Beistandschaften
Beistandschaften: Feststellung der Vaterschaft und / oder Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
- Die Beistandschaft kann jeder Elternteil schriftlich beantragen, dem die alleinige elterliche Sorge für ein Kind zusteht bzw. wenn sie beiden zusteht, dann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet
- von Eltern in einem Testament benannte Vormünder
Die freiwillige Einrichtung einer Beistandschaft ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann auch auf einzelne Aufgaben (z.B. nur Feststellung der Vaterschaft) begrenzt werden.
Die Beistandschaft ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit eines Kindes, solange es minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist.
Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.
Vormundschaften - gesetzliche Vertretung des Kindes
Gesetzliche Vormundschaft:
- ...tritt per Gesetz ein bei nichtehelichen Kindern, deren Mutter noch minderjährig ist. Diese dauert bis zur Volljährigkeit der Mutter und endet auch kraft Gesetz.
Bestellte Vormundschaft:
- ... entsteht aufgrund Bestellung zum Vormund durch das Gericht, z.B. bei Sorgerechtsentzug
Ergänzungspflegschaften: z.B. Vertretung des Kindes bei gerichtlichen Angelegenheiten.
Beurkundungen
- Beurkundungen: z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen, Unterhaltsurkunden
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