Straßenreinigung / Winterdienst
„Eigentum verpflichtet“
Vor allem zu Beginn der kalten Jahreszeit stellen sich viele Leute die Frage, welche Pflichten sie als Grundstückseigentümer haben. Denn schon das Grundgesetz legt fest: „Eigentum verpflichtet“ und spricht damit die Sozialbindung des Eigentums an.
So soll laut Gesetz der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen bzw. ihm zugutekommen. Aber was bedeutet das eigentlich und welche konkreten Pflichten haben Immobilieneigentümer*innen?
Immobilieneigentümer*innen müssen primär die sogenannten Verkehrssicherheitspflichten beachten. In vielen Fällen wird der Winterdienst oder andere Pflichten an die Mieter übertragen, ordnungsbehördlich verantwortlich bleibt jedoch grundsätzlich der jeweilige Eigentümer.
Konkret müssen Sie in Bedburg beispielweise …
… die Gehwege und gegebenenfalls Fahrbahnen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf eine für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite räumen und gegebenenfalls abstreuen.
… die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten von Eis, Schnee und Laub frei zu halten.
… aus Umweltgründen auf das Streuen von Salz verzichten. Die Verwendung von auftauenden Stoffen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
… für Ersatz sorgen, wenn Sie selbst keinen Winterdienst machen können.
… Pflanzen und Sträucher entsprechend dem Lichtraumprofil zurückschneiden, damit Straßen- und Gehwege passierbar und Straßenschilder sichtbar bleiben und Straßenlaternen ihre ordnungsgemäße Funktion erfüllen können.
… den Baumbestand regelmäßig auf morsche oder gebrochene Äste kontrollieren.
… Bewuchs, wie bspw. Unkraut, das auf Nachbargrundstücke übergreift, regelmäßig zurückschneiden bzw. entfernen.
… auf das Verbot von giftigen Pflanzen achten.
So tragen alle zum friedlichen und sicheren Zusammenleben in unserer Stadt bei! Alle Informationen finden Sie sowohl auf der Homepage der Stadt Bedburg sowie im Ortsrecht.