Grundbesitzabgaben
informiert über die Abgaben 2024
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
hiermit erhalten Sie einen kurzgefassten Überblick über die im Jahre 2024 zu zahlenden Abgaben (Steuern und Gebühren), die mit dem Abgabenbescheid 2024 festgesetzt werden.
Grundsteuer:
(Ansprechpartner/in: Frau Ley, Tel.: 02272 402-431, Herr Schmitz, Tel.: -425; E-Mail: steuern@bedburg.de)
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz.
Gegenstand der Besteuerung für die Grundsteuer A sind die land- und forstwirtschaftlichen Flächen und für die Grundsteuer B die Grundstücke. Diese werden in unbebaute oder bebaute Grundstücke eingeteilt.
Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Stadt Bedburg bildet der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag.
Die Höhe der Grundsteuer wird durch Anwendung des vom Rat der Stadt Bedburg festgesetzten Hebesatzes auf diesen Steuermessbetrag errechnet. Der Hebesatz beträgt unverändert
- für die Grundsteuer A 440 v. H.
- für die Grundsteuer B 670 v. H.
*Anmerkung des Fachdienstes: Die Hebesätze wurden mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2024 rückwirkend zum 01.01.2024 wie folgt geändert:
- für die Grundsteuer A 550 v. H.
- für die Grundsteuer B 850 v. H.
Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie bei der Finanzverwaltung NRW, s. https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform.
Kanalbenutzungsgebühren:
(Ansprechpartner: Herr Jütten, Tel.: 02272 402-217, Herr Bergmann, Tel.: -234; E-Mail: abgaben@bedburg.de)
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage (Kanalisation, Kläranlage usw.) erhebt die Stadt Bedburg zur Deckung der entstehenden Kosten Kanalbenutzungsgebühren. Rechtsgrundlage für deren Erhebung ist die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse. Die Stadt Bedburg erhebt getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab und beträgt für das Jahr 2024 je Kubikmeter Schmutzwasser 2,84 €. Einen evtl. gemeldeten Abzug nicht in die Kanalisation eingeleiteter Frischwassermengen ersehen Sie auf Ihrem Abgabenbescheid unter der Kategorie „Schmutzwasser Abzugsmenge“. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten bzw. überbauten und/oder versiegelten Flächen auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann und beträgt für das Jahr 2024 unverändert für jeden Quadratmeter 0,77 €.
Abfallentsorgungsgebühren:
(Ansprechpartner: Herr Jütten, Tel.: 02272 402-890, E-Mail: abfall@bedburg.de)
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung erhebt die Stadt Bedburg zur Deckung der entstehenden Kosten Abfallentsorgungsgebühren. Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Gebühren ist die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Bedburg.
Gebührenmaßstab der Abfallentsorgungsgebühr ist die Größe des Restmüllbehälters und der Leerungsrhythmus. Eingerechnet in die einheitliche Abfallentsorgungsgebühr sind alle Abfallentsorgungsleistungen einschließlich der Bioabfallentsorgung wie folgt:
- bis zu einer Restmülltonnengröße von einschließlich 120 l: eine 120 l Biotonne
- für eine 240 l Restmülltonne: eine 240 l Biotonne
- für einen 770 l Restmüllcontainer: drei 240 l Biotonnen
- für einen 1.100 l Restmüllcontainer: vier 240 l Biotonnen
Es handelt sich hier um eine endgültige Gebühr, es erfolgt keine Abrechnung im nächsten Jahr.
Die Abfallentsorgungsgebühr beträgt jährlich bei zweiwöchentlicher Leerung je
60 l Restmülltonne | 155,08 € |
80 l Restmülltonne | 186,02 € |
120 l Restmülltonne | 248,01 € |
240 l Restmülltonne | 484,63 € |
770 l Restmüllcontainer | 1.534,08 € |
1.100 l Restmüllcontainer | 2.153,62 € |
Bei vierwöchentlicher Leerung beträgt die Abfallentsorgungsgebühr je 60 l Restmülltonne 108,54 €/jährlich.
Bei wöchentlicher Leerung beträgt die Abfallentsorgungsgebühr je 1.100 l Restmüllcontainer 3.858,96 €/jährlich.
Wird auf die eingerechnete/n Biotonne/n verzichtet, so wird eine Gebührenreduzierung
- je zustehender 120 l Biotonne von 56,00 €/jährlich
- je zustehender 240 l Biotonne von 106,00 €/jährlich festgesetzt.
Wird statt einer eingerechneten 240 l Biotonne eine 120 l Biotonne angemeldet, so wird eine Gebührenreduzierung von 50,00 €/jährlich festgesetzt. Wird statt einer eingerechneten 120 l Biotonne eine 240 l Biotonne angemeldet, so wird ein Gebührenaufpreis von 50,00 €/jährlich festgesetzt.
Meldet die/der Gebührenpflichtige neben der oder den eingerechneten Biotonnen eine oder mehrere zusätzliche Biotonnen an, so wird eine Jahresgebühr fällig von
- 56,00 € für eine 120 l Biotonne
- 106,00 € für eine 240 l Biotonne.
Straßenreinigungsgebühren:
(Ansprechpartner: Herr Jütten, Tel.: 02272 402-217, Herr Bergmann, Tel.: -234; E-Mail: abgaben@bedburg.de)
Für die Fahrbahnreinigung und für die Winterwartung erhebt die Stadt Bedburg Benutzungsgebühren. Rechtsgrundlage für deren Erhebung ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Wird die Fahrbahnreinigung und/oder die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Gebühr jährlich für 2024 unverändert je veranlagtem Meter Grundstücksseite:
Fahrbahnreinigung
Winterwartung
bei Anliegerstraßen
1,82 €
0,56 €
bei innerörtlichen Straßen
1,74 €
0,53 €
bei Hauptgeschäftsstraßen
1,64 €
0,50 €
bei überörtlichen Straßen
1,56 €
0,47 €
Hinweis für 2025:
Bis zum Erlass eines neuen Abgabenbescheides im Jahre 2025 sind Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der für 2024 zuletzt festgesetzten Jahresschuld zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten.
Sollten Sie noch Fragen zu den Abgaben oder deren Ermittlung haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Bedburg unter den o. a. Rufnummern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadtverwaltung Bedburg