Leichte Sprache
Diese Seite ist in Leichter Sprache geschrieben.
Jeder Mensch kann Texte in Leichter Sprache besser verstehen.
Leichte Sprache hilft besonders Menschen, die nicht gut lesen können.
Oder Menschen, die nur schlecht Deutsch können.
Um sich auf unserer Seite zurechtzufinden, erklären wir Ihnen wie sie hier nach Inhalten suchen können.
Was steht auf www.bedburg.de?
Auf den Seiten finden Sie alle Informationen zu Angeboten und Veranstaltungen der Stadt.
Sie finden auch wichtige Mitteilungen aus dem Rathaus.
Hier finden Sie auch Kontakte und Ansprech-Partner.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie einen neuen Ausweis brauchen.
- Wenn Sie Wahl-Unterlagen beantragen möchten.
Wie funktioniert www.bedburg.de?
Um Infos zu bestimmten Inhalten zu finden gehen Sie über das Feld ‚Anliegen von A bis Z‘.
Dort finden Sie eine Auflistung aller Themen, die auf der Internet-Seite behandelt werden.
Wenn Sie von einer Seite auf ein neues Thema wechseln möchten,
können Sie dies tun indem sie auf die blauen Kästchen unterhalb des Bildes klicken.
Wenn Sie nach einem bestimmten Thema suchen oder eine Information nicht finden können, gibt es ganz oben rechts die ‚Suche‘.
Schreiben Sie das Wort, das Sie suchen in die Zeile vor der Lupe und drücken Sie danach auf die Lupe.
Die neusten Mitteilungen können Sie rechts über den Kasten ‚Aktuelles‘ abrufen.
Mit dem Feld ‚Veranstaltungskalender‘ bekommen Sie einen Überblick über aktuelle und kommende Veranstaltungen in Bedburg.
Wenn Sie Formulare für Anträge und An- oder Abmeldungen benötigen, finden Sie eine Auflistung unter dem Kasten ‚Online-Formulare‘ auf der rechten Seite.
Bei Fragen, finden Sie unten auf der Seite die Kontaktdaten für das Rathaus in Kaster.
Dort kann Ihnen bei Problemen weitergeholfen werden.
Weitere Inhalte in Leichter Sprache:
- Barriere-Freiheit und Inklusion
- Integration
- Kultur und Events
- Erziehungs- und Familienberatung
- Sperrgut
- Ausweis und Pässe
- Heiraten in Bedburg
- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Alter und Pflege
- Beistandschaften
- Ehrenamtskarte
- Hunde-Haltung und Hunde-Steuer
- Broschüre Kommunal-Wahl in NRW
Barriere-Freiheit und Inklusion
Barriere-Freiheit heißt, dass alle Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe besitzen.
Besonders für Menschen mit einer Behinderung ist Barriere-Freiheit wichtig.
Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft eingeschlossen werden.
So sollen behinderte Menschen die Möglichkeit zu einem normalen Leben bekommen.
Hier finden Sie Informationen zu Hilfs-Angeboten:
ReadSpeaker
ReadSpeaker hilft Menschen, die nicht so gut lesen können.
Auch Menschen, die nicht so gut Deutsch können hilft diese Funktion.
Mit Hilfe von ReadSpeaker kann man sich alle Infos vorlesen lassen.
Man kann sie sich auch in eine andere Sprache übersetzten lassen.
Es gibt auch eine Lupen-Funktion mit der man den Text größer machen kann.
Um ReadSpeaker zu nutzen klicken Sie das Lautsprecher Symbol oben auf der Seite an.
Wheelmap.org
Wenn Sie in einem Roll-Stuhl sitzen, können Sie nicht überall hin.
Um zu wissen ob ein Ort roll-stuhl-gerecht ist gibt es die Karte von Wheelmap.org.
Wheelmap ist eine Karte zum Suchen und Finden roll-stuhl-gerechter Orte.
Markiert wird nach einem einfachen Ampel-System:
Grün heißt, dass ein Ort roll-stuhl-gerecht ist.
Gelb heißt, dass ein Ort teilweise roll-stuhl-gerecht ist.
Rot heißt, dass ein Ort nicht roll-stuhl-gerecht ist.
