Personalausweis
Der neue Personalausweis!
Wenn Sie jetzt einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 - 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.
Erforderliche Unterlagen
- Ihren alten Personalausweis oder Kinderreisepass
- Sofern Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen oder Ihr Kinderreisepass nicht von Bedburg ausgestellt worden ist: die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde), bei ausländischen Urkunden neben dem Original auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer.
- Ein hochformatiges Lichtbild neuesten Datums in dem Maßen 35 mm x 45 mm, dass den Vorgaben zur Erstellung von Personalausweisen, die biometrische Merkmale enthalten entspricht. Die genauen Anforderungen können Sie der Fotomustertafel für Reisepässe und Personalausweise entnehmen. Oder: Sie nutzen unser Foto-/Daten-Terminal (Speed-Capture-Station)
Bei Aussiedlern und Spätaussiedlern sind bei der ersten Beantragung in Bedburg eventuell zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Team des Bürgerbüros.
Wenn Ihr bisheriger Personalausweis gestohlen wurde, benötigen wir für die Neubeantragung eines Ausweises den Nachweis einer Anzeige bei einer Polizeidienststelle. Die Abholung des Ausweises kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
⇒ Antragsstatus des Ausweis / Reisepass abfragen
Foto-/Daten-Terminal (Speed-Capture-Station)
Einfach und direkt im Rathaus: Digitale Erfassung von Bildern und Daten für Personalausweis, Personaldokumente und Reisepass
Im Bürgerbüro, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg gibt es eine Speed-Capture-Station, die es dem Benutzer erlaubt, innerhalb weniger Minuten sein
- biometrisches Foto,
- seine Fingerabdrücke und
- seine Unterschrift zu erfassen und digitalisieren zu lassen.
Dadurch sparen Sie viel Zeit bei der Beantragung und Erstellung von Personaldokumenten, wie z.B. dem Personalausweis oder dem Reisepass. ►Bitte beachten Sie, dass das Terminal nur Fotos und Daten aufnimmt und Sie weiterhin danach zum Bürgerbüro gehen müssen, um dort den Antrag für ihr neues Personaldokument zu stellen.
Parallel zur Erfassung von Foto und Fingerabdrücken erfolgt jeweils die verbindliche Qualitätsprüfung. Werden die Qualitätsanforderungen nicht erfüllt, erhalten Sie Hinweise zur Optimierung, die Erfassung wird wiederholt, dadurch wird die Verwertbarkeit des Fotos garantiert. Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übernommen. Der Prozess wird mit der Unterschriftserfassung abgeschlossen. Die Speed Capture Station kann auch von Rollstuhlfahrern und Kindern genutzt werden. Während der anschließenden Antragsstellung ruft der Sachbearbeiter die erfassten Daten aus dem eingesetzten Fachverfahren heraus auf, prüft ihre Authentizität und übernimmt die Daten schließlich direkt digital und medienbruchfrei in den Antrag.
Das Gerät ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert; alle Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt. Die Daten werden nach Abruf automatisch gelöscht.
Die Speed-Capture-Station kann im Hinblick auf die Erfassung eines Fotos ab einer Körpergröße von ca. 1,20 Metern genutzt werden.
Alternativ haben Sie natürlich auch weiterhin die Möglichkeit ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 3 Monate) für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses mitzubringen.
Gebühr: 7,00 €
Gebühren
- Antragstellende Person unter 24 Jahren (keine Gebührenfreiheit bei erstmaliger Beantragung eines Ausweises!): 22,80 Euro
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- erstmaliges Aktivieren der Onlineausweisfunktion bei der Ausgabe des Ausweises oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres (vor der Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Aktivierung nicht möglich!): gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Onlineausweisfunktion: gebührenfrei
- Deaktivieren der Onlineausweisfunktion: gebührenfrei
- Änderung der PIN im Bürgerbüro: gebührenfrei
- Sperrung der Onlineausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
- Entsperrung der Onlineausweisfunktion bei Wiederauffindung: gebührenfrei
- Aufbringung eines Signaturzertifikates: bitte wenden Sie sich an einen entsprechenden Anbieter.
- Nutzung des Selbstbedienungs-Terminals: 7,00 Euro
Weitere Informationen:
Ob die Beantragung des Personalausweises oder Führungszeugnisses, die Ausstellung einer Meldebescheinigung oder eine Ummeldung: mit der Option der Online-Terminbuchung sehen Sie auf einen Blick, welche Termine im Bürgerbüro verfügbar sind und können Ihre Auswahl mit nur wenigen Klicks schnell und bequem von zuhause aus buchen. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit zu den bekannten Öffnungzeiten im Bürgerbüro vorbei zu kommen und ein Termin-Ticket zu ziehen.
► Hier geht es zur Online-Terminvergabe.
Wir bitten Sie, etwaige Rückfragen zu Ihrem Termin ausschließlich über die E-Mail buergerbuero@bedburg.de zu stellen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass eine Terminbuchung ausschließlich für das von Ihnen gewählte Anliegen gilt. Mehrere Anliegen bitten wir aufgrund der Zeitbegrenzung jeweils einzeln in das System zu buchen.
Für das Bürgerbüro, das Standesamt und das Sozialamt einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen verpflichtend vorgesehen. BürgerInnen können Termine telefonisch unter 02272 / 402-0 oder über das Kontaktformular (siehe ganz unten auf www.bedburg.de) vereinbaren. Tickets für Termine im Bürgerbüro können ganz einfach an dem dafür vorgesehenen Terminal gezogen werden oder über die Option der Online-Terminbuchung – wie oben beschrieben – von zuhause aus gebucht werden. Die Terminbuchungen für das Bürgerbüro erfolgen je nach Verfügbarkeit.
Papiersäcke, die an der Information im Eingangsbereich des Rathauses in Kaster gegen Entgelt erhältlich sind, sowie fertige Ausweisdokumente können auch weiterhin ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abgeholt werden.
Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden Terminbuchungen dringend empfohlen.
Wir bieten außerdem zu folgenden Zeiten terminfreie Besuche in allen Organisationseinheiten an – mit Ausnahme der Unteren Bauaufsicht und des Sozialamts einschließlich der Wohngeldstelle:
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass teils längere Wartezeiten entstehen können und deshalb möglicherweise eine Terminvereinbarung erforderlich wird. Es kann darüber hinaus an den terminfreien Öffnungszeiten nicht gewährleistet werden, dass die zuständigen SachbearbeiterInnen anwesend sind und auch aus diesem Grund eine Terminvereinbarung erforderlich wird.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Ihr Bürgerbüro
zuständiges Amt:
Stadt Bedburg
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon 02272 / 402 - 954
Fax 02272 / 402 - 149
E-Mail buergerbuero@bedburg.de