Ausweise / Pässe
Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen zum Personalausweis, Reisepass, zu Ausweisen für Kinder und zur Speed-Capture-Station im Rathaus.
Hier können Sie den Antragsstatus zu Ihrem Ausweis abfragen: Antragsstatus des Ausweis / Reisepass abfragen
Foto-/Daten-Terminal (Speed-Capture-Station)
Einfach und direkt im Rathaus: Digitale Erfassung von Bildern und Daten für Personalausweis, Personaldokumente und Reisepass
Speed-Capture-Station
Im Bürgerbüro, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg gibt es eine Speed-Capture-Station, die es dem Benutzer erlaubt, innerhalb weniger Minuten sein
- biometrisches Foto,
- seine Fingerabdrücke und
- seine Unterschrift zu erfassen und digitalisieren zu lassen.
Dadurch sparen Sie viel Zeit bei der Beantragung und Erstellung von Personaldokumenten, wie z.B. dem Personalausweis oder dem Reisepass.
Bitte beachten Sie, dass das Terminal nur Fotos und Daten aufnimmt und Sie weiterhin danach zum Bürgerbüro gehen müssen, um dort den Antrag für ihr neues Personaldokument zu stellen.
Parallel zur Erfassung von Foto und Fingerabdrücken erfolgt jeweils die verbindliche Qualitätsprüfung. Werden die Qualitätsanforderungen nicht erfüllt, erhalten Sie Hinweise zur Optimierung, die Erfassung wird wiederholt, dadurch wird die Verwertbarkeit des Fotos garantiert. Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übernommen. Der Prozess wird mit der Unterschriftserfassung abgeschlossen. Die Speed Capture Station kann auch von Rollstuhlfahrern und Kindern genutzt werden. Während der anschließenden Antragsstellung ruft der Sachbearbeiter die erfassten Daten aus dem eingesetzten Fachverfahren heraus auf, prüft ihre Authentizität und übernimmt die Daten schließlich direkt digital und medienbruchfrei in den Antrag.
Das Gerät ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert; alle Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt. Die Daten werden nach Abruf automatisch gelöscht.
Die Speed-Capture-Station kann im Hinblick auf die Erfassung eines Fotos ab einer Körpergröße von ca. 1,20 Metern genutzt werden.
Alternativ haben Sie natürlich auch weiterhin die Möglichkeit ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 3 Monate) für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses mitzubringen.
Personalausweis
Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Reisen kann für Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Der neue Personalausweis
Wenn Sie jetzt einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 - 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.
Erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ihren alten Personalausweis oder Kinderreisepass
- Sofern Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen oder Ihr Kinderreisepass nicht von Bedburg ausgestellt worden ist: die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde), bei ausländischen Urkunden neben dem Original auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer.
- Ein hochformatiges Lichtbild neuesten Datums in dem Maßen 35 mm x 45 mm, dass den Vorgaben zur Erstellung von Personalausweisen, die biometrische Merkmale enthalten entspricht. Die genauen Anforderungen können Sie der Fotomustertafel für Reisepässe und Personalausweise entnehmen. Oder: Sie nutzen unser Foto-/Daten-Terminal (Speed-Capture-Station)
Bei Aussiedlern und Spätaussiedlern sind bei der ersten Beantragung in Bedburg eventuell zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Team des Bürgerbüros.
Neubeantragung bei gestohlenem Ausweis
Wenn Ihr bisheriger Personalausweis gestohlen wurde, benötigen wir für die Neubeantragung eines Ausweises den Nachweis einer Anzeige bei einer Polizeidienststelle. Die Abholung des Ausweises kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Reisepass
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Dieser wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden. Der Reisepass enthält einen Chip auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Alter Reisepass
- Ihr Personalausweis
- Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich). Oder: Sie nutzen unseren Foto-/Daten-Terminal (Speed-Capture-Station).
Die persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich.
