Büro des Verwaltungsvorstandes
Verwaltungsvorstand
Im Büro des Verwaltungsvorstandes nehmen der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters sowie der Stadtkämmerer bzw. Dezernatsleiter die ihnen jeweils kommunalrechtlich zugewiesenen Aufgaben wahr. Zusammen mit dem Bürgermeister bilden sie den Verwaltungsvorstand im Sinne des § 70 Gemeindeordnung (GO) NRW. Daneben obliegt dem Büro des Verwaltungsvorstandes die strategische Steuerung und Koordination der Verwaltungsgeschäfte.