Leichte Sprache - Beistandschaften
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Oder Menschen, die nur schlecht Deutsch können.
Beistandschaften
Beistandschaften dienen der Feststellung der Vaterschaft.
Oder der Durchsetzung von Unterhalts-Ansprüchen.
Die Beistandschaft kann jeder Eltern-Teil beantragen, dem die alleinige elterliche Sorge für ein Kind zusteht.
Steht sie beiden zu kann der Eltern-Teil die Beistandschaft beantragen, bei dem das Kind lebt.
Oder ein von Eltern benannter Vormund.
Die freiwillige Einrichtung einer Beistandschaft muss schriftlich beantragt werden.
Der Antrag kann auch auf einzelne Aufgaben begrenzt werden.
Zum Beispiel wenn nur die Vaterschaft festgestellt werden soll.
Die Beistandschaft ist unabhängig von der Staats-Angehörigkeit eines Kindes.
Das Kind muss jedoch minderjährig sein und innerhalb Deutschlands leben.
Wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist, kann die Beistandschaft bereits vor Geburt des Kindes beantragt werden.
Solange das Kind unter 18 Jahren ist, kann die Beistandschaft jederzeit beantragt werden.
Beurkundungen
Zu Beurkundungen zählen zum Beispiel:
- Vaterschafts-Anerkennungen
- Sorge-Erklärungen
- Unterhalts-Urkunden
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