Offene Ganztagsschule - Elternbeiträge
Für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den Grundschulen der Stadt Bedburg werden Elternbeiträge erhoben.
Die Beitragshöhe ist sozial gestaffelt und bemisst sich an dem Jahreseinkommen der Beitragspflichtigen.
Einkommen bis 15.000,- Euro sind beitragsfrei. Bei einem Jahreseinkommen über 73.000,- Euro wird der Höchstbeitrag berechnet. Die Beiträge für die OGS erhöhen sich jährlich um jeweils 1,5% zum 01.08. des laufenden Jahres (siehe Elternbeitragstabelle).
Die Beitragspflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes in das außerunterrichtliche Angebot der OGS. Sie gilt grundsätzlich für ein Schuljahr (1. August bis 31. Juli) und auch in den Zeiten der Schulferien. Wird ein Kind im laufenden Schuljahr aufgenommen oder verlässt es im laufenden Schuljahr die OGS, ist der Beitrag anteilig für das Jahr, jedoch noch für den vollen angebrochenen Monat, zu zahlen.
Wenn mehr als ein Kind einer Familie bzw. der beitragspflichtigen Personen gleichzeitig außerunterrichtliche Angebote der OGS wahrnehmen, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind.
Besucht mehr als ein Kind einer Familie bzw. der beitragspflichtigen Personen gleichzeitig im Stadtgebiet Bedburg eine Kindertagesbetreuung oder eine Offene Ganztagsschule, wird der Betrag nur für ein Kind erhoben. Ergeben sich ohne diese Beitragsbefreiung unterschiedliche hohe Beiträge, so ist der höchste Beitrag zu zahlen. Ist ein Kind aufgrund landesrechtlicher Vorschriften (letztes Kindergartenjahr) vom Beitrag befreit und kein weiteres Kind der Kindertagesbetreuung, wird für die OGS der reguläre Beitrag für maximal ein Kind erhoben.
Für weitere Fragen und Anliegen bezüglich der Elternbeiträge stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartnerinnen der Verwaltung gerne zur Verfügung.