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Meldeangelegenheiten

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Info

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) sind Einwohner*innen verpflichtet, sich dort anzumelden, wo sie wohnen. Die Daten dieser Anmeldung werden im Melderegister der jeweiligen Meldebehörde gespeichert.

Die Meldebehörden dürfen bestimmte Daten der Einwohner*innen an verschiedene Organisationen/Gruppierungen weitergeben, sofern der Weitergabe nicht widersprochen bzw. der Weitergabe explizit zugestimmt wurde.

Weitere Informationen zum Widerspruchsrecht finden Sie hier.



Wichtige Informationen:

Hinweis: Für Rückfragen zu allen Themen stehen die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros (buergerbuero@bedburg.de) zur Verfügung.

Abmeldung einer Nebenwohnung

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt beim Hauptwohnsitz. Eine Abmeldung ins Ausland kann im Bedburger Bürgerbüro durchgeführt werden - sie muss persönlich bzw. durch die bevollmächtigte Person vor Ort im Bürgerbüro Bedburg erfolgen.

Ausstellung einer (erweiterten) Meldebescheinigung

Ein Antrag auf Ausstellung einer (erweiterten) Meldebescheinigung muss persönlich bzw. durch die bevollmächtigte Person vor Ort im Bürgerbüro Bedburg erfolgen.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Hier können Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentalregister online beanragen.

Meldeschein - Anmeldung (§ 23 Abs. 1 BMG)

Eine Anmeldung muss persönlich bzw. durch die bevollmächtigte Person vor Ort im Bürgerbüro erfolgen. Nachfolgende Unterlagen sind hierfür mitzubringen:

  • Ausweisdokument
  • Nachweis über Familienstand (sofern verheiratet oder geschieden)
  • bei Kindern: Geburtsurkunden
  • Wohnungsgeberbestätigung

Meldeschein - Abmeldung (§ 23 Abs. 1 BMG)

Eine Abmeldung ist nur bei einer Abmeldung ins Ausland erforderlich, diese muss persönlich bzw. durch durch die bevollmächtigte Person vor Ort im Bürgerbüro erfolgen.

Vollmachten

Vollmacht für BürgerVorlesen zur

  • Abgabe des von mir unterschriebenen Meldescheins und Entgegennahme der Meldebestätigung
  • Beantragung und Abholung einer Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung
  • KfZ-Ummeldung (Zulassungsbescheinigung Teil 1)


Termine im Bürgerbüro sowie für weitere Dienststellen

Bürgerbüro

Termine im Bürgerbüro sind während der Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Zur Buchung von Terminen im Bürgerbüro gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Hier geht es zur Online-Terminvergabe
    • Ihre Terminbuchung gilt nur für das von Ihnen gewählte Anliegen. Mehrere Anliegen bitten wir aufgrund der Zeitbegrenzung jeweils einzeln in das System zu buchen. Rückfragen zum Termin per Mail an buergerbuero@bedburg.de.
  • Terminbuchung am Terminal im Rathaus
    • Tickets für Termine im Bürgerbüro können direkt an dem dafür vorgesehenen Terminal im Rathaus gezogen werden. Hier kann es zu Wartezeiten kommen.

Standesamt, Sozialamt, Wohngeldstelle, Untere Bauaufsicht

Termine für das Standesamt, Sozialamt, die Wohngeldstelle sowie die Untere Bauaufsicht (Termine hier montagsvormittags oder dienstags möglich) müssen vorab bei den jeweiligen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern gebucht werden.

Weitere Dienststellen

Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden Terminbuchungen dringend empfohlen. Nur so können Wartezeiten vermieden und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die zuständigenjeweiligen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern anwesend sind. Hier finden Sie die Kontaktdaten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bedburg.



Formulare
Melderegisterauskunft (einfach, auch für mehrere Personen)
Antrag auf Eintragung einer Melderegisterauskunftssperre gemäß § 51 Bundesmeldegesetz
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Melderegisterauskunft (erweitert)
Vollmachten für Bürger
Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Downloads
Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister
Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Kontakt
Frau Birrewitz
02272 / 402 - 310
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
Frau Frenger
02272 / 402 - 310
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
Frau Muckel
02272 / 402 - 310
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
Frau Rüttgers
02272 / 402 - 310
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
Herr Grabski
02272 / 402 - 310
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
Frau Jansen
02272 / 402 - 310
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Am Rathaus 1
50181 Bedburg - Kaster
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
leer
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Stadt Bedburg

Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon:
02272 / 402 - 0
Fax:
02272 / 402 - 149
Email:
stadtverwaltung@bedburg.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag8:30 - 12:00 Uhr

Montagsvormittags und dienstags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

+++ Den Außendienst des Ordnungsamtes erreichen Sie per E-Mail unter aussendienst@bedburg.de oder telefonisch unter 02272 / 402 - 888. +++

+++ Für das Bürgerbüro können Sie sowohl auf unserer Homepage einen Termin buchen als auch direkt vor Ort am Terminal im Eingangsbereich des Rathauses ein Ticket für einen Termin ziehen. Für die Bereiche des Standesamtes und des Sozialamtes einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen derzeit weiterhin verpflichtend. Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden diese dringend empfohlen. +++

+++ Neben Papiersäcken können Sie auch weiterhin fertige Ausweisdokument ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abholen.
Alle Informationen finden Sie hier. +++
   
+++ Wir stellen auf bargeldloses Zahlen um.
Mehr erfahren Sie hier. +++

© Stadt Bedburg 2025

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