Stellvertretende Schiedsperson in Bedburg gesucht
„Schlichten statt richten“ – das ist das Motto des Schiedswesens. Eine unparteiliche dritte Person einzuschalten, ist bei vielen Auseinandersetzungen von Vorteil. Ehrenamtliche Schiedspersonen helfen dabei, die Polizei und die Gerichte zu entlasten, indem sie Konflikte schnell und kostengünstig lösen. Sie werden vom Amtsgericht vereidigt. Schiedspersonen werden u.a. bei Nachbarschaftskonflikten, Beleidigungen oder Bedrohungen tätig.
Schiedspersonen vermitteln in ruhiger, entspannter Atmosphäre, sie hören nicht wertend zu und richten nicht selbst. Für die Ausübung des Schiedsamtes ist insbesondere soziale Kompetenz, die Fähigkeit zuhören zu können, sowie Geschick zur Vermittlung von herausragender Bedeutung.
Die Bewerber sollten zwischen 25 und 75 Jahren alt sein und ihren ersten Wohnsitz in Bedburg haben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Personen, die unter Betreuung stehen und/oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, können keine Schiedsperson werden.
Wer Interesse hat, stellvertretende Schiedsfrau oder Schiedsmann in Bedburg zu werden, schickt seine formlose Bewerbung sowie einen Lebenslauf bis zum 25.04.2025 per Post oder per Mail an Vanessa Heyer von der Bedburger Stadtverwaltung (Stadt Bedburg, FD 3 – Ordnung und Soziales, z.H. Frau Heyer, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg; v.heyer@bedburg.de)
Über die Wahl der Schiedsperson entscheidet der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung im Mai 2025. Das Amt ist zum 01.07.2025 zu vergeben; die Amtsperiode beträgt fünf Jahre.