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Verkehrsüberwachung / Ruhender Verkehr

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Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit in der Hektik des Alltags und schon hat man zum Beispiel die Parkscheibe vergessen, steht im Halteverbot oder übersieht, dass die Straße eigentlich zu eng zum Parken ist. 

In solchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass Sie nach Rückkehr zu Ihrem Fahrzeug eine Hinweiskarte an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges vorfinden. Sollte dem so sein, rufen Sie bitte nicht sofort beim Ordnungsamt an, hier kann Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Auskunft zu dem Vorgang gegeben werden.

Im Regelfall dauert es ungefähr eine Woche, bis entweder ein Verwarngeldangebot oder eine Anhörung in Ihrem Briefkasten landet. Sind Sie lediglich Fahrzeugführer und nicht Fahrzeughalter so verzögert sich der Erhalt dieser Schreiben.

Nach dem Erhalt des Verwarngeldangebotes haben Sie eine Woche Zeit, um die Verwarnung zu akzeptieren, indem Sie den geforderten Betrag zahlen. Hierdurch ist das Verfahren ohne weitere Nachricht erledigt. 

Erhalten Sie lediglich eine Anhörung ohne Verwarngeldangebot, so wurde ein förmliches Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße von über 55 € gegen Sie eingeleitet.

Wird die Verwarnung nicht rechtzeitig durch Zahlung angenommen, verliert das Verwarngeldangebot an Bestand und ein Bußgeldbescheid kann erlassen werden. Dieser ist deutlich teurer, da zusätzlich zu der Geldbuße noch Verfahrenskosten erhoben werden.

Bis zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Bitte legen Sie den Einspruch schriftlich und - nach Möglichkeit - begründet ein.

Nach Eingang des Einspruchs wird der gesamte Fall erneut intensiv geprüft. Kann nicht zu Ihren Gunsten entschieden werden, muss der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft zur Verhandlung vor dem Amtsgericht abgegeben werden.

Muss ein Bußgeldbescheid erneut versendet werden, weil Sie Ihren Meldepflichten nach Umzug nicht nachgekommen sind (Ummeldung Ihres KfZ), können auch diese zusätzlichen Kosten von Ihnen eingefordert werden.



Kontakt
Herr Münchrath
02272 / 402 - 335
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales
Stadt Bedburg
Am Rathaus 1
50181 Bedburg - Kaster
Öffnungszeiten
Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
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Stadt Bedburg

Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon:
02272 / 402 - 0
Fax:
02272 / 402 - 149
Email:
stadtverwaltung@bedburg.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag8:30 - 12:00 Uhr

Montagsvormittags und dienstags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

+++ Den Außendienst des Ordnungsamtes erreichen Sie per E-Mail unter aussendienst@bedburg.de oder telefonisch unter 02272 / 402 - 888. +++

+++ Für das Bürgerbüro können Sie sowohl auf unserer Homepage einen Termin buchen als auch direkt vor Ort am Terminal im Eingangsbereich des Rathauses ein Ticket für einen Termin ziehen. Für die Bereiche des Standesamtes und des Sozialamtes einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen derzeit weiterhin verpflichtend. Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden diese dringend empfohlen. +++

+++ Neben Papiersäcken können Sie auch weiterhin fertige Ausweisdokument ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abholen.
Alle Informationen finden Sie hier. +++
   
+++ Wir stellen auf bargeldloses Zahlen um.
Mehr erfahren Sie hier. +++

© Stadt Bedburg 2025

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