Für den Fall der erstmaligen Beantragung oder nach Verlust des bisherigen Reisepasses:
- Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Beantragung eines Reisepasses das Einverständnis beider Erziehungsberechtigen. Hierfür ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Daneben werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
- eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Formlose Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten
Ist einer der Erziehungsberechtigten verhindert und kann den Jugendlichen bei der Beantragung nicht begleiten, besteht die Möglichkeit, sich durch eine formlose Vollmacht und Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses vertreten zu lassen.
- Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht (wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist)
Wenn Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen, ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Kind Sie begleitet.
Informationen zu Ausweisen / Pässen für Kinder erhalten Sie hier!
Kindereinträge im Reisepass der Eltern
Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Pass der Eltern mit Ablauf des 25. Juni 2012 ihre Gültigkeit verlieren. Somit müssen ab dem 26. Juni 2012 alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Je nach Reiseziel kann für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.
Reisepass für Vielreisende
Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Im normalen Reisepass stehen Ihnen 27 Seiten, im Reisepass für Vielreisende 43 Seiten für Stempel zur Verfügung. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen, wird jedoch eine um 22 Euro höhere Gebühr fällig.
Reisepass verloren
Eine Verlustanzeige ist erforderlich, wenn der alte Reisepass verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige finden Sie hier. Benötigt werden dann außerdem:
- Bescheinigung der Polizei
- Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Vollmacht zur Abholung des Reisepasses
Die Abholung des Ausweises kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Bearbeitungsdauer / Gültigkeit
Bearbeitungsdauer
Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit etwa 8 bis 10 Wochen, bis der Reisepass abgeholt werden kann. Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.
- Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
- Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
- Der vorläufige Reisepass ist nur ein Jahr gültig.
- Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Ausweise / Pässe für Kinder
Zum 1. Januar 2024 ist ein Gesetz in Kraft getreten, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Hinweis: Eine Beantragung eines Kinderausweises (auch für den vorläufigen Personalausweis für Kinder) muss persönlich bzw. durch einen Bevollmächtigten vor Ort im Bürgerbüro erfolgen. Bei Antragstellung ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Bürgerbüros (buergerbuero@bedburg.de) zur Verfügung.
Warum werden Kinderreisepässe abgeschafft?
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses erheblich ein.
Wir haben noch einen gültigen Kinderreisepass für unser Kind. Wird der jetzt ungültig?
Nein. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden.
Welche Dokumente brauche ich jetzt, wenn ich mit meinem Kind verreisen möchte?
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.
Weitere Infos zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- Ausweis oder Ausweiskopie beider Erziehungsberechtigten (bei alleinigem Sorgerecht bitte entsprechendes Urteil beifügen)
- 1 Passfoto (biometrisch)
- Einverständniserklärung für die Beantragung eines (vorläufigen) Reisedokumentes bzw. eines (vorläufigen) Personalausweises
- Einverständniserklärung zur Vorlage bei Grenzbehörden (beim Auslandsaufenthalt eines Kindes)
Ob die Beantragung des Personalausweises oder Führungszeugnisses, die Ausstellung einer Meldebescheinigung oder eine Ummeldung: mit der Option der Online-Terminbuchung sehen Sie auf einen Blick, welche Termine im Bürgerbüro verfügbar sind und können Ihre Auswahl mit nur wenigen Klicks schnell und bequem von zuhause aus buchen. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit zu den bekannten Öffnungzeiten im Bürgerbüro vorbei zu kommen und ein Termin-Ticket zu ziehen.
Hier geht es zur Online-Terminvergabe.
Wir bitten Sie, etwaige Rückfragen zu Ihrem Termin ausschließlich über die E-Mail buergerbuero@bedburg.de zu stellen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass eine Terminbuchung ausschließlich für das von Ihnen gewählte Anliegen gilt. Mehrere Anliegen bitten wir aufgrund der Zeitbegrenzung jeweils einzeln in das System zu buchen.
