Allgemeiner Sozialer Dienst
Im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes der Stadt Bedburg sind unter anderem folgende Leistungen nach dem achten Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und Fachdienste fachlich zusammengefasst:
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII)
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII)
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangs (§ 18 SGB VIII)
- Hilfen zur Erziehung (§§ 27 – 35 SGB VIII) inkl. Pflegekinderdienst (PKD)
- Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder & Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
- Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten (§ 50 SGB VIII)
- Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52 SGB III) / Jugendgerichtshilfe (JGH)
Die primären Aufgaben liegen sowohl im Beratungskontext, als auch in der Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes. Daher gehört auch der Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII und die Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen gemäß § 42 SGB VIII zu den Tätigkeitsfeldern des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Trotz der Verpflichtung zur Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes verstehen sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes mehr als Vermittler und Dienstleister und weniger als Eingriffsbehörde.
Neben der Beratung von Familien und der Bearbeitung der Anträge für Hilfen zur Erziehung übernimmt der Allgemeine Soziale Dienst die Koordination dieser Hilfen. Im Zusammenspiel Familie, Jugendhilfeanbieter und Jugendamt wird so eine angemessene Hilfe für die Familie gesucht. Die vereinbarten Ziele werden regelmäßig überprüft und dem aktuellen Hilfebedarf angepasst.
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