Standesamt
Herzlich Willkommen beim Standesamt Bedburg!
Viele glauben, beim Standesamt könne man „nur“ heiraten. In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang.
Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bzw. gleichgeschlechtliche Eheschließung, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen wichtige Informationen rund ums Standesamt geben.
Weitere Informationen:
- Geburt anzeigen
- Eheschließung anmelden
- Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Sterbefall anzeigen
- Urkundenservice
- Nachbeurkundung
Geburt
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.
Zur Anzeige sind die sorgeberechtigten Eltern des Kindes verpflichtet.
Im Übrigen ist auch jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist, zu dieser Anzeige verpflichtet, wenn die Eltern des Kindes gehindert sind.
Die Anzeige einer Geburt ist kostenlos. Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 10,00 €.
Benötigte Unterlagen
Für die Beurkundung der Geburt wird benötigt:
- die Hebammenbescheinigung bei einer Hausgeburt
- gültige Personalausweise/Reisepässe der Eltern
- bei eingebürgerten Deutschen die Einbürgerungsurkunde
- bei Spätaussiedlern/Vertriebenen die Spätaussiedlerbescheinigung oder den Vertriebenenausweis inkl. Registrierschein, ggf. auch die Namensänderungsbescheinigung
Bei verheirateten Eltern benötigen wir
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisteil oder
- eine internationale Heiratsurkunde
oder
- eine ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde
Bei unverheirateten Eltern benötigen wir
- je Elternteil eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- eine internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung, wenn ein oder beide Elternteile im Ausland geboren sind (durch einen vereidigten Dolmetscher)
- Vaterschaftsanerkennung
- und wenn gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde, soweit vorhanden, die Urkunde über die Sorgerechtserklärung
Bei geschiedenen oder verwitweten Eltern benötigen wir zusätzlich
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
- bei Eheschließung im Ausland die internationale Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk
oder
- die Heiratsurkunde nebst Scheidungsurteil mit Übersetzungen durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher bzw. internationale Sterbeurkunde
oder
- Sterbeurkunde mit Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher
Eheschließung
Wenn Sie heiraten möchten, prüft das Standesamt im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sie können frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt vornehmen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist Ihr Wohnort-Standesamt. Möchten Sie in Bedburg heiraten und wohnen nicht im Stadtgebiet, sprechen Sie zur Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Wohnort-Standesamt vor. Ihre Anmeldeunterlagen werden dann an uns weitergeleitet.
Link zur Reservierung eines Termins
Benötigte Unterlagen
Aufgrund der komplexen Vielzahl von zu beachtenden Ländervorschriften ist es an dieser Stelle nicht möglich, alle Fragen hinsichtlich der bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegenden Unterlagen abschließend darzustellen.
Eine individuelle Beratung erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat mit unserem Standesbeamten Herrn Rösler oder unserer Standesbeamtin Frau Möcker.
allgemeine Informationen zu den benötigten Unterlagen (pdf)
Gebühren für die Anmeldung zur Eheschließung
Für die Prüfung der Ehefähigkeit fallen folgende Gebühren an:
- beide Verlobte sind Deutsche 40,00 €
- ein Verlobter oder beide Verlobte sind Ausländer 66,00 €
- eine Eheurkunde 10,00 €
- eine begl. Abschrift aus dem Eheregister 10,00 €
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten 66,00 €
Hinzu kommen ggfls. die Kosten für ein Stammbuch, dass Sie sich aus unserem Sortiment auswählen können und Gebühren für Namenserklärungen sog. Doppelnamen.
Für Trauungen außerhalb des Rathauses sind zusätzliche Gebühren zu entrichten:
- Turmzimmer auf Schloss Bedburg (bis max. 18 Personen) 150,00 €
- Delfter Zimmer auf Schloss Bedburg (bis max. 50 Personen) 300,00 €
- Arkadenhof auf Schloss Bedburg (bis max. 100 Personen) 350,00 €
- private Event-Location (Gut Hohenholz, Bedburger Mühle, Landhaus Danielshof) 75,00 €
Eine Übersicht der Hochzeitslocations (pdf-Datei) finden Sie hier.
Für auswärtige Paare wird für die Eheschließung eine Gebühr in Höhe von zusätzlich 40,00 € berechnet.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses werden außerdem 66,00 € zusätzlich fällig.
Reservierung
Unter folgendem Link können Sie eine Reservierungsanfrage für einen Trautermin einreichen.
Eheschließung im Ausland
Wenn Sie die Ehe im Ausland schließen wollen, erfahren Sie bei den dortigen Behörden, welche Unterlagen Sie benötigen. Sofern Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, müssen die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, wie für die Eheschließung in Deutschland.
Namensführung in der Ehe
Die Namensführung in der Ehe ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Bei der Eheschließung kann ein Ehename bestimmt werden, die Bestimmung des Ehenamens ist aber keine Pflicht, d. h. es kann jeder den vor der Ehe geführten Namen behalten.
Ehename kann der Geburtsname des Ehemannes oder der Ehefrau oder ein vor der Ehe geführter Name sein.
Es kann ohne Frist auch später ein Ehename bestimmt werden. Während der bestehenden Ehe kann die einmal erfolgte Ehenamensbestimmung nicht mehr widerrufen werden.
