Freie Fahrt für nicht freifahrtberechtigte Schüler*innen
Liebe Schüler*innen der Bedburger Schulen,
seit einigen Jahren werden in den weiterführenden Schulen der Stadt Bedburg sogenannte SchülerTickets für den freifahrtberechtigten Schülerverkehr eingesetzt. Das Besondere an diesen Tickets ist, dass alle Schüler*innen mit diesem Ticket das ganze Jahr über, auch an Wochenenden und in den Ferien, innerhalb des REVG-Gebiets den Öffentlichen Nahverkehr ohne weitere Kosten nutzen können. Hierzu zahlen die Eltern einen monatlichen Kostenbeitrag von maximal 6 €.
Freifahrtberechtigt sind Schüler*innen der Hauptschule, der Realschule und der Sek I im Gymnasium, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule mehr als 3,5 km beträgt. Bei Schüler*innen der Oberstufe beträgt die Entfernungsgrenze 5 km.
Schüler*innen, die nicht freifahrtberechtigt sind, können dieses Ticket vergünstigt für aktuell 32,20 € im Monat erhalten. Wer regelmäßig den öffentlichen Nahverkehr nutzt, hat die Kosten schnell wieder eingespart.
Zur Stärkung des Öffentlichen Nahverkehrs, der Umwelt - aber auch um dem Elternverkehr vor den Schulen entgegenzuwirken, unterstützt die Stadt Bedburg alle finanzschwachen Schüler*innen mit einer 50%-Förderung bei der Nutzung des SchülerTickets für Selbstzahler der REVG.
Welche Voraussetzungen Ihr dazu erfüllen müsst, findet ihr auf dem Plakat:
Was müsst ihr dafür tun?
Wenn ihr die o.g. Voraussetzungen erfüllt, wendet Euch bitte an das Schulsekretariat Eurer Schule und stellt einen Antrag auf ein „SchülerTicket für Selbstzahler“ und weist den Leistungsbezug im aktuellen Monat mit Hilfe einer Kopie eines Bescheides vom Jobcenter oder dem Sozialamt nach. Auf dem Antrag muss eine Einzugsermächtigung erteilt werden, da die REVG dann monatlich (16,10 € soweit keine Preisanpassungen erfolgen) die Hälfte der Kosten dort abbuchen muss. Die andere Hälfte übernimmt für Euch die Stadt Bedburg.
Ihr erhaltet dann von der REVG, wie alle anderen Selbstzahler, ein Schülerticket aus dem nicht erkennbar ist, dass Ihr es zum halben Preis erhalten habt. Dass jemand Leistungen bekommt, ist keine Schande, sondern ein Recht, dass ihr bzw. Eure Eltern habt. Es braucht aber auch niemand zu wissen, wem ihr es nicht sagen möchtet.
Um Verwaltungsaufwand zu vermeiden, erfolgt die Bezuschussung immer bis zu den nächsten Sommerferien. Eine rückwirkende Bezuschussung ist aber nicht vorgesehen. Solltet ihr das Ticket nicht mehr benötigen – wendet Euch rechtzeitig an Euer Schulsekretariat.
Und nicht vergessen: In den nächsten Sommerferien erneut einen Antrag stellen!