Die Karte ist online verfügbar.
SHK Handicap e.V.
SHK Handicap e.V. ist eine Selbst-Hilfe-Gruppe zur Inklusion und Integration behinderter Menschen.
Eine Selbst-Hilfe-Gruppe besteht aus Menschen, die alle das gleiche haben.
Zum Beispiel: wenn sie alle im Roll-Stuhl sitzen.
Wege RheinErft
Wege RheinErft ist eine Information für Menschen mit Behinderungen im Rhein-Erft-Kreis.
Für weitere Informationen zu Wege RheinErft können Sie im Rathaus Kaster fragen.
Integration heißt, Menschen, die dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, in die Gesellschaft einzubeziehen.
Das heißt, dass man sie einlädt, bei Sachen mit zu machen.
12 Prozent der Einwohner in Bedburg besitzen einen ausländischen Pass.
Das heißt, sie kommen nicht aus Deutschland.
Einige wohnen schon lange in unserer Stadt.
Andere sind erst seit kurzer Zeit hier.
Für diese Personen hat die Stadt Bedburg besondere Angebote.
Fach-Dienst 4 Schule, Bildung und Jugend
Der Fach-Dienst 4 plant die Integrations-Angebote in Bedburg.
Ihre Aufgaben sind:
- Die Beratung von Flüchtlingen und Migranten
Das sind Personen, die nicht aus Deutschland kommen, aber hier wohnen, weil in ihren Heimat-Ländern Krieg ist oder sie hier arbeiten.
Beratung bedeutet, dass wir helfen können, Anträge auszufüllen oder Briefe zu erklären. Wir helfen auch bei allen Fragen, die Sie haben, weil Sie noch fremd hier sind.
- Die Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer in der Flüchtlings-Hilfe.
Ehren-amtlich heißt, dass Personen arbeiten und anderen Menschen helfen, ohne dass sie dafür Geld bekommen.
- Die Planung und Durchführung von Integrations-Veranstaltungen.
- Die Vormundschaften für unbegleitete minder-jährige Flüchtlinge.
Vormundschaft bedeudet, dass eine Person für ein Kind oder einen Jugendlichen die Sorge übernimmt, die sonst die Eltern übernehmen.
Integrations – und Stadt-Teil-Büro O-19
Das O-19 ist ein Ort für Flüchtlinge, die das Beratungs-Angebot des Teams aufsuchen können. Sie können gerne einen Termin vereinbaren:
Bärbel Vomland (Team Integration)
E-Mail: b.vomland@bedburg.de
Tel.: 02272 / 402 – 554
Die Stab-Stelle Kultur-Management plant das kulturelle Angebot der Stadt bedburg und gibt halb-jährlich das Kultur-Blatt Kulturbunt heraus.
Die Stelle hilft Vereinen und Akteuren vor Ort.
Sie hilft bei der Planung und bei neuen Veranstaltungen.
Welche Veranstaltungen sind aktuell in Bedburg?
Das können Sie im Veranstaltungs-Kalender finden.
Erziehungs- und Familienberatung
Die Erziehungs- und Familienberatung ist für alle Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern aus Bedburg und der Umgebung.
Das Angebot ist für Personen die:
- Denken das sie nicht alleine mit ihren Problemen klar kommen.
- Die Hilfe suchen, um ihre eigenen Probleme zu lösen.
- Die denken, das ihre Situation ausweglos ist.
Das Angebot ist freiwillig.
Das Angebot ist kostenlos.
Die Mitarbeiter unterliegen der Schweige-Pflicht.
Das heißt, dass sie nicht mit einer anderen Person über die Sachen sprechen dürfen.
Beratung für Eltern
Das Angebot ist für Eltern die mit ihren Kindern an die Grenzen ihrer Belastbarkeit kommen.
Gründe für die Unterstützung und Beratung:
- Unterschiedliche Erziehungs-Vorstellungen und unterschiedliche Interessen
- Unsicherheit in der Erziehung und Entwicklung von Kindern
- Probleme im Sozial- und Leistungs-Verhalten der Kindern
- Ablösung von Jugendlichen aus der Familie
- Krisen in der Partnerschaft
- Trennung und Scheidung der Eltern
- Streit um die Kinder
- Neu-Orientierung als allein-erziehende Mutter oder als allein-erziehender Vater
- Probleme bei Umgangs- und Besuchs-Regelungen
Gemeinsam wird nach Lösungen gesucht,
damit es in der Familie wieder schöner wird.
