Start der ISEK-Förderprogramme: Stadt Bedburg nimmt nächsten Schritt für eine attraktive Innenstadt
HINWEIS: Die hier aufgeführten Förderprogramme (Haus-, Hof- und Fassadenprogramm und Verfügungsfonds) mussten zwischenzeitlich aufgrund der haushalterischen Situation eingestellt werden (Info vom 10.04.2024)
• Bürger*innen können ab sofort Zuschüsse aus dem Verfügungsfonds und dem Haus-, Hof- und Fassadenprogramm beantragen
Im Rahmen ihres Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) zur Verschönerung und nachhaltigen Weiterentwicklung der Innenstadt hat die Stadt Bedburg nach Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) zwei weitere Teilmaßnahmen auf den Weg gebracht: einen Verfügungsfonds zur Umsetzung kleinerer Projekte aus der Bürgerschaft und dem Einzelhandel sowie ein Haus-, Hof- und Fassadenprogramm zur Aufwertung des Stadtbildes. An den HFA wurden die Entscheidungsbefugnisse des Rates während der aktuellen epidemischen Lage vor dem Hintergrund des Infektionsschutzes vorübergehend delegiert.
„Mit dem ISEK verfolgen wir das Ziel, unsere Innenstadt attraktiver und damit auch lebendiger zu machen und sie als Standort für Wirtschaft, Handel und Kultur zu stärken. Sie soll den jüngeren und erwachseneren Bürger*innen als Raum zum Leben, Wohnen, Spielen und Arbeiten sowie zum entspannten Einkaufen und gemütlichen Aufhalten dienen – hierzu werden unsere beiden Förderprogramme einen weiteren Beitrag leisten. Sie geben den Bedburger*innen die Möglichkeit, sich aktiv in den Entwicklungsprozess ihrer Innenstadt einzubringen und einen wichtigen Teil zur Zukunft dieser beizutragen. Ich lade daher alle dazu ein, unsere Angebote zu nutzen und die Geschichte des Herzens unserer Stadt mitzugestalten“, so Bürgermeister Sascha Solbach.
• Verfügungsfonds - Laufzeit bis 2024
Mit Hilfe des von der Stadtverwaltung eingerichteten Verfügungsfonds in Höhe von rund 38.000 Euro können ab sofort Bewohner*innen, Händler*innen, Vereine oder sonstige Akteure der Innenstadt private Projekte, die gleichzeitig der Innenstadtentwicklung dienen, mit bis zu 50 % der entstehenden Kosten fördern lassen. Die kurzfristige Finanzierung von Ideen für den Bereich obere Lindenstraße, Graf-Salm-Straße und Friedrich-Wilhelm-Straße – einschließlich der anliegenden Grundstücke – soll somit mit Hilfe von Mitteln aus der Städtebauförderung ermöglicht werden.
Bei den Projekten des Verfügungsfonds kann es sich beispielsweise um Grün- und Pflanzengestaltungen, Kunstprojekte im öffentlichen Raum, die Einrichtung von Bewegungsflächen und Sitzmöglichkeiten, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Workshops zu Schaufenstergestaltungen oder andere kleine Projekte handeln, die von Bewohner*innen und lokalen Akteur*innen initiiert und umgesetzt werden. Sie müssen u. a. der Gemeinschaft zugutekommen und eine positive Wirkung auf das Ortsbild haben. Die Fördersumme beträgt pro Projekt maximal 7.500 Euro (brutto).
In drei Schritten zur Projektförderung:
Wer sich an der Gestaltung und Aufwertung der Bedburger Innenstadt aktiv beteiligen möchte und eine Projektidee oder Finanzierungsmittel hat, sollte sich zunächst an das Citymanagement Bedburg wenden: Gudula Böckenholt (02234 - 929 65 17; boeckenholt@cima.de) und Nadine Voß (0163 - 5245 288; voss@cima.de). Sie beraten Interessierte, helfen gerne dabei, aus einer Vision ein förderfähiges Projekt zu machen und unterstützen beim Ausfüllen des Antragsformulars.
