Sonderprogramm Heimat 2020
Von Corona-Pandemie betroffene Vereine können Zuschuss bis zu 15.000 Euro erhalten:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt ein Sonderprogramm „Heimat 2020“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage auf. Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Anträge können ab dem 15. Juli 2020 ausschließlich online gestellt werden. Der Zugang zum Online-Antrag erfolgt über www.mhkbg.nrw oder über die jeweils zuständige Bezirksregierung.
Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Alle Informationen finden Sie hier:
https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020