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Neue Gebührenstruktur und Abfallkalender für 2024

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Veröffentlicht am: 14.12.2023
Rathaus - Raoul Juchem

Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 12. Dezember 2023 die verschiedenen Gebührenänderungen für das Jahr 2024 beschlossen. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Abfallentsorgung, Abwasser, Winterdienst und die Friedhofsgebühren.

Insbesondere wurden folgende neue Gebühren für 2024 festgelegt:

Abfallentsorgungsgebühren 2024

Die Abfallentsorgungsgebühren sind an die Größe des Restmüllbehälters und die Leerungshäufigkeit gekoppelt.  Eingerechnet in die einheitliche Abfallentsorgungsgebühr sind alle Abfallentsorgungsleistungen einschließlich der Bioabfallentsorgung wie folgt:

a) bis zu einer Restmülltonnengröße von einschließlich 120 l: eine 120 l Biotonne

b) für eine 240 l Restmülltonne: eine 240 l Biotonne

c) für einen 770 l Restmüllcontainer: drei 240 l Biotonnen

d) für einen 1.100 l Restmüllcontainer: vier 240 l Biotonnen

      

Die Abfallentsorgungsgebühr beträgt jährlich bei zweiwöchentlicher Leerung je

a) 60 l Restmülltonne 155,08 €

b) 80 l Restmülltonne 186,02 €

c) 120 l Restmülltonne 248,01 €

d) 240 l Restmülltonne 484,63 €

e) 770 l Restmüllcontainer 1.534,08 €

f) 1.100 l Restmüllcontainer 2.153,62 €

     

Bei vierwöchentlicher Leerung beträgt die jährliche Abfallentsorgungsgebühr je 60 l Restmülltonne 108,54 €.

Bei wöchentlicher Leerung beträgt die jährliche Abfallentsorgungsgebühr je 1.100 l Restmüllcontainer 3.858,96 €. Die Abfuhrtermine werden verbindlich vorgegeben.

     

Wird auf die eingerechnete/n Biotonne/n verzichtet, so wird eine Gebührenreduzierung

a) je zustehender 120 l Biotonne von 56,00 €/jährlich

b) je zustehender 240 l Biotonne von 106,00 €/jährlich festgesetzt.

    

Wird statt einer eingerechneten 240 l Biotonne eine 120 l Biotonne angemeldet, so wird eine Gebührenreduzierung von 50 €/jährlich festgesetzt.

Wird statt einer eingerechneten 120 l Biotonne eine 240 l Biotonne angemeldet, so wird ein Gebührenaufpreis von 50,00 €/jährlich festgesetzt.

    

Meldet die/der Gebührenpflichtige neben der oder den eingerechneten Biotonnen eine oder mehrere zusätzliche Biotonnen an, so wird eine Jahresgebühr fällig von

a) 56,00 € für eine 120 l Biotonne

b) 106,00 € für eine 240 l Biotonne.

Erfolgt eine An- oder Abmeldung der zusätzlichen Biotonne während des Kalenderjahres, so erfolgt keine Reduzierung der angegebenen Jahresgebühr.

      

Für die sich im Eigentum der Gebührenpflichtigen befindlichen noch zugelassenen Restmüllgefäße erfolgt ebenfalls eine Reduzierung der Abfallentsorgungsgebühr in Höhe der Gefäßbereitstellungskosten:

a) bei einer 120 l Restmülltonne 3,55 €

b) bei einer 240 l Restmülltonne 4,26 €

c) bei einem 1.100 l Restmüllcontainer 21,97 €

      

Für die sich im Eigentum der Gebührenpflichtigen befindlichen noch zugelassenen Papierbehälter erfolgt eine Reduzierung der Abfallentsorgungsgebühr in Höhe der Gefäßbereitstellungskosten:

e) bei einem 240 l Papierbehälter 5,57 €

f) bei einem 1.100 l Papiercontainer 23,42 €

Abfallkalender 2024

Der Abfallkalender für das Jahr 2024 steht hier zum Download bereit. 

Die Verteilung der gedruckten Version erfolgt wie bisher als Beilage zur Werbepost am Wochenende vom 15. bis 17. Dezember 2023.

Die gedruckte Version erhalten Sie ebenfalls zu den üblichen Öffnungszeiten im zentralen Rathaus in Kaster an der Infotheke im Erdgeschoss.

Weitere Informationen finden Sie im Infoportal der Firma Drekopf.  

Müllalarm-App

Die Müllalarm-App der Firma Drekopf steht bei Google und Apple zum Download bereit. Sie finden die App über den Suchbegriff „Bürger App Bedburg“ im App-Store bzw. im Google Play Store. Alternativ gelangen Sie auch über den QR-Code in der gedruckten Version des Entsorgungskalenders zur App.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Termine in der App nur dann angezeigt werden, wenn die entsprechende Mülltonne bereits an die jeweilige Adresse geliefert und von der Firma Drekopf im System hinterlegt worden ist. Zwischen Auslieferung der Tonne und der Eintragung im System können bis zu zwei Werktage vergehen.

Weitere Informationen finden Sie im Infoportal der Firma Drekopf.

Verkauf von Abfallsäcken im Rathaus

Abfallsäcke (70 Liter) können zu einem Stückpreis von 4,00 EUR im Rathaus erworben werden. Kompostierbare Papiersäcke für die Grünabfuhr können ebenfalls wie bisher im Rathaus erworben werden. Eine Verkaufseinheit von 5 Stück kostet 2,65 €.

Weitere Infos zur Aballentsorgung finden Sie hier.

Straßenreinigungsgebühren/Winterdienst 2024

Die Gebührensätze für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst bleiben nahezu identisch und betragen jährlich je veranlagtem Frontmeter 2,38 Euro bei Anliegerstraßen, 2,27 Euro bei Innerortsstraßen, 2,14 Euro bei Hauptgeschäftsstraßen und 2,03 Euro bei überörtlichen Straßen.    

     

Abwassergebühren 2024

Bei den Abwassergebühren bleibt der Preis für die Entsorgung des Niederschlagswassers ebenfalls stabil bei 0,77 Euro/Jahr für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche. Der Preis für die Schmutzwasserentsorgung steigt auf 2,84 Euro jährlich pro Kubikmeter (2023: 2,70 Euro pro m³).

       

Friedhofsgebühren 2024

Die Friedhofgebühren bleiben überwiegend stabil.

 
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Stadt Bedburg

Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon:
02272 / 402 - 0
Fax:
02272 / 402 - 149
Email:
stadtverwaltung@bedburg.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag8:30 - 12:00 Uhr

Montagsvormittags und dienstags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

+++ Den Außendienst des Ordnungsamtes erreichen Sie per E-Mail unter aussendienst@bedburg.de oder telefonisch unter 02272 / 402 - 888. +++

+++ Für das Bürgerbüro können Sie sowohl auf unserer Homepage einen Termin buchen als auch direkt vor Ort am Terminal im Eingangsbereich des Rathauses ein Ticket für einen Termin ziehen. Für die Bereiche des Standesamtes und des Sozialamtes einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen derzeit weiterhin verpflichtend. Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden diese dringend empfohlen. +++

+++ Neben Papiersäcken können Sie auch weiterhin fertige Ausweisdokument ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abholen.
Alle Informationen finden Sie hier. +++

© Stadt Bedburg 2025

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