Im nächsten Schritt stellen Akteur*innen ihr Projekt einem Verfügungsfondsgremium aus Vertreter*innen der Stadtverwaltung, Politik, Wirtschaft, Vereinen und Verbänden vor; dieses entscheidet über die Bewilligung der Förderung. Ist der Bewilligungsbescheid erteilt, kann die Maßnahme umgesetzt werden. Nach Abschluss dieser und nach Prüfung des Verwendungsnachweises werden die förderfähigen Kosten schließlich erstattet.
Weitere Informationen, die Verfügungsfondsrichtlinien der Stadt Bedburg sowie das Antragsformular sind auf der Projekthomepage zu finden.
Neben dem Citymanagement Bedburg steht Interessierten auch Herr Niebuhr vom Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung der Stadt Bedburg (02272 - 402 606; isek@bedburg.de) als Ansprechpartner zur Verfügung.
• Haus-, Hof- und Fassadenprogramm - Laufzeit bis 2024
Mit Hilfe des Haus‑, Hof- und Fassadenprogramms werden private Maßnahmen zur Neugestaltung sanierungsbedürftiger Fassaden als auch zur Begrünung (Entsiegelung) von Höfen oder privaten Flächen in der Bedburger Innenstadt teilfinanziert. Die Aufwertung von Gebäuden und Grundstücken tragen im Besonderen zu einem attraktiveren Stadtbild und damit gleichzeitig zur Stärkung der Innenstadt bei.
Private Eigentümer*innen, die bezüglich der Fassade ihres Hauses und / oder der dazugehörigen Freiflächen aktiv werden wollen, können im Rahmen des Programms mit einer bis zu 50-prozentigen Bezuschussung ihrer maßnahmenbedingten Kosten unterstützt werden. Der Fördertopf setzt sich aus Mitteln des Bundes, des Landes NRW und der Stadt Bedburg zusammen. Zusätzlich können sich Interessierte zum Thema Förderung und Sanierung beraten lassen. Pro Objekt ist die Fördersumme auf maximal 15.000 Euro begrenzt.
Zuschüsse können Eigentümer*innen u. a. gewährt werden, wenn das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist und die zuwendungsfähigen Kosten mehr als 1.000 € (netto) betragen. Voraussetzungen der Förderung sind, dass keine umweltschädlichen Materialien verwendet werden, die Maßnahme sich gestalterisch in das Gesamtumfeld einfügt und vom öffentlichen Raum einsehbar ist. Zudem darf mit der Umsetzung noch nicht begonnen worden sein.
Zu den förderungsfähigen Maßnahmen des Haus-, Hof- und Fassadenprogramms gehören u. a.:
- die Instandsetzung und Sanierung von Fassaden sowie die dazu erforderlichen Vorarbeiten,
- der Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung erhaltenswerter ursprünglicher Fassaden- und Fenstergliederungen,
- die Gestaltung und Entsiegelung von Abstandsflächen, Vorgärten und öffentlich zugänglichen Innenhöfen,
- die farbliche Gestaltung oder Begrünung von Fassaden, Mauern und Garagen,
- die vorbereitenden Maßnahmen wie Abbruch von Mauern und störender Gebäudeteile,
- oder die einmalige Beseitigung von Graffitischäden sowie eine farbliche Neugestaltung.
Für Termine zur Objektbesichtigung sowie zur Bau- und Sanierungsberatung können sich Interessierte an den Architekten Wolf Steinbach (02463 - 997 809; planteam.steinbach@t-online.de) wenden.
Bei Fragen zum Förderprogramm stehen Gudula Böckenholt (02234 - 929 65 17; boeckenholt@cima.de) und Nadine Voß (0163 - 5245 288; voss@cima.de) vom Citymanagement Bedburg als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Anträge zur Teilnahme am Förderprogramm können ab sofort gestellt werden.
Weitere Informationen, den Gestaltungsleitfaden und die Richtlinien zum Haus-, Hof- und Fassadenprogramm sowie das Antragsformular sind auf der Projekthomepage zu finden.