Sportförderung
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Bedburger Vereine aufgepasst: Noch bis zum 31. März 2023 können Sie einen Antrag auf Sport- bzw. Wohlfahrtsförderung für ihren Verein oder ihre Organisation für das laufende Jahr stellen.
Zu den Anträgen zur Sportförderung:
Sportförderung - Antrag nach Ziffer 5 der Sportförderungsrichtlinie - Betriebskostenzuschuss
Sportförderung - Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinie - Institutionelle Förderung
Die Voraussetzungen für die Antragstellung und Förderung gibt es hier zum Nachlesen.
Eine Wohlfahrtsförderung kann von den als förderungswürdig anerkannten Vereinen und Organisationen hingegen formlos beantragt werden. Die Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg finden Sie hier.
Sie haben noch Fragen? Dann melden Sie sich bei Vanessa Heyer (Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales; v.heyer@bedburg.de; 02272 – 402 566).