Verfahrenslotsin
Beratung für junge Menschen mit Behinderungen und deren Familien
Das Angebot richtet sich an
- junge Menschen mit bestehenden oder drohenden Behinderungen bis zu ihrem 27. Geburtstag sowie
- deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte.
Die Verfahrenslotsin bietet Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der
- Antragstellung
- Verfolgung und
- Wahrnehmung
von Leistungen der Eingliederungshilfe.
Die Beratung und Unterstützung kann sowohl vor der Beantragung von Hilfen als auch während bereits gewährter bzw. laufender Hilfen in Anspruch genommen werden.
Ganz konkret kann die Verfahrenslotsin, u.a.
- zu möglichen Leistungen beraten,
- beim Formulieren von Wünschen und Bedarfen unterstützen,
- Abläufe erklären, z.B. vom Antrag zum Bescheid,
- bei der Antragstellung unterstützen,
- erklären, was im Bescheid steht,
- bei der Suche nach geeigneten Dienstleistern unterstützen.
Die Beratung ist freiwillig, unabhängig und kostenlos - erfüllt aber nicht die Voraussetzungen einer Rechtsberatung.
Verfahrenslotsen sind zum 1. Januar 2024 gesetzlich vorgeschrieben (§ 10b SGB VIII) und gehören bei der Stadt Bedburg dem Jugendamt an.