Netzwerkkoordination Kinderschutz
Seit dem 1. Mai 2022 hat das Land Nordrhein-Westfalen das stärkste Landeskinderschutzgesetz (LKSchG NRW) bundesweit. Dies beinhaltet, dass die Qualität des Kinderschutzes und die entsprechenden strukturellen Rahmenbedingungen auf der gesetzlichen Grundlage hin innerhalb der Kommune deutlich und nachhaltig verbessert werden. Somit sollen Kinder und Jugendliche einen noch wirksameren Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung durch das Gesetz erfahren.
Die Jugendämter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Netzwerke zu bilden, die sich mit dem strukturellen Kinderschutz befassen und auseinandersetzen. Dies bedeutet, dass Rahmenbedingungen innerhalb des Netzwerks mit allen interdisziplinären Akteuren geschaffen werden, um eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung sicherzustellen.
Teil des Netzwerks sollen sowohl alle Einrichtungen der Stadt Bedburg sein, die mit Kindern und Jugendlichen im formellen als auch im informellen und auch im freizeitpädagogischen (Bildungs-)Kontext arbeiten, als auch die Stellen, die bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung kontaktiert werden. Somit soll die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen noch effektiver und qualitativer verlaufen.
© pixplosion Zum Netzwerk dazugehören:
- Der ASD / Jugendamt
- Insoweit erfahrene Fachkräfte
- Schulen
- Gesundheitsamt
- Polizei - und Ordnungsbehörden
- Familiengerichte und Verfahrensbeistände
- Kitas
- (Freie) Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- Ärzte, Hebammen, Therapeuten
- Frühe Hilfen
Gesteuert wird das Netzwerk Kinderschutz von der Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz. Zu den Aufgaben der Koordinierenden gehören:
- Netzwerkkoordinierungsstelle Kinderschutz
- Interdisziplinäre Kooperation und Aufbau von Netzwerken im Kinderschutz
- Kinderschutzkonzepte und Leitlinienentwicklung
- Verfahren im Kinderschutz
- Regelmäßige Qualitätsentwicklung zu Kinderschutzverfahren
- §8 b Beratung
Ziel des Netzwerkes und der interdisziplinären Zusammenarbeit ist es, dass die jeweiligen Fachkräfte noch sensibler und aufmerksamer auf ihre eigene Zielgruppe blicken, diese wahrnehmen um möglichst frühzeitig eine Kindeswohlgefährdung erkennen und entsprechend adäquat und sicher zum Wohle des betroffenen Kindes oder Jugendlichen zu handeln.
Fachkräfte profitieren innerhalb des Netzwerkes von einem fachlich-interdisziplinären Austausch, lernen feste Ansprechpartner*innen zu speziellen Fragestellungen kennen, können eine Fachberatung in Anspruch nehmen, Fortbildungsbedarfe äußern und an entsprechenden teilnehmen. Ein Perspektivwechsel auf Seiten der Fachkräfte, in dem Kinderschutz vom Kind her gedacht wird, ermöglicht neue Dimensionen in der Wahrung und Ausübung des Kinderschutzes.
Die Kinderschutzfachkräfte des Jugendamtes der Stadt Bedburg erreichen Sie werktags unter 02272 - 402 540 oder per Mail unter 8b-beratung@bedburg.de.
Ansprechpartnerin für die inhaltliche Ausgestaltung ist Frau Jenner, Ansprechpartnerin als Teamleitung ist Frau Gehring.