E-Government, das digitale Rathaus in Bedburg
- Statistiken und Daten online recherchieren (Open Data)
- Mahnungen direkt und unkompliziert online bezahlen (E-Payment)
Am 16. Juli 2016 ist das E-Government Gesetz für NRW in Kraft getreten, eine wichtige Weiche für den Weg in die digitale Zukunft. Die Leistungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungen sollen dadurch einfacher, zeitlich und örtlich flexibel und somit effizierter und nutzerfreundlicher gestaltet werden.
In Bedburg wurden nun die ersten Bestimmungen des E-Government Gesetzes hinsichtlich der elektronischen Zahlungsabwicklung und der Bereitstellung von offenen Daten umgesetzt.
Open Data
Mit der Bereitstellung städtischer Daten für die Allgemeinheit verfolgen Kommunen den Ansatz des sog. „Open Government“, der Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber der Bevölkerung.
Open Data steht in diesem Kontext für die Öffnung von Informationen und Daten des öffentlichen Sektors für die Allgemeinheit. Daten sind dann offen, wenn es keine rechtlichen, technischen oder sonstigen Barrieren gibt, die den Zugang, die Weiterverarbeitung und die Weiterverbreitung dieser Daten einschränken. Die Nutzbarmachung von Verwaltungsdaten bietet daher die Chance zu mehr Transparenz, zur Vernetzung gleichartiger Datenbestände in größeren regionalen Zusammenhängen sowie nicht zuletzt für die Wirtschaft, die das Datenmaterial jeweils interessenabhängig weiterverwerten kann.
Um die Daten, die derzeit als offen gelten, bereitzustellen, nutzt die Stadt Bedburg das zentrale Open Data-Portal der kdvz Rhein-Erft-Rur. An dieser Plattform können sich alle verbandsangehörigen Kommunen beteiligen.
Eines der Hauptziele ist es dabei, gleichartige Datensätze für alle Mitglieder des Zweckverbandes der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Über http://offenedaten.kdvz-frechen.de/group/bedburg gelangen Sie nun auf die Datenübersicht und können sich so beispielsweise die Zu- und Wegzüge eines Jahres, Einwohnerstatistiken nach Ortsteilen oder auch die Vornamen eines Geburtsjahres ansehen. Die jeweiligen Werte liegen bei den meisten Datensammlungen aktuell von 2009 bis 2016 vor.
E-Payment
Nach Abschluss der erfolgreichen Testphase startet die Stadt Bedburg nun in den Echtbetrieb des E-Payments.
Alle Mahnungen – ganz gleich, ob es sich bei dem Zahlungsverzug um Steuern oder Gebühren handelt – werden mit einem QR-Code zur direkten mobilen Weiterleitung sowie personalisierter eindeutiger Web-Adresse (URL) versehen.
Sie können also nun am heimischen PC die Seite direkt aufrufen oder alternativ über ihr Smartphone den QR-Code einlesen, durch den sich dann das entsprechende Bezahlportal im Browser öffnet.
Wie läuft die Zahlung ab?
- Sie erhalten einen Bescheid / Rechnung oder Mahnung von Ihrer Verwaltung.
- Sie scannen den QR-Code auf dem Dokument oder geben die URL in Ihrem Browser ein.
- Es öffnet sich die verwaltungsspezifische Seite des Zahlungsportals.
- Evtl. müssen Sie eine PIN zur Autorisierung eingeben (diese finden Sie ebenfalls auf Ihrem persönlichen Dokument).
- Ihnen werden alle relevanten Daten zur Ihrer Zahlungsaufforderung nochmals angezeigt.
- Sie können einen Zahlungsanbieter Ihrer Wahl auswählen.
- Die Zahlungsdaten werden automatisiert an den Zahlungsanbieter übergeben.
- Sie melden sich bei dem Zahlungsanbieter an.
- Sie wählen eine Zahlungsart des Zahlungsanbieters.
- Sie autorisieren die Zahlung.
- Der Zahlungsanbieter bestätigt Ihnen Ihre Zahlung.
Bei Fragen stehen aber natürlich weiterhin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse gerne zur Verfügung.
Ziel ist es, nachdem nunmehr im ersten Schritt Mahnungen mit dem QR-Code versehen wurden, die nächsten Bereiche der Verwaltung anzugehen, um den Zahlungspflichtigen eine flächendeckende elektronische Zahlungsabwicklung anzubieten.