Schnellnavigation Seitenkopf leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Menü
Seitenkopf
Stadt Bedburg
Leichte Sprache
Vorlesen
  • Facebook
  • Instagram
  • YouTube
  • Facebook BM
Header Königshovener Höhe Windräder
Header Windpark
  • Online-Formulare
  • Mängelmelder
  • Rat & Politik
  • Bekanntmachungen
  • Kontakt
  • Termin im Bürgerbüro
  • Anliegen A-Z
  • Online-Formulare
  • Mängelmelder
  • Rat & Politik
  • Bekanntmachungen
  • Kontakt
  • Termin im Bürgerbüro
  • Anliegen A-Z
  • Online-Formulare
  • Mängelmelder
  • Rat & Politik
PrevNext
1
2
3
4
5
6
7

Schiedsamt

Inhaltsbereich
Info
Formulare
Downloads
Gebühren
Mitbringen
Rechtliches
Kontakt
Öffnungszeiten
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges
Info
Wann können Schiedsleute helfen?

     
Schlichtung oder Gericht?
    
Streit unter Nachbarn, eine Beleidigung in der Kneipe, Überhang (Laub und Obst) aus dem Nachbarsgarten, die Verletzung des Briefgeheimnisses ... Es gibt viele Streitigkeiten, bei denen Sie zur Durchsetzung des eigenen Rechts nicht zur Polizei oder zu einem Gericht gehen müssen.
Oft bringt die Vermittlung durch eine Schiedsperson schon die Lösung in einem Konflikt. Bei bestimmten Straftaten sollten Sie die Schiedsfrau oder den Schiedsmann einschalten, bevor Sie einen Gang zum Gericht erwägen. In vielen Streitigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern untereinander ist ein Schlichtungsversuch sogar zwingend.
Etwas unterschiedlich laufen Verfahren zur Schlichtung bei Straftaten oder bei privaten Streitigkeiten.

        
Ein Schlichtungsversuch bei Straftaten?
    
In oder nach einer Konfliktsituation stellen Sie sich die Frage, wie Sie jetzt Ihre Interessen weiter verfolgen können. Der Gang zur Schiedsperson, zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft sind die Alternativen. Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie den Aufwand und die Kosten berücksichtigen.
Zur Schiedsfrau, zum Schiedsmann?
Bei folgenden Straftaten können Sie direkt eine Schiedsperson einschalten:

• Hausfriedensbruch
• Beleidigung
• Verletzung des Briefgeheimnisses
• Körperverletzung
• Bedrohung
• Sachbeschädigung

      
Sie können damit eigenständig Ihr Interesse an der Ahndung der Straftat verfolgen, ohne die Justiz einzuschalten. Dabei haben Sie keine langen Wartezeiten, wenig Papieraufwand und Kosten von in der Regel nicht mehr als 25 Euro. Geht der Schlichtungsversuch erfolglos aus, erhalten Sie von der Schiedsperson eine Sühnebescheinigung. Mit diesem Nachweis können Sie dann doch zu einem Gericht gehen und eine Privatklage einreichen (§ 374 der Strafprozessordnung)


      
Zur Polizei?
    
Natürlich können Sie zur Polizei gehen und dort eine Anzeige erstatten. Die Anzeige nimmt dann ihren Weg über die Staatsanwaltschaft, die wiederum entscheidet, ob sie von sich aus in der Sache tätig wird. Ist das der Fall, geht es direkt vor Gericht.
Stellt die Staatsanwaltschaft Ihre Sache jedoch ein, müssen Sie als nächstes einen Schlichtungsversuch unternehmen, gehen also zu einer Schiedsperson. Ab hier gilt dann das Gleiche, als wenn Sie direkt zur Schlichtung gegangen wären. Entweder der Streit wird beigelegt, oder Sie können mit der Sühnebescheinigung den Privatklageweg beschreiten und vor Gericht gehen.


       

Fazit
   
Der Weg zur Schiedsfrau oder zum Schiedsmann ist der schnellste Weg mit relativ geringem Aufwand und niedrigen Kosten. Sie beschleunigen das gesamte Verfahren damit erheblich.