Was wir besprechen ist vertraulich und unterliegt der Schweige-Pflicht.
Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren
Suchen Sie jemanden zum Reden?
Wollen Sie zu Hause ausziehen?
Haben Sie persönliche Fragen?
Dann können Sie zu uns kommen.
Sie können alleine kommen.
Oder Sie können jemanden mitnehmen.
Gemeinsam wird nach einer Lösung für das Problem gesucht.
Sie sollen lernen sich selber zu vertrauen.
Und Sie sollen wieder Freude erleben.
Was wir besprechen ist vertraulich und unterliegt der Schweige-Pflicht.
Beratung für Kinder und Jugendliche
Wenn Du mit jemandem über deine Probleme sprechen möchtest, kannst du zu uns kommen.
Du kannst zu uns kommen, wenn:
- Du Dich von Eltern oder Lehrern nicht verstanden fühlst.
- Du Streit mit Deinen Eltern hast
- Du traurig bist oder Kummer hast
- Du Stress mit Deinen Geschwistern hast
- Du Probleme in der Schule oder mit anderen Kindern oder Jugendlichen hast
- Deine Eltern sich häufig streiten und Du deshalb Angst hast
- Du geärgert wirst
- Du Probleme mit Alkohol oder Drogen hast
- Du geschlagen wirst
- Du mit Worten verletzt wirst
- Du sexuell missbrauchst wirst
- Du mit Dir selbst Schwierigkeiten hast und nicht mehr weiter weißt
- Du Dir Sorgen um andere Kinder oder Jugendliche machst
Gemeinsam mit Dir suchen wir nach einer Lösung für Dein Problem.
Über was wir Reden ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.
Das Angebot ist kostenlos.
Frühe Hilfen
Das Vorsorge-Angebot „Frühe Hilfen“ richtet sich an:
- Schwangere – auch bei Mehrlingsschwangerschaften
- Eltern mit Kindern im Alter bis zu 3 Jahren
- Minder-Jährige und junge Mütter
- Alleinerziehende Mütter oder Väter
- Familien mit Kindern, die an einer chronischen Krankheit oder Behinderung leiden, oder hiervon bedroht sind
- Eltern mit Frühgeborenen
- Eltern mit psychischen Erkrankungen
- Eltern mit Sucht-Erkrankungen
- Psycho-Sozial besonders belastete Familien aus Bedburg und Umgebung
Wir möchten Sie unterstützen und beraten, wenn Sie:
- Fragen rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung von Klein-Kindern haben
- Informationen zu speziellen Beratungs- und Unterstützungs-Angeboten benötigen
- Fragen zur aktuellen Entwicklung Ihres Kindes haben
- Hilfe bei der Suche passender Baby- und Spiel-Gruppen brauchen (zum Beispiel PEKiP)
- Hilfe bei der Bewältigung des Alltags oder besonderer Krisen benötigen
- Unsicherheiten bezüglich Ihrer Partnerschaft in der neuen Lebens-Situation verspüren
- Sich Hilfe im Umgang mit Behörden wünschen
Ergänzt wird unser Beratungs-Angebot durch Baby-Begrüßungs-Besuche.
Sowie Info-Veranstaltungen und verschiedene Gruppen-Angebote.
Wenn Sie unsere Unterstützung wünschen oder Fragen haben, rufen Sie uns an.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Entweder bei und im Büro, oder bei Ihnen zu Hause.
Baby-Begrüßungs-Besuche
Hier erhalten Eltern mit Babys einen Begrüßungs-Brief des Bürgermeisters.
In dem Brief wird Ihnen ein Termin für einen Haus-Besuch einer Mitarbeiterin des Vorsorge-Teams vorgeschlagen.
Bei diesem Termin steht Ihnen die Mitarbeiterin bei allen Fragen und Unsicherheiten rund um das Thema „Baby an Bord“ zur Seite.