Für das Bürgerbüro, das Standesamt und das Sozialamt einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen verpflichtend vorgesehen. BürgerInnen können Termine telefonisch unter 02272 / 402-0 oder über das Kontaktformular (siehe ganz unten auf www.bedburg.de) vereinbaren. Tickets für Termine im Bürgerbüro können ganz einfach an dem dafür vorgesehenen Terminal gezogen werden oder über die Option der Online-Terminbuchung – wie oben beschrieben – von zuhause aus gebucht werden. Die Terminbuchungen für das Bürgerbüro erfolgen je nach Verfügbarkeit.
Papiersäcke, die an der Information im Eingangsbereich des Rathauses in Kaster gegen Entgelt erhältlich sind, sowie fertige Ausweisdokumente können auch weiterhin ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abgeholt werden.
Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden Terminbuchungen dringend empfohlen.
Wir bieten außerdem zu folgenden Zeiten terminfreie Besuche in allen Organisationseinheiten an – mit Ausnahme der Unteren Bauaufsicht und des Sozialamts einschließlich der Wohngeldstelle:
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass teils längere Wartezeiten entstehen können und deshalb möglicherweise eine Terminvereinbarung erforderlich wird. Es kann darüber hinaus an den terminfreien Öffnungszeiten nicht gewährleistet werden, dass die zuständigen SachbearbeiterInnen anwesend sind und auch aus diesem Grund eine Terminvereinbarung erforderlich wird.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Ihr Bürgerbüro
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Gebühren:
Personalausweis:
- Antragstellende Person unter 24 Jahren (keine Gebührenfreiheit bei erstmaliger Beantragung eines Ausweises!): 22,80 Euro
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- erstmaliges Aktivieren der Onlineausweisfunktion bei der Ausgabe des Ausweises oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres (vor der Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Aktivierung nicht möglich!): gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Onlineausweisfunktion: gebührenfrei
- Deaktivieren der Onlineausweisfunktion: gebührenfrei
- Änderung der PIN im Bürgerbüro: gebührenfrei
- Sperrung der Onlineausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
- Entsperrung der Onlineausweisfunktion bei Wiederauffindung: gebührenfrei
- Aufbringung eines Signaturzertifikates: bitte wenden Sie sich an einen entsprechenden Anbieter.
- Nutzung des Selbstbedienungs-Terminals (Speed-Capture-Station): 7,00 Euro
Reisepass:
- 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 70 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 26 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass
- zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
- zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Montags- und dienstagsvormittags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.
Für das Bürgerbüro, das Standesamt und das Sozialamt einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen verpflichtend vorgesehen. BürgerInnen können Termine telefonisch unter 02272 / 402-0 oder über das Kontaktformular, zu finden ganz unten auf www.bedburg.de unter „Kontakt“, vereinbaren. Termine im Bürgerbüro können ganz einfach an dem dafür vorgesehenen Terminal im zentralen Rathaus Kaster vorgenommen oder über die Option der Online-Terminbuchung von zuhause aus gebucht werden. Die Terminbuchungen für das Bürgerbüro erfolgen je nach Verfügbarkeit.
Die Stadtverwaltung Bedburg bietet außerdem zu folgenden Zeiten terminfreie Besuche in allen Organisationseinheiten an – mit Ausnahme der Unteren Bauaufsicht und des Sozialamts einschließlich der Wohngeldstelle:
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Die Stadt Bedburg weist ausdrücklich darauf hin, dass teils längere Wartezeiten entstehen können und deshalb möglicherweise eine Terminvereinbarung erforderlich wird. Es kann darüber hinaus an den terminfreien Öffnungszeiten nicht gewährleistet werden, dass die zuständigen SachbearbeiterInnen anwesend sind und auch aus diesem Grund eine Terminvereinbarung erforderlich wird.
Papiersäcke, die an der Information im Eingangsbereich des Rathauses in Kaster gegen Entgelt erhältlich sind, können auch weiterhin ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abgeholt werden.