Corona-Hilfen für Vereine mit hohen Fixkosten
Mit Antrag vom 14. Dezember 2020 beauftragte die SPD-Fraktion die Stadtverwaltung mit der Prüfung der Unterstützung und Förderung von Vereinen, die aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Hilfe benötigen. Die von der Stadtverwaltung vorgelegten Richtlinien für eine Anspruchsvoraussetzung beschloss der Ausschuss für Familien, Senioren, Kultur und Soziales in seiner Sitzung einstimmig.
Für eine finanzielle Unterstützung und Förderung gelten ab sofort folgende Richtlinien:
1. Der Verein ist mit Sitz in Bedburg in das Vereinsregister eingetragen.
2. Der Verein ist von seinem Zweck gemeinnützig und fördert besonders die Belange von Kindern und Jugendlichen, Senior*innen und / oder behinderten Menschen.
3. Die Kosten, deren Übernahme oder Förderung der Verein beantragt, sind in der Zeit der Corona-Pandemie und / oder aufgrund der Corona-Pandemie entstanden. Sie sind jetzt fällig, die Forderung kann nachweislich nicht gestundet, erlassen oder aufgeschoben werden.
4. Der Verein weist seine finanziellen Verhältnisse nach und bestätigt damit, dass er entweder nicht über ausreichende Mittel verfügt, oder dass die vorhandenen Mittel für eine bereits geplante Maßnahme zweckgebunden sind.
Als Ansprechpartner*innen stehen Vereinen zu diesem Thema Frau Claßen (02272 - 402 328; d.classen@bedburg.de) und Frau Heyer (02272 - 402 566; v.heyer@bedburg.de) vom Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales zur Verfügung.