Umzug nach Bedburg - Eine Checkliste
Einige Monate vor dem Umzug
Alte Wohnung:
[ ] Kündigung: Lesen Sie in Ihrem Mietvertrag nach, welche Kündigungsfristen für Sie gelten. Die Kündigung sollte schriftlich, wenn Sie ganz sicher gehen möchten, per Einschreiben erfolgen.
[ ] Nachmieter: Wenn Sie vor Ende der Kündigungsfrist aus der Wohnung ausziehen möchten, müssen Sie in der Regel einen Nachmieter stellen, der Ihrem bisherigen Vermieter genehm ist. Mit diesem können Sie häufig auch die Übernahme von Einbauten oder Böden aushandeln.
Neue Wohnung:
[ ] Mietvertrag: Prüfen Sie Ihren neuen Mietvertrag sorgfältig: Ist die Miete angemessen ? Welche Rechte und Pflichten legt der Vertrag für Sie fest ? Genauere Informationen zum Mietrecht und örtlichen Vergleichsmieten erhalten Sie bei den Mietervereinen.
[ ] Kaution: Höchstens drei Nettokaltmieten darf ihr künftiger Vermieter als Sicherheit von Ihnen einfordern. Die Kaution wird entweder auf ein verzinsliches Konto eingezahlt oder als Bankbürgschaft geleistet.
[ ] Maklergebühren: Wenn Sie die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen haben, wird üblicherweise eine Provision fällig. Mehr als zwei Nettokaltmieten + Mehrwertsteuer darf diese allerdings nicht betragen.
[ ] Renovierung und Umbauten: Notwendige Renovierungsarbeiten und Umbauten (beispielsweise neue Fenster, neues Bad, neue Böden) sollte Ihr künftiger Vermieter vor Ihrem Einzug vornehmen. Wenn Sie diese selbst durchführen, können Sie meist zumindest eine Kostenbeteiligung des Vermieters aushandeln.
Einige Wochen vor dem Umzug
An-, Ab- und Ummeldungen:
Nach dem Umzug soll vieles so weiterlaufen wie bisher ?
Um zusätzliche Belastung in den Umzugstagen zu vermeiden, können Sie bereits jetzt Ihre neue Adresse bekannt geben.
Ummelden sollten Sie sich bei:
[ ] Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen (Abonnements)
[ ] Theater- und Konzerthäusern (Abonnements) sowie anderen Einrichtungen, von denen Sie Dauerkarten o.ä. besitzen
[ ] Krankenkasse und Versicherungen
[ ] Banken und Sparkassen
[ ] Vereinen, Clubs und Kirchen
[ ] Gebühreneinzugszentrale GEZ
[ ] Post (Einen Nachsendeauftrag können Sie in allen Postfilialen oder online auf dem Internetauftritt stellen.)
[ ] Telefonanbieter (Ihre bisherige Nummer können Sie bei Umzügen innerhalb einer Kommune in der Regel beibehalten.)
[ ] Kindergarten
[ ] Schule
[ ] Verwandten und Freunden
Auch folgende Ämter sollten gegebenenfalls Bescheid wissen:
[ ] Arbeitsamt
[ ] Kreiswehrersatzamt
[ ] BAföG-Amt
[ ] Finanzamt
Alte Wohnung:
[ ] Ausmisten: Jetzt ist die Gelegenheit, sich von Dingen zu trennen. Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Sperrmülltermin. Kleider, Schuhe und Möbel können Sie häufig auch an gemeinnützige Organisationen weitergeben.
[ ] Wohnungsübergabe: Vereinbaren Sie einen Termin, zu dem Sie alle notwendigen Schönheitsreparaturen erledigt haben werden und Wohnung und Schlüssel übergeben können.
Umzugsplanung:
Führen Sie Ihren Umzug in Eigenregie durch oder beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen ? Wie auch immer: Gute Planung kann Ihnen sowohl Ärger als auch Geld sparen.
[ ] Termin: Planen Sie Puffer von mehreren Tagen zwischen Umzug und Übergabe der alten Wohnung ein. Dann müssen Sie Endreinigung und Abnahme nicht am Umzugstag zwischenschieben.
Empfehlenswert ist auch ein Umzug in der Monatsmitte, da viele Umzugsunternehmen ihre Dienste in diesem Zeitraum günstiger anbieten als zu Anfang und Ende eines Monats.
[ ] Umzugsfirmen und Speditionen: Holen Sie Kostenvoranschläge von verschiedenen Unternehmen ein und vergeben Sie den Auftrag erst nach sorgfältigem Vergleich der Angebote.
[ ] Umzugswagen: Wer selbst anpacken möchte, sollte sich um ein ausreichend großes Fahrzeug bemühen.
[ ] Packen: Besorgen Sie sich Kartons, Klebeband, Müllsäcke und andere Verpackungsmaterialien.
[ ] Hilfen: Zu Ihrer Unterstützung am Umzugstag sollten Sie Freunde, Bekannte und Verwandte ansprechen oder über das Arbeitsamt bzw. die studentische Jobvermittlung Umzugshilfen engagieren.
[ ] Parkplatz: Bei der Kommune können Sie in der Regel Parkplätze vor alter und neuer Wohnung sperren lassen.
[ ] Demontage: Vereinbaren Sie Termine mit Handwerkern, die Einbauten oder E-Geräte kurz vor dem Umzugstag ausbauen sollen.