     

     
Private Streitigkeiten unter Bürgerinnen und Bürgern
   
Bei folgenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten muss ein Schlichtungsversuch unternommen werden, bevor eine Klage eingereicht werden kann:
• Vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 600 Euro
• Streit aufgrund der Einwirkung von Gerüchen, Staub oder Geräuschen, sofern sie  nicht von einem Gewerbebetrieb ausgehen (§ 906 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB)
• Streit wegen der Einwirkung von Pflanzen, Wurzeln und Früchten (§ 910 ff BGB) oder eines Grenzbaumes (§ 923 BGB)
• Streitigkeiten nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW, sofern es sich nicht um Einwirkungen durch einen Gewerbebetrieb handelt
• Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden.

     
Entscheidend ist außerdem, dass beide Parteien im selben Landgerichtsbezirk wohnen müssen. Ist dies nicht der Fall, dann geht der Weg sofort zum Gericht. Einen Link auf die Landgerichtsbezirke finden Sie am Ende der Seite.
Bei folgenden Angelegenheiten ist eine außergerichtliche Schlichtung durch eine Schiedsperson ausgeschlossen:
• Streitigkeiten in Familiensachen
• Wiederaufnahmeverfahren
• Ansprüchen aus Urkunden, Wechseln oder Schecks
• Angelegenheiten, die aus einem Mahnverfahren zur Klage gebracht werden sollen
• Klagen wegen vollstreckungsrechtlicher Maßnahmen
• Entschädigungen im Zusammenhang mit einer Straftat (§ 404 Strafprozessordnung - StPO, "Adhäsionsverfahren")
• Klagen, bei denen aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen ein Vorverfahren durchgeführt werden muss, etwa bei Bußgeldsachen oder Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren
• Abänderungsklagen, Nachforderungsklagen, Anerkennungen ausländischer Urteile (§§ 323, 324 und 328 Zivilprozessordnung - ZPO), Widerklagen und bei Klagen, die innerhalb einer gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Frist erhoben werden müssen

Ablauf und Kosten des Schiedsverfahrens
      
Vom Antrag bis zur Entscheidung
   
Das Schiedsverfahren verläuft zügig und die Kosten sind gering. Größerer Papierkrieg bleibt Ihnen erspart!
     


Antrag
  
Das Verfahren wird eingeleitet durch einen einfachen Antrag, in dem die Namen und Anschriften der Parteien sowie der Streitgegenstand festgehalten werden. Sie können den Antrag schriftlich bei der Schiedsperson einreichen, die Angelegenheit dort aber auch mündlich zu Protokoll geben.
    


Die Verhandlung
   
Die Schiedsperson setzt einen Termin für eine Verhandlung fest. Zu diesem Zeitpunkt müssen beide Parteien erscheinen. Bleibt eine Partei dem Termin ohne ausreichende Entschuldigung fern, kann in Privatklagesachen ein Ordnungsgeld von der Schiedsperson verhängt werden.
Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien können sich in Gegenwart der Schiedsperson aussprechen. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau nehmen sich Zeit, Ihnen und Ihrem Gegenpart zuzuhören und versuchen, die bestehenden Spannungen abzubauen.

     
Die Entscheidung
    
Wird im Gespräch Einigkeit erzielt, wird ein Vergleich schriftlich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Damit ist der Vergleich übrigens genau so bindend und wirksam wie ein gerichtliches Urteil.
Verläuft der Schlichtungsversuch ohne eine gemeinsame Einigung, wird
• in Streitigkeiten unter Bürgerinnen und Bürgern eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit ausgestellt. Erst damit können Sie Klage erheben.
• in Strafsachen auf Antrag eine Sühnebescheinigung über den erfolglosen Schlichtungsversuch ausgestellt. Damit können Sie einen Strafantrag für eine Privatklage bei Gericht stellen.

      
Die Kosten des Verfahrens
    
Die Gebühr für eine Schlichtungsverhandlung beträgt lediglich 10 Euro. Kommt es zu einem Vergleich, beträgt die Gesamtgebühr 25 Euro. In Einzelfällen kann sie, das ist abhängig vom Aufwand, bis zu 40 Euro betragen. Hinzu kommen eventuelle Auslagen der Schiedsperson, wie etwa Portokosten.


Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson
für das Stadtgebiet Bedburg
   
      
Schiedsperson
Reiner Quack, Paul-Klee-Straße 19, 50181 Bedburg, Tel.: 0170 - 2470828 

    
Stellvertretende Schiedsperson
Herr Klaus Harm, Märchenring 30, 50127 Bergheim, Tel. 0173/4928919


Downloads
Broschüre Nachbarschaftsrecht
Kontakt
Frau Heyer
02272 / 402 - 566
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales
Stadt Bedburg
Am Rathaus 1
50181 Bedburg - Kaster
Öffnungszeiten
Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
leer
Seitenfuss

Stadt Bedburg

Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon:
02272 / 402 - 0
Fax:
02272 / 402 - 149
Email:
stadtverwaltung@bedburg.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag8:30 - 12:00 Uhr

Montagsvormittags und dienstags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

+++ Den Außendienst des Ordnungsamtes erreichen Sie per E-Mail unter aussendienst@bedburg.de oder telefonisch unter 02272 / 402 - 888. +++

+++ Für das Bürgerbüro können Sie sowohl auf unserer Homepage einen Termin buchen als auch direkt vor Ort am Terminal im Eingangsbereich des Rathauses ein Ticket für einen Termin ziehen. Für die Bereiche des Standesamtes und des Sozialamtes einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen derzeit weiterhin verpflichtend. Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden diese dringend empfohlen. +++

+++ Neben Papiersäcken können Sie auch weiterhin fertige Ausweisdokument ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abholen.
Alle Informationen finden Sie hier. +++

