Meldeangelegenheiten
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) sind Einwohner*innen verpflichtet, sich dort anzumelden, wo sie wohnen. Die Daten dieser Anmeldung werden im Melderegister der jeweiligen Meldebehörde gespeichert.
Die Meldebehörden dürfen bestimmte Daten der Einwohner*innen an verschiedene Organisationen/Gruppierungen weitergeben, sofern der Weitergabe nicht widersprochen bzw. der Weitergabe explizit zugestimmt wurde.
Weitere Informationen zum Widerspruchsrecht finden Sie hier.
Wichtige Informationen:
► Hinweis: Für Rückfragen zu allen Themen stehen die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros (buergerbuero@bedburg.de) zur Verfügung.
- Abmeldung einer Nebenwohnung
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt beim Hauptwohnsitz. Eine Abmeldung ins Ausland kann im Bedburger Bürgerbüro durchgeführt werden - sie muss persönlich bzw. durch die bevollmächtigte Person vor Ort im Bürgerbüro Bedburg erfolgen.
- Ausstellung einer (erweiterten) Meldebescheinigung
Ein Antrag auf Ausstellung einer (erweiterten) Meldebescheinigung muss persönlich bzw. durch die bevollmächtigte Person vor Ort im Bürgerbüro Bedburg erfolgen.
- Meldeschein - Anmeldung (§ 23 Abs. 1 BMG)
Eine Anmeldung muss persönlich bzw. durch die bevollmächtigte Person vor Ort im Bürgerbüro erfolgen. Nachfolgende Unterlagen sind hierfür mitzubringen:- Ausweisdokument
- Nachweis über Familienstand (sofern verheiratet oder geschieden)
- bei Kindern: Geburtsurkunden
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein - Abmeldung (§ 23 Abs. 1 BMG)
Eine Abmeldung ist nur bei einer Abmeldung ins Ausland erforderlich, diese muss persönlich bzw. durch durch die bevollmächtigte Person vor Ort im Bürgerbüro erfolgen.
- Vollmacht zur
- Abgabe des von mir unterschriebenen Meldescheins und Entgegennahme der Meldebestätigung
- Beantragung und Abholung einer Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung
- KfZ-Ummeldung (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Beantragung eines Schwerbehindertenausweises - Dies gilt nicht für Schwerbehindertenausweise, die bereits das neue Scheckkartenformat haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Schwerbehindertenausweis.
Bürgerbüro
Termine im Bürgerbüro sind während der Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Zur Buchung von Terminen im Bürgerbüro gibt es zwei Möglichkeiten:
- Hier geht es zur Online-Terminvergabe
- Ihre Terminbuchung gilt nur für das von Ihnen gewählte Anliegen. Mehrere Anliegen bitten wir aufgrund der Zeitbegrenzung jeweils einzeln in das System zu buchen. Rückfragen zum Termin per Mail an buergerbuero@bedburg.de.
- Terminbuchung am Terminal im Rathaus
- Tickets für Termine im Bürgerbüro können direkt an dem dafür vorgesehenen Terminal im Rathaus gezogen werden. Hier kann es zu Wartezeiten kommen.
Abholung von Ausweisdokumenten
Fertige Ausweisdokumente können ohne Termin während der Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden.
Standesamt, Sozialamt, Wohngeldstelle, Untere Bauaufsicht
Termine für das Standesamt, Sozialamt, die Wohngeldstelle sowie die Untere Bauaufsicht (Termine hier montagsvormittags oder dienstags möglich) müssen vorab bei den jeweiligen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern gebucht werden.
Weitere Dienststellen
Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden Terminbuchungen dringend empfohlen. Nur so können Wartezeiten vermieden und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die zuständigenjeweiligen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern anwesend sind. Hier finden Sie die Kontaktdaten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bedburg.