Das Angebot ist freiwillig.
Das Angebot ist kostenlos.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweige-Pflicht.
Wenn Sie vorher mit uns sprechen, können Sie das Paket auch bei uns abholen.
Was ist Sperrgut?
Sperrgut, das sind sperrige Abfälle, zum Beispiel aus einer Wohnung.
Da Sperrgut sehr groß ist, passt es nicht in die Rest-Mülltonne.
Sperrgut sind besonders große Einrichtungs- und Gebrauchs-Gegenstände.
In der folgenden Liste finden Sie Gegenstände die zum Sperrgut gehören und solche die nicht dazu gehören.
Wenn die Gegenstände in die Rest-Mülltonne passen, sollte diese zunächst verwendet werden.
Personal-Ausweis
Wenn Sie 16 Jahre alt werden, dann brauchen Sie einen Personal-Ausweis.
Dann erhalten Sie eine Ausweis-Karte.
Die Daten sind aber auch digital gespeichert.
Sie können ihr Pass-Foto und Ihren Finger-Abdruck auch digital speichern lassen.
Es gibt zudem eine Online-Ausweis-Funktion und eine Unterschrifts-Funktion.
Online-Ausweis-Funktion heißt: Sie können sich auch im Internet und an Automaten ausweisen.
Dadurch müssen Sie sich nicht mehr so viele Passwörter und Benutzer-Namen merken.
Für Kinder unter 16 Jahren kann diese Funktion weggelassen werden.
Unterschrifts-Funktion heißt: Sie können Verträge, Anträge und andere Dokumente online unterzeichnen.
Für einen Personal-Ausweis brauchen Sie:
- Ihren alten Personal-Ausweis oder Kinder-Reise-Pass
- Wenn Sie keinen Personal-Ausweis oder Reisepass besitzen,
oder Ihr Kinder-Reise-Pass nicht in Bedburg ausgestellt wurde,
brauchen Sie: die letzte Personen-Stands-Urkunden (Geburts- oder Heirats-Urkunde),
bei ausländischen Urkunden neben dem Original eine Übersetzung ins Deutsche.
Diese muss durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzter erfolgen.
- Ein hoch-formatiges Licht-Bild.
Mit den Maßen 35 mm x 45 mm.
Das Bild muss den Vorgaben zur Erstellung von Personal-Ausweis entsprechen.
Das Bild muss biometrische Merkmale aufweisen.
Die Anforderungen können Sie der Foto-Muster-Tafel für Reise-Pässe und Personal-Ausweise entnehmen.
Wenn Ihr bisheriger Personal-Ausweis gestohlen wurde,
benötigen wir für die Neu-Beantragung eines Ausweises den Nachweis einer Anzeige bei einer Polizei-Dienststelle.
Die Abholung des Ausweises kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Dann sind zusätzlich eine Vollmacht, sowie der Personal-Ausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Gebühren
- Antragstellende Person unter 24 Jahre (keine Gebühren-Freiheit bei erstmaliger Beantragung eines Ausweises!): 22,80 Euro
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 28,28 Euro
- Vorläufiger Personal-Ausweis: 10,00 Euro
- Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweis-Funktion bei der Ausgabe des Ausweises oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres (vor der Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Aktivierung nicht möglich!): gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweis-Funktion: 6,00 Euro
- Deaktivieren der Online-Ausweis-Funktion: gebührenfrei
- Änderung der PIN im Bürger-Büro: 6,00 Euro
- Sperrung der Online-Ausweis-Funktion bei Verlust: gebührenfrei
- Entsperrung der Online-Ausweis-Funktion bei Wieder-Auffindung: 6,00 Euro
- Aufbringung eines Signatur-Zertifikates: bitte wenden Sie sich an einen entsprechenden Anbieter.
Reisepass
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.
Dieser wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden.
Der Reisepass enthält einen Chip.
Auf diesem Chip sind ein Bild und die Finger-Abdrücke gespeichert.
Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Finger-Abdrücke erfasst.
Für einen Reise-Pass brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Ihren alten Reise-Pass
- Ihren Personal-Ausweis
- Ein aktuelles biometrie-tauglisches Pass-Foto.
