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Leichte Sprache - Allgemeiner Sozialer Dienst

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Leichte Sprache - Logo Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Stadt Bedburg!

    

Diese Seite ist in Leichter Sprache geschrieben.

Jeder Mensch kann Texte in Leichter Sprache besser verstehen.

Leichte Sprache hilft besonders Menschen, die nicht gut lesen können.

Oder Menschen, die nur schlecht Deutsch können.

   

Allgemeiner Sozialer Dienst

    

Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienst oder kurz ASD des Jugendamtes der Stadt Bedburg gehören folgende Aufgaben:

-       Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

-       Die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

-       Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personen-Sorge und des Umgangs

-       Hilfen zur Erziehung inklusive des Pflege-Kinder-Dienst (PKD)

-       Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

-       Mitwirkung in Verfahren von den Vormundschaften- und Familien-Gerichten

-       Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugend-Gerichts-Gesetz

Auch Vormundschaften sind fachlich an den Allgemeinen Sozialen Dienst gebunden.

Der Allgemeine Soziale Dienst hat eine Wächter-Position.

Das heißt der Allgemeine Soziale Dienst möchte Beraten und Hilfe-Leistungen stellen.

Die vereinbarten Ziele werden regelmäßig geprüft.

Die Ziele und Hilfe-Leistungen werden dem aktuellen Hilfe-Bedarf angepasst.

    

Vormundschaften

Sind Eltern nicht mehr in der Lage sich um ihr Kind zu kümmern, wird durch ein Gericht die Vormundschaft entzogen.

Eine Vormundschaft bedeutet, dass diese Person die Aufgaben der elterlichen Sorge zum Wohl des Kindes hat.

Nicht nur Eltern können Vormund eines Kindes sein.

   

Es gibt eine gesetzliche Vormundschaft.

Diese besteht dann, wenn die Mutter unverheiratet und noch keine 18 Jahre alt ist.

Sie dauert bis zur Voll-Jährigkeit der Mutter.

Sie beginnt und endet durch Kraft des Gesetzes.

    

Es gibt eine bestellte Vormundschaft.

Diese entsteht durch das Gericht.

Das Gericht bestimmt dann jemand zum Vormund.

Dies geschieht beispielsweise dann, wenn den Eltern das Recht entzogen wird, sich um ihr Kind kümmern zu dürfen.

    

Jugend-Gerichts-Hilfe

Wenn gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden im Alter von 14 bis 21 Jahren ein Strafverfahren eingeleitet wurde, wird das Jugendamt informiert.

Das Jugendamt muss bei Straf-Verfahren mit helfen.

Es soll eine Entscheidung getroffen werden, die der Entwicklung des Jugendlichen entspricht.

Man muss sich persönlich über die Persönlichkeit und das Leben des Jugendlichen unterhalten.

Man muss auch über die Straftat reden.

Das Jugendamt arbeitet ohne die Polizei oder die Staats-Anwaltschaft.

Das Jugendamt ist keine Ermittlungs-Behörde.

    

Nach diesem Gespräch erstellt die Jugend-Gerichts-Hilfe einen Bericht über die jeweilige Person.

Bei jedem Gerichts-Termin ist das Jugendamt anwesend.

Das Jugendamt schlägt eine angemessene Strafe vor.

Das Jugendamt hilft auch bei der Durchführung von Anweisungen die befolgt werden müssen.

Solche Anweisungen können zum Beispiel folgende sein:

-       Die Vermittlung zu einer Sozial-Dienststelle

-       Vermittlung in einen Sozialen Trainings-Kurs

-       Vermittlung zu einer anderen Beratungs-Stelle

-       Die Einleitung einer Schadens-Wiedergutmachung

-       Hilfestellungen bei Konflikt-Schlichtungen durch einen Täter-Opfer-Ausgleich

-       Die Übernahme einer Betreuungs-Weisung

      

Pflege-Kinder-Dienst

Das Ziel des Jugendamtes ist es Kinder in ihren Familien zu lassen.

Das Jugendamt will sie unterstützen.

Leider ist das nicht immer möglich.

Manchmal ist es besser, wenn das Kind nicht in der Familie bleibt.

Zum Beispiel wenn zu Hause viel Gewalt herrscht.

Wenn Kinder nicht bei ihrer Familie bleiben können kommen sie in eine Pflege-Familie.

Dort sind sie sicher.

Sie werden unterstützt und gefördert.

Es gibt zudem die Voll-Zeit-Pflege.

Eine Voll-Zeit-Pflege kommt dann in Betracht, wenn Eltern sich auch mit ambulanter fachlicher Unterstützung nicht um ihre Kinder kümmern können.

     

Das Angebot des Pflege-Kinder-Dienstes umfasst:

-       Informationen und Beratung für Familien und Paare die ein Pflege-Kind in ihre Familie aufnehmen möchten.

-       Qualifizierte Vermittlung des Kindes

-       Beratung nach Aufnahme des Pflege-Kindes

-       Vorbereitung und Durchführung von Besuchs-Kontakten

-       Fortbildungen für Pflege-Eltern

-       Informations-Veranstaltungen und Vorbereitungs-Gruppen für künftige Pflege-Eltern

-       Unterstützung der Pflege-Eltern in Erziehungs-Fragen und bei auftretenden Schwierigkeiten

     



Korrekturleser der Leichten Sprache: 

Integral      

Anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen        

Hermann-Blankenstein- Str. 49

10249 Berlin

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Stadt Bedburg

Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon:
02272 / 402 - 0
Fax:
02272 / 402 - 149
Email:
stadtverwaltung@bedburg.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag8:30 - 12:00 Uhr

Montagsvormittags und dienstags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

+++ Den Außendienst des Ordnungsamtes erreichen Sie per E-Mail unter aussendienst@bedburg.de oder telefonisch unter 02272 / 402 - 888. +++

+++ Für das Bürgerbüro können Sie sowohl auf unserer Homepage einen Termin buchen als auch direkt vor Ort am Terminal im Eingangsbereich des Rathauses ein Ticket für einen Termin ziehen. Für die Bereiche des Standesamtes und des Sozialamtes einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen derzeit weiterhin verpflichtend. Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden diese dringend empfohlen. +++

+++ Neben Papiersäcken können Sie auch weiterhin fertige Ausweisdokument ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abholen.
Alle Informationen finden Sie hier. +++
   
+++ Wir stellen auf bargeldloses Zahlen um.
Mehr erfahren Sie hier. +++

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