeantworter). E-Mail: post@dpnw.info. Es gibt auch eine "Rufnummer für überforderte Menschen, die Flüchtlinge aufgenommen haben": +49-228/446 672 00.
- Mittlerweile gibt es verschiedene kostenlose psychologische Beratungsangebote per Telefon oder Chat. Zum Beispiel:
- Psychosoziale Zentren, zum Beispiel:
- PSZ Düsseldorf – Hilfe für Überlebende von Folter, Krieg, Gewalt (Benrather Str.7 – 40213 Düsseldorf, Telefon 0211 – 544 173 22, info@psz-duesseldorf.de, www.psz-duesseldorf.de)
- Behandlung durch freie Psychotherapeuten und Psychiater (Ihre Krankenkasse stellt eine Liste der zugelassenen Therapeuten und Therapeutinnen zur Verfügung)
- Psychiatrische Kliniken (Krankenhäuser)
Geflüchtete aus der Ukraine mit Haustieren
Tollwutimpfung für Hunde und Katzen von Geflüchteten
Selbstverständlich bringen viele Geflüchtete aus der Ukraine auch ihre vierbeinigen Familienmitglieder mit.
Wir weisen deshalb darauf hin, dass Hunde und Katzen bitte dringend gegen Tollwut geimpft werden müssen, wenn ihre Besitzer*innen keine gültige Tollwutimpfung nachweisen können. Denn Tollwut ist in der Ukraine durchaus verbreitet.
Das zuständige Bundesministerium hat entschieden, dass auf eine formelle Einreisegenehmigung für die Hunde und Katzen verzichtet werden kann. Tierhalter*innen melden sich jedoch bitte beim zuständigen Veterinäramt, um die weiteren Maßnahmen abzustimmen.
Wenn Sie Geflüchtete aufnehmen, die Hunde oder Katzen mitbringen, bitten wir darum, dem Kreisveterinäramt den Namen und die Aufenthaltsadresse der Tierhalter*innen mitzuteilen. So kann der Tollwutstatus festgestellt und eine Risikobewertung vorgenommen werden.
Alternativ empfehlen wir einfach einen Tierarzt aufzusuchen, der das Haustier impft.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Tiertafel RheinErft e.V. bietet Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine mit Haustieren
Wenn Geflüchtete aus der Ukraine, die mit ihren Haustieren im Rhein-Erft-Kreis untergekommen sind, Hilfe benötigen, können sie sich an die Tiertafel RheinErft e.V. wenden.
Diese hilft mit Futter, Tierzubehör (Futternäpfen, Leinen, Geschirren, Körbchen, Transportboxen …) und unterstützt bei Kosten für notwendige tierärztliche Untersuchungen oder Impfungen.
Tiertafel RheinErft e.V.
info@tiertafelrheinerft.de
0152 51 08 27 65 (Bitte Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen)
Kontaktformular
Sie möchten sich engagieren oder dolmetschen?
Sofern Sie sich engagieren oder dolmetschen möchten, melden Sie sich bitte beim Team Integration der Stadt Bedburg unter 02272-402 553 / 554 oder a.wirtz@bedburg.de / b.vomland@bedburg.de
Geldspendemöglichkeiten
Gerne können Sie direkt die Menschen in Bedburgs Partnerstadt Mykolajiw unterstützen. Die Mykolajiw-Hilfe Bedburg ist ein gemeinsames Projekt des Deutschen Roten Kreuzes Bedburg und des Malteser Hilfsdienst Bedburg. Die rein ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen werden dabei unterstützt von der Stadtverwaltung Bedburg. Hier finden Sie weitere Informationen: Mykolajiw-Hilfe Bedburg - Allgemein (mykolajiw-hilfe-bedburg.de)
Außerdem haben wir eine Übersicht an Spendemöglichkeiten bei caritativen Organisationen für Sie zusammengestellt. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Spendenkonto |
Deutsches Rotes Kreuz e.VIBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07 Verwendungszweck "Nothilfe Ukraine" |
SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.VIBAN: DE81 4306 0967 2222 2000 05 Verwendungszweck "Ukraine: Nothilfe für Kinder und Familien" |
Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ e.VIBAN: DE 95 3706 0193 0000 0010 31 Verwendungszwecks "Kinder in der Ukraine - P 41 A 1" |
Uno-Flüchtlingshilfe e.V.IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50 Verwendungszwecks "Ukraine-Nothilfe" |
Aktionsbündnis KatastrophenhilfeSpendenkonto: Commerzbank Das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe ist ein Zusammenschluss von Caritas international, dem Deutschen Roten Kreuz, Unicef und Diakonie Katastrophenhilfe. |
Aktion Deutschland Hilft e.V.DE62 3702 0500 0000 1020 30 |
Aktion Kleiner PrinzSpendenkonto: Sparkasse Münsterland Ost |
Ärzte der Welt e.V.Spendenkonto: Deutsche Kreditbank |
Bündnis Entwicklung HilftSpendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft Ein Bündnis von Brot für die Welt, Christoffel-Blindenmission, Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe, Kindernothilfe, medico international, Misereor, Plan International, terre des hommes und der Welthungerhilfe. |
Humedica e.V.Spendenkonto: Sparkasse Kaufbeuren |
Save the Children e. V.Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft |
Partnerschaftsverein HürthSpendenkonto: Kreissparkasse Köln |
Caritas internationalIBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02; Nothilfe Ukraine-Krieg |
Malteser Hilfsdienst e.V.IBAN DE84 3706 0120 1201 2106 11; Ukraine-Nothilfe |
Viele weitere Informationen sowie eine FAQ-Liste zu verschiedenen Themen geben auf der Website des Rhein-Erft-Kreises Antworten auf Fragen, die ukrainische Geflüchtete und Helfer*innen bewegen.
Sie haben noch Fragen? Unsere Ansprechpartner*innen helfen Ihnen gerne weiter:
Bei Fragen zum Thema Erstberatung und Begrüßung der Geflüchteten wenden Sie sich bitte an Bärbel Vomland oder Andrea Wirtz vom Team Integration:
Wenn Sie in Bedburg allein reisende Kinder oder Jugendliche aus der Ukraine aufnehmen wollen, dann wenden Sie sich mit Fragen gerne per E-Mail an Carsten Esser, den Jugendamtsleiter der Stadt Bedburg. Eventuell ist ein verkürztes Prüfverfahren der aufnehmenden Familien möglich. Ganz auf ein Prüfverfahren zu verzichten wird jedoch nicht möglich sein, da die Verantwortung der Unterbringung von Minderjährigen beim örtlichen Jugendhilfeträger liegt.
Carsten Esser (Jugendamtsleiter)
Bei Fragen zur monetären Unterstützung, zu finanziellen Leistungen, aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen oder zur Unterbringung kontaktieren Sie bitte unser Sozialamt:
Um das Postfach „Sozialamt“ nicht zu sehr zu strapazieren, bitten wir darum, für alles, was mit geflüchteten Personen aus der Ukraine in irgendeiner Form zu tun hat, den Kontakt asyl@bedburg.de zu verwenden.
Bedburg hilft - Ukraine Flüchtlingshilfe
Mit Beginn des Krieges hat das Bedburger Ehepaar Elena und Hannes Keßler die Gruppe "Bedburg hilft - Ukraine Flüchtlingshilfe ins Leben gerufen. In der Facebook-Gruppe „BEDBURG HILFT – Ukraine Flüchtlingshilfe“ finden Sie weitere Informationen, können Ihr Hilfsangebot posten, sich austauschen und erfahren, wenn Geflüchtete eingetroffen sind.