(Beachten Sie die speziellen Anforderungen an die Pass-Fotos.
Die Regelungen sind in der Foto-Muster-Tafel der Bundes-Druckerei erklärt.)
Sie müssen persönlich zu uns kommen um den Antrag zu stellen.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Reise-Pass beantragen oder Ihren alten verloren haben brauchen Sie zudem:
- Eine Geburts-, Ehe- oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde.
Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind,
wird die anstelle der Geburts-Urkunde die Ehe-Urkunde oder die Lebens-Partnerschafts-Urkunde benötigt.
Bei ausländischen Urkunden neben dem Original eine Übersetzung ins Deutsche.
Diese muss durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzter erfolgen.
Wird zusätzlich ein vorläufiger Reise-Pass beantragt, werden insgesamt zwei Fotos benötigt.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minder-Jährige
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Beantragung eines Reise-Passes das Einverständnis beider Erziehungs-Berechtigter.
Der Jugendliche muss von mindestens einem Erziehungs-Berechtigten begleitet werden.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass der Erziehungs-Berechtigten
- Eventuell den bisherigen Kinder-Ausweis oder Kinder-Reise-Pass
- Formlose Vollmacht des zweiten Erziehungs-Berechtigten
Kann der Erziehungs-Berechtigte den Jugendlichen nicht begleiten, kann er sich vertreten lassen.
Er kann sich durch eine formlose Vollmacht und Vorlage des Personal-Ausweises oder Reise-Passes vertreten lassen.
Kinder-Einträge im Reise-Pass der Eltern
Seit dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reise-Dokument verfügen.
Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinder-Reise-Pass ausgestellt werden.
Für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Reise-Pass oder Personal-Ausweis beantragt werden.
Ob Sie für Ihr Reise-Ziel einen Reise-Pass oder ein Visum benötigen,
oder ob ein Personal-Ausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.
Reisepass verloren
Wenn Ihr alter Reise-Pass verloren gegangen ist,
ist eine Verlust-Anzeige erforderlich.
Die Verlust-Anzeige finden Sie hier.
Sie benötigen zudem eine Bescheinigung der Polizei.
Gültigkeit
Der Reise-Pass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.
Der vorläufige Reise-Pass ist nur ein Jahr gültig.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Gebühren
- Für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- Für Personen ab 24 Jahren: 60,00 Euro
- Für einen vorläufigen maschinen-lesbaren Reise-Pass: 26,00 Euro
- Zuzüglich 32,00 Euro für einen Express-Pass
- Zuzüglich 22,00 Euro für einen 48-Seiten-Pass
Bearbeitungsdauer
Vom Tag der Antrag-Stellung dauert es ungefähr 3 bis 4 Wochen,
bis der Reise-Pass abgeholt werden kann.
Bei der Abholung muss der alte Pass abgegeben werden.
Oder der alte Pass wird unbrauchbar gemacht und Sie dürfen ihn wieder mitnehmen.
Wenn Sie heiraten möchten, ist Bedburg die richtige Umgebung.
Sie können im Schloss heiraten.
Oder Sie können in einem Trau-Zimmer im Rathaus heiraten.
Auf Gut Hohenholz können Sie auch heiraten.
In Bedburg sind alle Braut-Paare willkommen.
Sie können mit unseren Standes-Beamtinnen jederzeit einen Hochzeits-Termin abstimmen.
Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem Hochzeits-Termin möglich.
Anfragen und Termin-Reservierungen sind gegebenenfalls schon 10 Monate vorher möglich.
Für weitere Infos und Termin-Absprachen stehen Ihnen die Standes-Beamtinnen im Rathaus Kaster gerne zur Verfügung. (Zimmer 2 und 3)
Wir wünschen Ihnen für die gemeinsame Zukunft alles Glück dieser Welt.
Wir freuen uns, wenn Wir unseren Teil dazu beitragen können!
Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienst oder kurz ASD des Jugendamtes der Stadt Bedburg gehören folgende Aufgaben:
- Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- Die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personen-Sorge und des Umgangs
- Hilfen zur Erziehung inklusive des Pflege-Kinder-Dienst (PKD)
- Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Mitwirkung in Verfahren von den Vormundschaften- und Familien-Gerichten
- Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugend-Gerichts-Gesetz
Auch Vormundschaften sind fachlich an den Allgemeinen Sozialen Dienst gebunden.