Wird ein Ehename bestimmt, kann durch Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des vor der Ehe geführten Familiennamens ein Doppelname gebildet werden. Den Doppelnamen führt aber nur der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist. Auch die Hinzufügung oder Voranstellung kann ohne Frist nach der Eheschließung erfolgen, diese kann einmal widerrufen werden.
Ist einer der Ehegatten ausländischer Staatsbürger, so kann für die Namensführung in der Ehe auch das ausländische Recht gewählt werden. Aufgrund der Vielzahl der einzelnen Länderbestimmungen kann an dieser Stelle keine einzelne Darstellung erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Standesbeamten. Im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung kann über die Rechtswahl und die Auswirkungen gesprochen werden. Je nach Fallgestaltung und Auswahl kann es sinnvoll sein, mit dem Konsulat des Heimatstaates vor Eheschließung über die Anerkennungsfähigkeit der Namenswahl zu sprechen.
Nach Auflösung der Ehe kann der Geburtsname oder der vor der Ehe geführte Familienname (aus der Vorehe) wieder angenommen werden. Die Erklärung kann das Eheschließungsstandesamt oder das Wohnortstandesamt entgegennehmen.
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (umgangssprachlich “Ehe für alle“ genannt), welches Oktober 2017 in Kraft getreten ist, haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, die Ehe zu schließen. Lebenspartnerschaften können seitdem nicht mehr begründet werden.
Sofern Sie in einer bestehenden Lebenspartnerschaft leben, d. h. Ihre Lebenspartnerschaft vor dem 01.10.2017 begründet wurde, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu lassen.
Hierzu muss zunächst die „Anmeldung der Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft" beim Wohnortstandesamt vorgenommen werden. Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt durchgeführt werden. Es steht Ihnen frei, die „Umwandlung“ recht formlos zu erklären oder im Rahmen einer kleinen Zeremonie.
Für weitere Informationen, vor allem über die vorzulegenden Unterlagen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Sterbefall
Jeder Sterbefall ist bis zum dritten Werktag nach dem Sterbetag dem Standesamt anzuzeigen, der Samstag zählt dabei nicht mit. Die Anzeige erfolgt bei dem Standesamt des Sterbeortes (der letzte Wohnort spielt keine Rolle).
Zur Anzeige des Sterbefalles ist jede Person verpflichtet, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat oder in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. Unter Umständen auch jede andere Person, die von dem Sterbefall Kenntnis hat. Die Anzeige wird in der Regel vom beauftragtem Bestattungsunternehmen vorgenommen.
Die Anzeige eines Sterbefalls ist kostenlos. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 10,00 €, jedes weitere in einem Arbeitsgang erstellte Exemplar 5,00 €.
Gebührenfrei sind Urkunden für die Rentenversicherung, die Sozialversicherung und die Bescheinigung für das Friedhofsamt.
Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes erfolgt automatisch.
Benötigte Unterlagen
Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigen wir
- die Todesbescheinigung, ausgestellt durch den Arzt
- den Personalausweis des Verstorbenen oder anderer Nachweis über den letzten Wohnsitz
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen
- die Eheurkunde oder die Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe
- wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst war, die Sterbeurkunde oder das Scheidungsurteil der letzten Ehe
- die Sterbefallanzeige des Krankenhauses oder Altenheimes, sofern die Person dort verstorben ist.
Die Ausstellung von Urkunden ist an den Ereignisort gebunden. Das Standesamt Bedburg stellt Geburts-, Sterbe-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden nur aus, wenn das Ereignis in Bedburg stattgefunden hat.
Sie erhalten Urkunden und begl. Registerauszüge:
- für sich persönlich und Ihre in gerader Linie Verwandten unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
- für Ehegatten, Verwandte zweiten Grades und fremde Personen, wenn eine formlose Vollmacht mit einer Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers vorgelegt wird
- für fremde Personen, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird
Beantragung
Sie können die Urkunden durch persönliche Vorsprache oder online beantragen.
Beachten Sie bitte, dass Urkunden grundsätzlich nur gefertigt werden, wenn die Gebühren vor Ort oder im Onlineverfahren der Stadt Bedburg vorab bezahlt wurden.
Beachten Sie weiterhin, dass mit dem Urkundenbestellassistent Geburtsurkunden ab 1914, Heiratsurkunden ab 1944 und Sterbeurkunden ab 1994 bestellt werden können. Für ältere Urkunden wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.
Urkundenbestellassistent (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall)
Nachbeurkundung
Haben Sie im Ausland ein Kind geboren, die Ehe geschlossen oder ist ein Sterbefall eingetreten und ist zumindest einer von Ihnen deutscher Staatsangehöriger, können Sie auf Antrag bei Ihrem Wohnsitzstandesamt die Nachbeurkundung vornehmen lassen.
Über die erforderlichen Unterlagen erkundigen Sie sich bitte telefonisch und vereinbaren einen Termin für die Antragstellung.
Das Standesamt befindet sich im Rathaus Kaster.
Anschrift:
Stadt Bedburg
Standesamt
Am Rathaus 1
50181 Bedburg