© Stadt Bedburg 2025

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • Leichte Sprache
  • Barrierefrei
Navigation
  • Bürgerservice, Rathaus & Politik
    • Bürgerbüro / Meldeangelegenheiten
      • Bürgerbüro
      • Abfallentsorgung
      • Heiraten in Bedburg
      • Online-Formulare
      • Wichtige Behörden um Bedburg
    • Organisation und Struktur
      • Alle Mitarbeiter
      • Aufbau der Verwaltung (Organigramm)
      • Öffnungszeiten, Bankverbindung & Adressen
      • Organisationseinheiten
      • Haushalt
      • Personalrat
    • Stadtarchiv
      • Bedburger Straßenlexikon
      • "Nicht Vergessen" - Ein Film über jüdisches Leben in Bedburg
    • Anliegen von A - Z
    • Rat & Politik
      • Der Rat der Stadt
      • Ratsinformationssystem
      • Wahlergebnisse
    • Bürgermeister
      • Der Bürgermeister der Stadt Bedburg
      • Video-Podcast von Bürgermeister Sascha Solbach
      • Stellvertretende Bürgermeister
      • Ortsbürgermeister
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Ortsrecht/Satzungen
    • Politische Anträge
      • Politische Anträge 2025
      • Politische Anträge 2024
    • Notruftafel
  • Karriere
    • Ausbildungsangebot
    • Stellenangebot
    • Unsere Benefits
    • Einblicke
    • Sonstiges
  • Unsere Stadt
    • Bedburg Profil
      • Neue Stadt mit Tradition
      • Ehrenbürger
      • Galerie - Impressionen aus Bedburg
      • Open Government: Städtische Daten
    • Ortschaften
    • Städtepartnerschaften
    • Aktuelles aus Bedburg
    • Veranstaltungen
    • Bedburger Nachrichten
    • Presse
    • Neu in Bedburg
      • Umzug nach Bedburg
      • Interaktiver Stadtplan
      • Kinderspielplätze
      • Kindertagesbetreuung
      • Schule
      • Infrastruktur
  • Familie, Gesellschaft, Bildung & Soziales
    • Familien in Bedburg
      • Jugendamt
      • Kindertagesbetreuung
      • AWO Hebammen Ambulanz Rhein-Erft-Kreis
      • Storchenwiese Bedburg
      • Frühe Hilfen
      • Hebammen in Bedburg
      • Erziehungs- und Familienberatung
    • Vereine & Initiativen
    • Schule und Bildung
      • Schulen
      • Bildungswege-Navigator
      • Büchereien
      • Musikschule
      • Volkshochschule
    • Bürgerschaftliches Engagement
      • Ehrenamtskarte NRW
      • seniorTrainer/in
    • Integration
      • Integration
      • Haus der Begegnung
      • Leichte Sprache
      • Bedburg hilft - Ukraine Flüchtlingshilfe
    • Gesundheit, Alter & Pflege
      • Senioren & Pflege
      • Medizinische Versorgung in Bedburg
    • Feuerwehr
      • Notrufnummern
      • Brandschutzerziehung
    • Soziale Einrichtungen
    • Kirchen
    • Demografie
    • Soziale Stadt
      • Leichte Sprache
      • Demokratie leben!
      • Gesellschaftliche Teilhabe
      • Fairtrade-Stadt
      • Nachhaltigkeit
      • Bedburg ist Queer!
    • Freizeit für Kids und Teens
      • Jugendförderung
      • Ferien- und Freizeit-Broschüre für Kids und Teens
      • Kinderspielplätze
      • Oster-, Sommer- und Herbstferienspiele
  • Tourismus, Kultur & Freizeit
    • Bedburg entdecken
      • Sehenswürdigkeiten
        • Alt-Kaster
        • Schloss Bedburg
        • Grottenhertener Windmühle
        • Braunkohle-Tagebau
        • :terra nova
        • Rosengart-Museum
        • Gut Etgendorf
      • Naherholungsgebiete
        • Naturschutzgebiet "Klärteiche"
        • Naherholungsgebiet Peringsmaar
        • Naherholungsgebiet Kasterer See
        • Naturpark Rheinland
      • Stadtplan
      • Anreise
    • Bedburg erleben
      • Veranstaltungen
      • Stabsstelle Kultur
      • Kulturschaffende
    • Bedburg erwandern
    • Bedburg rockt
    • Bedburg aktiv
    • Bedburg erträumen
      • Hotels & Pensionen
      • Barrierefreiheit
    • Bedburg erkunden: Karten, Pläne und Booklets
    • Bedburg genießen
    • Sport im Park
  • Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft & Ausschreibungen
    • Ausschreibungen
    • Bedburger Branchenbuch
    • Bauen & Denkmalschutz
      • Baugrundstücke & Losverfahren
      • Bauen, Umbauen, Nutzungsänderungen
      • Denkmalschutz
      • Bauleitplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung
      • Verpachtung von städtischen Grundstücken
    • Stadtentwicklung & Bauprojekte
      • Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
      • Grundschule Kirchherten - Umbau und Erweiterung
      • Ressourcenschutzsiedlung
      • Umbau Bedburger Schlosspark
      • Kommunale Wärmeplanung
      • Geförderter Breitbandausbau
      • Breitbandausbau
    • Wirtschaftsförderung
      • Standortinfos / Kommunalprofil
      • Unternehmensservice
      • Gewerbeimmobilien
    • Mobilität und Verkehr
      • Rad- und Fußverkehr
        • Fahrradmietssystem "mobic" der REVG
        • Fahrradstraßen
      • Autoverkehr
      • ÖPNV
    • Klimaschutzmanagement
      • Starkregen und Gefahrenkarten
      • Hochwasser
  • Strukturwandel
    • Interkommunales Gewerbegebiet "BEB61"
    • GIMS - Green Industrial Maker Space
    • Landfolge Garzweiler
    • Neuland Hambach
    • Rheinisches Revier
    • REload 2030
  • Yes we're open - Bedburg lebt Toleranz & Offenheit
  • Bedburger Nachrichten

Wir möchten unsere Website so attraktiv wie möglich gestalten. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung für folgende Zwecke: Technisch notwendig, Besucher-Statistiken, Verbesserung der Nutzungserfahrungen & Social Media. Die Einstellung kann jederzeit unter Datenschutzerklärung angepasst werden.

Konfigurieren