Urkundenbestellassistent
Die Ausstellung von Urkunden ist an den Ereignisort gebunden. Das Standesamt Bedburg stellt Geburts-, Sterbe-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden nur aus, wenn das Ereignis in Bedburg stattgefunden hat.
Sind Sie beispielswiese nicht in Bedburg geboren oder haben nicht in Bedburg geheiratet, müssen Sie sich an das Standesamt wenden, in dessen Ort Sie geboren bzw. wo Sie geheiratet haben. Eine Weiterleitung Ihrer Urkundenanforderung an die zuständige Stelle erfolgt nicht. Eine Erstattung bereits gezahlter Gebühren ist bei einer falsch eingereichten Urkundenanforderung grundsätzlich nicht möglich.
Beantragung online oder vor Ort
Hier gelangen Sie direkt zum Urkundenbestellassistenten (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall).
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die Urkunden persönlich im Bedburger Rathaus zu beantragen.
Beachten Sie bitte, dass Urkunden grundsätzlich nur gefertigt werden, wenn die Gebühren vor Ort oder im Onlineverfahren der Stadt Bedburg vorab bezahlt wurden.
Beachten Sie weiterhin, dass mit dem Urkundenbestellassistent Geburtsurkunden ab 1915, Heiratsurkunden ab 1945 und Sterbeurkunden ab 1995 bestellt werden können. Für ältere Urkunden wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.
Welche Urkunden und beglaubigte Registerauszüge können Sie erhalten?
Sie erhalten Urkunden und beglaubigte Registerauszüge:
- für sich persönlich und Ihre in gerader Linie Verwandten unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
- für Ehegatten, Verwandte zweiten Grades und fremde Personen, wenn eine formlose Vollmacht mit einer Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers vorgelegt wird
- für fremde Personen, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird
Urkunden zu älteren Ereignissen müssen ggf. beim Stadtarchiv angefordert werden. Hierfür gelten folgende Fristen:
Geburtenregister: 110 Jahre
Eheregister: 80 Jahre
Sterberegister: 30 Jahre
Nachbeurkundung
Haben Sie im Ausland ein Kind geboren, die Ehe geschlossen oder ist ein Sterbefall eingetreten und ist zumindest einer von Ihnen deutscher Staatsangehöriger, können Sie auf Antrag bei Ihrem Wohnsitzstandesamt die Nachbeurkundung vornehmen lassen.
Über die erforderlichen Unterlagen erkundigen Sie sich bitte telefonisch bei den Mitarbeitenden im Standesamt (siehe Reiter "Kontakt") und vereinbaren einen Termin für die Antragstellung.