Krankenhilfe für Asylsuchende - Wichtige Infos für das ärztliche Personal
Krankenhilfe für Asylsuchende
Die Bezirksregierung Arnsberg ist im Asylbereich NRW-weit zuständig. Sie organisiert die Unterbringung der Flüchtlinge in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes und die anschließende Verteilung und Zuweisung der Asylbewerber auf die 396 nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden. Zudem trägt sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alle Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung von Asylsuchenden wie beispielsweise Arztrechnungen, Rechnungen für Krankenfahrten etc.
Wichtige Hinweise:
Bitte reichen Sie Ihre Rechnungen grundsätzlich mit dem Krankenbehandlungsschein zusammen ein- bei Krankenfahrten zusammen mit dem jeweiligen Taxischein. Hilfreich wäre es zudem, wenn Sie Ihre Rechnungen nicht einzeln, sondern monatlich als Sammelrechnung einreichen würden, um so eine schnellere Bearbeitung garantieren zu können.
Innerhalb der Sprechzeiten (montags, dienstags und donnerstags von 10 Uhr bis 11.30 Uhr und mittwochs von 13 Uhr bis 15 Uhr) ist die Krankenhilfe über die Durchwahl 02931 82-2494 (Gundhild Schrimper) zu erreichen. Viele Fragen erledigen sich aber schon durch die Lektüre der im Folgenden aufgeführten Liste der Antworten auf Ihre häufigsten Fragen, die wir Ihnen hiermit wärmstens ans Herz legen wollen.
Hinweis zur Kostenübernahme und zum Kostenträger:
Die Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 20) übernimmt die Kosten der Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis zur Höhe der Gebührensätze, die die Allgemeine Ortskrankenkasse, in deren Bereich der Arzt niedergelassen ist, für ihre Mitglieder zahlt. Eine Zuzahlungspflicht für Medikamente besteht nicht. Die nach den Sätzen der EBM in der zurzeit gültigen Fassung spezifizierte Rechnung ist in einfacher Ausfertigung und nur gemeinsam mit dem Krankenbehandlungsschein auf dem Postweg zu übersenden an:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 20
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen für Leistungen von Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Zusammenhang mit der Behandlung von Asylsuchenden. Diese Liste ist nicht abschließend und wird laufend aktualisiert.
Frage: Die Bezirksregierung Arnsberg hat keine Kassennummer? Wie soll eine Arztpraxis etc. bei der Rechnungserstellung verfahren?
Antwort: Der Systembetreuer der jeweiligen Arztpraxis etc. richtet für sein Unternehmen eine fiktive Kassennummer ein. So können Rechnungen erstellt und Zahlungseingänge in jeder Praxis etc. einwandfrei zugeordnet werden.
Frage: Reicht es, wenn ich als Arzt den Krankenbehandlungsschein einreiche?
Antwort: Nein. Der Krankenbehandlungsschein ersetzt nicht die Arztrechnung, sondern ist, um die Kosten in der Krankenhilfe der Bezirksregierung eindeutig zuordnen zu können, zusammen mit der Rechnung einzureichen.
Frage: Müssen grundsätzlich rosa Kassenrezepte ausgestellt werden?
Antwort: Ja. Grundsätzlich müssen- auch für nichtverschreibungspflichtige Medikamente- rosa Kassenrezepte ausgestellt werden. In das Feld Krankenkasse/Kostenträger tragen Sie bitte „Bezirksregierung Arnsberg" ein. Bitte vergessen Sie nicht, das Feld „gebührenfrei" anzukreuzen. Nur so kann die Apotheke die Rezepte an das Apothekenabrechnungszentrum weiterleiten.
Frage: Kann der Krankenbehandlungsschein über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet werden?
Antwort: Nein. Der Krankenbehandlungsschein kann nicht bei der KV zwecks Abrechnung eingereicht werden.
Frage: Wie reiche ich Kostenübernahmeanträge ein?
Antwort: Kostenübernahmeanträge sind nur im Original in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Frage: Reicht es, wenn ich meine Arztrechnungen etc. per Fax oder Mail schicke?
Antwort: Nein. Bitte benutzen Sie für Ihre Rechnungen ausschließlich die Papierform. Faxe und Mails mit Rechnungsunterlagen werden nicht mehr bearbeitet. Bitte achten Sie auch darauf, uns jeweils Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Zudem würden Sie uns sehr helfen, wenn Sie uns monatliche Sammelrechnungen schicken.