Proklamationsveranstaltung: Haltverbotszone auf dem Bedburger Schlossparkplatz
Vom 04.11.2024, 8 Uhr bis zum 13.11.2024, 20 Uhr:
Zur Veranstaltung eines Prinzenproklamationswochenendes unter Nutzung des Bedburger Schlossparkplatzes und Inanspruchnahme von Stellplätzen erfolgt die Einrichtung einer Haltverbotszone auf dem Schlossparkplatz:
1. Haltverbotszone auf dem Schlossparkplatz in der Zeit von 04.11.2024, ab 8 Uhr bis zum 13.11.2024, 20 Uhr
Für die mittlere und seitliche Parkfläche im hinteren Bereich des Schlossparkplatzes, auf einer Länge von vier dunkelgrauen Stellplatzdoppelreihen.
Der vorhandene Schwerbehindertenparkplatz sowie zwei Ladeflächen für E-Fahrzeuge sind von dem Haltverbot ausgenommen und bleiben weiterhin nutzbar. Die zwei weiteren Ladeflächen für E-Fahrzeuge werden für die Dauer dieser Anordnung aufgehoben.
2. Haltverbotszone für die Durchführung des Wochenmarktes
Da die Fläche des Wochenmarktes durch das Festzelt in Anspruch genommen wird, wird der Wochenmarkt am 05.11. sowie 12.11.2024 in den vorderen Bereich des Parkplatzes verlegt. Hierzu wird die bestehende Haltverbotszone zur Freihaltung der Fläche für den Wochenmarkt für die Dauer der Veranstaltung außer Kraft gesetzt.
3. Die Parkraumbewirtschaftung für die erste Parkreihe wird in der Zeit von 04.11.2024, ab 8 Uhr bis zum 13.11.2024, 20 Uhr aufgehoben.
Straßen-/Wegesperrungen/Verkehrsregelung:
Teilsperrung der Fahrgassen auf dem Schlossparkplatz ab dem 04.11.2024, 8 Uhr:
- Sperrung der östlichen Fahrgasse auf dem Schlossparkplatz zum Zwecke des Zeltauf-baus in Höhe der vierten Doppelparkreihe.
- Sperrung der westlichen Fahrgasse hinter dem letzten seitlichen Stellplatz (hinter Container)
Ansprechpartner:
Stadt Bedburg; Tel.: 02272 / 402 - 615