Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Gesamtverantwortung für die Erbringung der im SGB VIII festgelegten Leistungen und Aufgaben inklusive der Planungsverantwortung gemäß § 79 Abs. 1 SGB VIII. Dabei erfolgt die Wahrnehmung der Planungsverantwortung im Wesentlichen durch den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfeplanung:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung stellt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- den Bestand an Einrichtungen und Diensten fest
- ermittelt er den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten
- und plant die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend ( § 80 Abs. 1 SGB VIII).
Im Rahmen der Planungsverantwortung und vor dem Hintergrund ein geeignetes und bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot vorzuhalten, sind die Freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe an den Planungsprozessen zu beteiligen und die Adressaten - die Kinder, Jugendlichen und ihre Personensorgeberechtigen - mit einzubeziehen. Als mögliche Planungsbereiche sind beispielsweise die Kindertagesbetreuung, die Offene Jugendarbeit oder der Bereich Erziehungshilfen zu nennen.
Mit dem ersten Bedburger Förderplan der Kinder- und Jugendhilfe, der den Zeitraum 2020 – 2025 umfasst, geht die Stadt Bedburg über die gesetzliche Verpflichtung hinaus.
Der Förderplan der Kinder- und Jugendhilfe bietet einen Überblick über das vielseitige Angebot und die Leistungen des Bedburger Jugendamtes und benennt für jeden Aufgabenbereich konkrete Maßnahmen, die bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden sollen, um ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Ein zentrales Element des Förderplans ist die Mitbestimmung durch Kinder, Jugendliche und Familien selbst sowohl bei der Aufstellung des Förderplans als auch später im Rahmen der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.
Zugleich ist der Förderplan der Kinder- und Jugendhilfe eine klare Willensbekundung und ein Signal an unsere Kinder, Jugendlichen und Familien: Ihr seid hier in Bedburg.