Der Allgemeine Soziale Dienst hat eine Wächter-Position.
Das heißt der Allgemeine Soziale Dienst möchte Beraten und Hilfe-Leistungen stellen.
Die vereinbarten Ziele werden regelmäßig geprüft.
Die Ziele und Hilfe-Leistungen werden dem aktuellen Hilfe-Bedarf angepasst.
Vormundschaften
Sind Eltern nicht mehr in der Lage sich um ihr Kind zu kümmern, wird durch ein Gericht die Vormundschaft entzogen.
Eine Vormundschaft bedeutet, dass diese Person die Aufgaben der elterlichen Sorge zum Wohl des Kindes hat.
Nicht nur Eltern können Vormund eines Kindes sein.
Es gibt eine gesetzliche Vormundschaft.
Diese besteht dann, wenn die Mutter unverheiratet und noch keine 18 Jahre alt ist.
Sie dauert bis zur Voll-Jährigkeit der Mutter.
Sie beginnt und endet durch Kraft des Gesetzes.
Es gibt eine bestellte Vormundschaft.
Diese entsteht durch das Gericht.
Das Gericht bestimmt dann jemand zum Vormund.
Dies geschieht beispielsweise dann, wenn den Eltern das Recht entzogen wird, sich um ihr Kind kümmern zu dürfen.
Jugend-Gerichts-Hilfe
Wenn gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden im Alter von 14 bis 21 Jahren ein Strafverfahren eingeleitet wurde, wird das Jugendamt informiert.
Das Jugendamt muss bei Straf-Verfahren mit helfen.
Es soll eine Entscheidung getroffen werden, die der Entwicklung des Jugendlichen entspricht.
Man muss sich persönlich über die Persönlichkeit und das Leben des Jugendlichen unterhalten.
Man muss auch über die Straftat reden.
Das Jugendamt arbeitet ohne die Polizei oder die Staats-Anwaltschaft.
Das Jugendamt ist keine Ermittlungs-Behörde.
Nach diesem Gespräch erstellt die Jugend-Gerichts-Hilfe einen Bericht über die jeweilige Person.
Bei jedem Gerichts-Termin ist das Jugendamt anwesend.
Das Jugendamt schlägt eine angemessene Strafe vor.
Das Jugendamt hilft auch bei der Durchführung von Anweisungen die befolgt werden müssen.
Solche Anweisungen können zum Beispiel folgende sein:
- Die Vermittlung zu einer Sozial-Dienststelle
- Vermittlung in einen Sozialen Trainings-Kurs
- Vermittlung zu einer anderen Beratungs-Stelle
- Die Einleitung einer Schadens-Wiedergutmachung
- Hilfestellungen bei Konflikt-Schlichtungen durch einen Täter-Opfer-Ausgleich
- Die Übernahme einer Betreuungs-Weisung
Pflege-Kinder-Dienst
Das Ziel des Jugendamtes ist es Kinder in ihren Familien zu lassen.
Das Jugendamt will sie unterstützen.
Leider ist das nicht immer möglich.
Manchmal ist es besser, wenn das Kind nicht in der Familie bleibt.
Zum Beispiel wenn zu Hause viel Gewalt herrscht.
Wenn Kinder nicht bei ihrer Familie bleiben können kommen sie in eine Pflege-Familie.
Dort sind sie sicher.
Sie werden unterstützt und gefördert.
Es gibt zudem die Voll-Zeit-Pflege.
Eine Voll-Zeit-Pflege kommt dann in Betracht, wenn Eltern sich auch mit ambulanter fachlicher Unterstützung nicht um ihre Kinder kümmern können.
Das Angebot des Pflege-Kinder-Dienstes umfasst:
- Informationen und Beratung für Familien und Paare die ein Pflege-Kind in ihre Familie aufnehmen möchten.
