Leichte Sprache - Hunde-Haltung und Hunde-Steuer
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Hunde-Haltung und Hunde-Steuer
Ab 2002 ist das Hunde-Gesetz für das Land NRW In-Kraft getreten.
Es gibt für verschiedene Hunde unterschiedliche Regelungen.
Diese Unterschiede entstehen durch die Rasse, die Größe und das Gewicht des Hundes.
Allgemeine Pflichten
Ein Hund muss so gehalten, geführt und beaufsichtigt werden, dass keine Gefahr von ihm ausgeht.
Das gilt für Menschen aber auch für andere Tiere.
Hunde sind an folgenden Orten an einer Leine zu führen:
- In Fußgänger-Zonen, Haupt-Einkaufs-Bereichen und anderen inner-örtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikums-Verkehr,
- In der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hunde-Auslauf-Bereiche
- Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volks-Festen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschen-Ansammlungen,
- In öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Zusätzlich dürfen Tiere auf Kinder-Spielplätzen und Schulhöfen nicht mitgeführt werden.
Korrekturleser der Leichten Sprache:
Integral
Anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
Hermann-Blankenstein- Str. 49
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