[ ] Umzugsurlaub: In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen bis zwei Tage Sonderurlaub.
Einige Tage vor dem Umzug
[ ] Packen: Wer systematisch packt, findet sich hinterher besser zurecht. Legen Sie Schweres nach unten, Gleiches zu Gleichem und polstern Sie Zerbrechliches gut ab. Kennzeichnen Sie, was der Karton enthält. Wenn Sie mit einem Umzugsunternehmen oder einer Spedition umziehen, sollten Sie evtl. Ihre neue Adresse vermerken und die Kartons durchzählen.
[ ] Überlebensfallkoffer: Packen Sie wichtige Dokumente, Schlüssel sowie Kleidung für einige Tage gesondert.
[ ] Möbel: Sind Ihre Schränke, Kommoden und Regale geleert, können Sie sich ans Abbauen machen. Sammeln Sie Schrauben, Haken und andere Kleinteile gesondert und verstauen Sie diese so, dass sie schnell wiederzufinden sind.
[ ] Gefriertruhe und Kühlschrank: Lebensmittel sollten ausgelagert und die Geräte abgetaut werden.
[ ] Pflanzen: Gießen Sie Ihre Pflanzen, da hierfür am Umzugstag meist keine Zeit bleibt.
[ ] Kinder: Ihre Kinder sollten Sie unter Umständen von Freunden, Verwandten oder einem Babysitter betreuen lassen.
[ ] Haustiere: Auch Haustiere sollten Sie anderweitig unterbringen.
Alte Wohnung:
[ ] Endrenovierung: Wenn die Übergabe bereits am Umzugstag ansteht und Sie zur Endrenovierung verpflichtet sind, sollten Sie nach dem Packen mit dem Streichen beginnen.
Neue Wohnung:
[ ] Übergabe: Lassen Sie bei der Übergabe der neuen Wohnung alle Mängel im Protokoll vermerken. Prüfen Sie, ob die notwendigen Schönheitsreparaturen ausgeführt wurden.
An-, Ab- und Ummeldungen:
[ ] Strom und Gas: Notieren Sie bei der Wohnungsübergabe Zählernummer und Zählerstand und melden Sie sich bei Ihrem Energieversorger an.
Am Umzugstag
Alte Wohnung:
[ ] Überlebenskoffer: Stellen sie Dokumente, Schlüssel und das Wichtigste für die kommenden Tage (Kleidung, Toilettenartikel) beiseite, so dass es nicht mit dem restlichen Umzugsgut transportiert wird.
[ ] Treppenhaus: Überprüfen Sie das Treppenhaus vor und nach dem Umzug auf Schäden.
[ ] Reinigungsmittel und -geräte: Legen Sie Putzutensilien für die Endreinigung der Wohnung bereit.
[ ] Abdecken: Schützen Sie Fußböden und Einbauten mit Abdeckplanen vor Umzugsschäden.
[ ] Essen und Getränke: Versorgen Sie Ihre Umzugshelfer gut ! Vor allem Mineralwasser sollte ausreichend vorhanden sein.
[ ] Post: Leeren Sie Ihren Briefkasten, bevor Sie die Schlüssel abgeben.
[ ] Endreinigung: Vor der Wohnungsübergabe muss die Wohnung in der Regel gereinigt werden. Richtwert: besenrein.
[ ] Wohnungsübergabe: Bei der Wohnungsübergabe wird ein Protokoll angefertigt. Gibt es keine Beanstandungen, kann Ihr bisheriger Vermieter in der Regel keine Ansprüche mehr an Sie richten.
Jetzt ist es auch an der Zeit, den Stand Ihrer Strom-, Gas- und Wasserzähler abzulesen, diesen ins Protokoll aufzunehmen und Ihrem bisherigen Versorger eine Abmeldung zuzusenden.
Neue Wohnung:
[ ] Protokoll: Bei Beauftragung eines Umzugsunternehmens sollten Sie Umzugsschäden an Möbeln, Wohnung und Treppenhaus vermerken (Übergabeprotokoll).
[ ] Umzugsbelege: Umzugskosten können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. Sammeln Sie daher Belege und bewahren Sie diese gut auf !
Nach dem Umzug
Alte Wohnung:
[ ] Kaution: Hat der bisherige Vermieter keine Ansprüche mehr an Sie, muss er Ihnen die Kaution mit Zins und Zinseszins übergeben. Zögert er ohne Angabe von Gründen zu lange, sollten Sie evtl. eine Frist setzen und juristischen Rat einholen.
Neue Wohnung:
[ ] Namensschilder: Ihr Name an Klingel und Briefkasten garantiert, dass Besucher und Postbote Sie finden.
[ ] Antrittsbesuche: Wer wohnt eigentlich nebenan ? Stellen Sie sich Ihren neuen Nachbarn vor !
An-, Ab- und Ummelden:
[ ] Wohnsitz: Beim Bürgerbüro müssen Sie Ihre Adresse in der Regel innerhalb von wenigen Tagen nach dem Umzug bekannt geben. Die neue Anschrift wird dann in den Personalausweis eingetragen.
[ ] Hunde: Wenn Sie in eine neue Kommune umziehen, müssen Sie auch Ihren Hund ummelden.
[ ] Auto: Fahrzeugschein und Brief müssen Sie beim Kfz-Amt entsprechend ändern lassen. Bei einem Wechsel in eine neue Stadt oder einen neuen Landkreis benötigen Sie in der Regel ein neues Autokennzeichen.