Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich.
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.
Hinweis:
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:
- Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
- verschiedene andere Sozialleistungen.
Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
- der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld-Proberechner
Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte.
Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Antragsmöglichkeiten
Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
- Online-Antrag Wohngeld
- Antragsformulare als PDF-Dokument (Antrag auf Mietzuschuss / Antrag auf Lastenzuschuss). Sie können die Formulare am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post oder per E-Mail an die Wohngeldstelle versenden.
- Antragsformulare in Papierform: Sie können die Formulare per E-Mail an wohngeldstelle@bedburg.de oder telefonisch anfordern.
Benötigte Unterlagen
- Wohngeldantrag,
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate,
- Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages, Mietänderungsschreiben und Nachweis (Quittung, Bankbeleg usw.) der Mietzahlungen für die letzten drei Monate
- Nur sofern vorhanden: Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung / Minijob, Unterhalt / sonstige finanzielle Unterstützung, Renten, Zinseinkünfte etc.
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel Unterhaltsurteile oder Unterhaltsvereinbarungen.
Weitere Hinweise zum Wohngeld finden Sie hier: