Sterbefall
Jeder Sterbefall ist bis zum dritten Werktag nach dem Sterbetag dem Standesamt anzuzeigen, der Samstag zählt dabei nicht mit. Die Anzeige erfolgt bei dem Standesamt des Sterbeortes (der letzte Wohnort spielt keine Rolle).
Zur Anzeige des Sterbefalles ist jede Person verpflichtet, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat oder in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. Unter Umständen auch jede andere Person, die von dem Sterbefall Kenntnis hat. Die Anzeige wird in der Regel vom beauftragtem Bestattungsunternehmen vorgenommen.
Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes erfolgt automatisch.
Benötigte Unterlagen
Für die Beurkundung des Sterbefalls benötigen wir
- die Todesbescheinigung, ausgestellt durch den Arzt
- den Personalausweis des Verstorbenen oder anderer Nachweis über den letzten Wohnsitz
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen
- die Eheurkunde oder die Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe
- wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst war, die Sterbeurkunde oder das Scheidungsurteil der letzten Ehe
- die Sterbefallanzeige des Krankenhauses oder Altenheimes, sofern die Person dort verstorben ist.
Gebühren:
Die Anzeige eines Sterbefalls ist kostenlos. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 10,00 €, jedes weitere in einem Arbeitsgang erstellte Exemplar 5,00 €.
Gebührenfrei sind Urkunden für die Rentenversicherung, die Sozialversicherung und die Bescheinigung für das Friedhofsamt.