Sport- und Wohlfahrtsförderung - Anträge noch bis 31. März möglich
Bedburger Vereine aufgepasst: Noch bis zum 31. März 2025 können Sie einen Antrag auf Sport- bzw. Wohlfahrtsförderung für ihren Verein oder ihre Organisation für das laufende Jahr stellen.
Eine Wohlfahrtsförderung kann von den als förderungswürdig anerkannten Vereinen und Organisationen hingegen formlos beantragt werden.
Sie haben noch Fragen? Dann melden Sie sich bei Vanessa Heyer (Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales; v.heyer@bedburg.de; 02272 – 402 566).