Aufenthaltsermittlungen und Melderegisterauskünfte
Um Aufenthaltsermittlungen durchführen zu können, gibt es die Auskunft aus dem Melderegister.
So können sowohl Personen als auch Vereine, Organisationen und Gesellschaften in privaten oder öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, in denen eine Person eine andere aufzufinden versucht, einen Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister stellen. Dabei schafft die Auskunft über die aktuelle Meldeadresse in vielen Fällen bereits Abhilfe. Führt dieses Vorgehen jedoch nicht zum Erfolg, kann der Aufenthalt im weiteren Verfahren durch örtliche Ermittlungen und damit verbundene weitere Ermittlungstätigkeiten vorgenommen werden.