Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (umgangssprachlich “Ehe für alle“ genannt), welches im Oktober 2017 in Kraft getreten ist, haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, die Ehe zu schließen. Lebenspartnerschaften können seitdem nicht mehr begründet werden.
Sofern Sie in einer bestehenden Lebenspartnerschaft leben, d. h. Ihre Lebenspartnerschaft vor dem 01.10.2017 begründet wurde, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu lassen.
Hierzu muss zunächst die „Anmeldung der Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft" beim Wohnortstandesamt vorgenommen werden. Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt durchgeführt werden. Es steht Ihnen frei, die „Umwandlung“ formlos zu erklären oder im Rahmen einer kleinen Zeremonie.
Für weitere Informationen, vor allem über die vorzulegenden Unterlagen, setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeitenden im Standesamt in Verbindung (siehe Reiter "Kontakt").