Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum. Die Bescheinigung erklärt, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich von anderen Wohnungen oder Räumen im gemeinschaftlichen Eigentum abgeschlossen ist. Weiterhin muss ein eigener, abschließbarer Zugang zu jedem Objekt vorhanden sein.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung trifft keine Aussage über eine baurechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens, eine bauordnungs- oder planungsrechtliche Prüfung wird nicht durchgeführt; es wird lediglich geprüft, ob die jeweiligen Sondereigentumsteile (z.B. Wohnungen) in sich angeschlossen sind.
Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail (bauordnung@bedburg.de) an die Untere Bauaufsicht. Alle Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt, die Sprechzeiten unter Öffnungszeiten.
Antragstellung
Der Antrag kann vom Grundstückseigentümer oder von einem Beauftragten gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung einzureichen; eine Ausfertigung verbleibt bei der Bauaufsichtsbehörde. Für jede Mehrausfertigung wird eine weitere Ausfertigung der Bauzeichnungen benötigt.
Benötigte Unterlagen
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Formloser Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Erforderliche Angaben: Antragsteller, Anschrift, Bauvorhaben mit den erforderlichen Angaben (Ort, Straße und Hausnummer und Katasterangabe – Gemarkung, Flur, Flurstück(e) und Anzahl der gewünschten Bescheinigungen).
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit allen auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen.
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Nummerierung der Eigentumsanteile, inklusive Darstellung der Hausanschluss- und Heizungsräume. Dazu gehören Grundrisse, Ansichten und Schnitte sämtlicher auf dem Grundstück befindlichen Gebäude.