- Qualifizierte Vermittlung des Kindes
- Beratung nach Aufnahme des Pflege-Kindes
- Vorbereitung und Durchführung von Besuchs-Kontakten
- Fortbildungen für Pflege-Eltern
- Informations-Veranstaltungen und Vorbereitungs-Gruppen für künftige Pflege-Eltern
- Unterstützung der Pflege-Eltern in Erziehungs-Fragen und bei auftretenden Schwierigkeiten
Mobile Demenz-Beratung
Demenz ist eine Krankheit.
Besonders alte Menschen sind von Demenz betroffen.
Menschen mit Demenz vergessen viele Sachen und können sich nicht mehr so gut erinnern.
„Für Sie ins Quartier“ ist ein Projekt, bei denen Betroffene und Angehörige von Menschen mit Demenz über ihre Situation mit Beratern reden können.
Gemeinsam soll eine Lösung gefunden werden.
Die persönliche Situation soll sich dadurch verbessern.
Während der Beratung können Menschen mit Demenz durch Begleiter betreut werden.
Die Beratung und das Betreuungs-Angebot sind kostenlos.
Seit dem Januar 2018 gibt es die mobile Demenz-Beratung.
Sie steht dienstags in geraden Wochen am REAL-Markt in Bedburg (Bahnstr. 15).
Und dienstags in ungeraden Wochen am REWE-Markt in Kaster (St—Rochus-Str.30).
Sie steht dort von 9.00 bis 15.00 Uhr.
Das Angebot ist kostenlos.
Sie können einen Termin unter www.fuer-sie-ins-quartier.de reservieren.
Auch ohne Termin können Sie zur Beratung kommen.
Allerdings kann es sein, dass Sie einige Zeit warten müssen.
Beistandschaften dienen der Feststellung der Vaterschaft.
Oder der Durchsetzung von Unterhalts-Ansprüchen.
Die Beistandschaft kann jeder Eltern-Teil beantragen, dem die alleinige elterliche Sorge für ein Kind zusteht.
Steht sie beiden zu kann der Eltern-Teil die Beistandschaft beantragen, bei dem das Kind lebt.
Oder ein von Eltern benannter Vormund.
Die freiwillige Einrichtung einer Beistandschaft muss schriftlich beantragt werden.
Der Antrag kann auch auf einzelne Aufgaben begrenzt werden.
Zum Beispiel wenn nur die Vaterschaft festgestellt werden soll.
Die Beistandschaft ist unabhängig von der Staats-Angehörigkeit eines Kindes.
Das Kind muss jedoch minderjährig sein und innerhalb Deutschlands leben.
Wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist, kann die Beistandschaft bereits vor Geburt des Kindes beantragt werden.
Solange das Kind unter 18 Jahren ist, kann die Beistandschaft jederzeit beantragt werden.
Beurkundungen
Zu Beurkundungen zählen zum Beispiel:
- Vaterschafts-Anerkennungen
- Sorge-Erklärungen
- Unterhalts-Urkunden
Die Ehrenamtskarte NRW ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung.
Man bekommt sie, wenn man sich freiwillig und gemeinnützig engagiert.
Mit der Ehrenamtskarte NRW erhalten Sie in ganz NRW Vergünstigungen in vielen Einrichtungen.
Sowie bei Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Hunde-Haltung und Hunde-Steuer
Ab 2002 ist das Hunde-Gesetz für das Land NRW In-Kraft getreten.
Es gibt für verschiedene Hunde unterschiedliche Regelungen.
Diese Unterschiede entstehen durch die Rasse, die Größe und das Gewicht des Hundes.
Allgemeine Pflichten
Ein Hund muss so gehalten, geführt und beaufsichtigt werden, dass keine Gefahr von ihm ausgeht.
Das gilt für Menschen aber auch für andere Tiere.
Hunde sind an folgenden Orten an einer Leine zu führen:
- In Fußgänger-Zonen, Haupt-Einkaufs-Bereichen und anderen inner-örtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikums-Verkehr,
- In der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hunde-Auslauf-Bereiche
- Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volks-Festen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschen-Ansammlungen,
- In öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Zusätzlich dürfen Tiere auf Kinder-Spielplätzen und Schulhöfen nicht mitgeführt werden.
Korrekturleser der Leichten Sprache:
Integral
Anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
Hermann-Blankenstein- Str. 49
10249 Berlin