Information DSGVO Vergnügungssteuer & Hundesteuer
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten Vergnügungssteuer/Hundesteuer Im Zusammenhang mit der Erhebung von Vergnügungs- und Hundesteuern werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise: |
Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen Stadt Bedburg Der Bürgermeister Fachdienst 2 Am Rathaus 1 50181 Bedburg Telefon: 02272/402-409 E-Mail-Adresse: s.spohr@bedburg.de Internet-Adresse: www.bedburg.de |
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten Behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Bedburg Am Rathaus 1, 50181 Bedburg Telefon: 02272/402-101 oder -124 E-Mail-Adresse: datenschutz@bedburg.de |
Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung und Pflicht zur Bereitstellung der Daten Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der seit 24.05.16 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), der Abgabenordnung (AO) sowie des derzeit gültigen Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist insbesondere nach Art. 6 (1) Buchstabe e DS-GVO bzw. i.V.m. § 3 (1) DSG NRW (Vergnügungs- und Hundesteuer) gegeben. Die zur Ermittlung der Abgabenpflichtigen und der abgabenrelevanten Sachverhalte, zur Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung erforderlichen personenbezogenen Daten werden in Bezug auf die Vergnügungs- und Hundesteuer gemäß § 12 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) und den dort genannten Bestimmungen der AO i.V.m. der jeweiligen Steuersatzung der Stadt Bedburg in der jeweils gültigen Fassung verarbeitet. Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der jeweiligen Steuersatzung der Stadt Bedburg ist § 7 Gemeindeordnung NRW i.V.m. §§ 1, 2, 3 und 4 KAG NRW. Ihre personenbezogenen Daten werden in dem Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeitet werden (Weiterverarbeitung). |
Empfänger der personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten werden weitergegeben an:
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Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer Die Aufbewahrungsfrist für Steuer-/Abgabenakten beträgt 10 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, mit dem die Akte aus den laufenden Akten ausgeschieden ist bzw. die letzte Eintragung erfolgte. |
Rechte der Betroffenen Nach der DSGVO steht jeder betroffenen Person in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und auf Widerspruch (Art. 21) zu. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO steht Ihnen nicht zu, da die Verarbeitung Ihrer Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Art. 20 Abs. 3 DSGVO. |
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Jeder betroffenen Person steht das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichts-behörde nach Art. 77 DSGVO zu. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de |