Geburt anzeigen
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen. Zur Anzeige sind die sorgeberechtigten Eltern des Kindes verpflichtet.
Im Übrigen ist auch jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist, zu dieser Anzeige verpflichtet, wenn die Eltern des Kindes gehindert sind.
Benötigte Unterlagen
Für die Beurkundung der Geburt wird benötigt:
- die Hebammenbescheinigung bei einer Hausgeburt
- gültige Personalausweise/Reisepässe der Eltern
- bei eingebürgerten Deutschen die Einbürgerungsurkunde
- bei Spätaussiedlern/Vertriebenen die Spätaussiedlerbescheinigung oder den Vertriebenenausweis inkl. Registrierschein, ggf. auch die Namensänderungsbescheinigung
Bei verheirateten Eltern benötigen wir
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisteil oder
- eine internationale Heiratsurkunde
oder
- eine ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde
Bei unverheirateten Eltern benötigen wir
- je Elternteil eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- eine internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung, wenn ein oder beide Elternteile im Ausland geboren sind (durch einen vereidigten Dolmetscher)
- Vaterschaftsanerkennung
- und wenn gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde, soweit vorhanden, die Urkunde über die Sorgerechtserklärung
Bei geschiedenen oder verwitweten Eltern benötigen wir zusätzlich
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
- bei Eheschließung im Ausland die internationale Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk
oder
- die Heiratsurkunde nebst Scheidungsurteil mit Übersetzungen durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher bzw. internationale Sterbeurkunde
oder
- Sterbeurkunde mit Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Dolmetscher